Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die XXXX (im Folgenden: BP) stellte mit Schriftsatz vom 13.09.2017, bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) am selben Tag eingelangt, einen Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut gemäß § 5 ZaDiG zur Ausübung von Zahlungsdiensten nach § 1 Abs. 2 ZaDiG. Dieser Antrag enthielt in einer Reihe von Punkten Angaben, die das Geschäf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach § 3 Abs. 1 BaSAG erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA", auch: "belangte Behörde") am 10.04.2016 zur Geschäftszahl FMA-AW00001/0044-AWV/2016 einen Mandatsbescheid, gegen den die Beschwerdeführerin als Gläubigerin rechtzeitig Vorstellung erhob. 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach Paragraph 3, Absatz eins, BaSAG erließ d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 20.01.2017 erließ die FMA das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis zu FMA-UB0001.100/0010-BUG/2016 wegen des Verstoßes gegen § 60 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 und § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG, BGBl Nr. 135/2013 idgF mit folgendem
Spruch: "I. Sie sind seit 13.01.2014 Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz zu FN XXXX s eingetragenen XXXX GmbH mit Sitz in XXXX . Sie haben es in Ihrer Funktion als Geschäftsführer der XXXX GmbH g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: die belangte Behörde) hat die Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 21.08.2017, GZ FMA-UB0001.200/0010-BUG/2017, zugestellt am 23.08.2015, aufgefordert, binnen 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln in Österreich zu unterlassen (Spruchpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: der beiden angefochtenen Straferkenntnisse, dem Erstbeschwerdeführer und dem Zweitbeschwerdeführer (in weiterer Folge auch "1.BF" bzw. "2.BF") und der haftenden Gesellschaft jeweils am 21.12.2016 zugestellt, wendet sich an den jeweiligen Beschwerdeführer bzw. an die haftende Gesellschaft und lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr [Name des Erst- bzw. des Zweitbeschwerdeführers]! I. Sie sind s... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des im
Spruch: genannten Kreditinstituts gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; belangte Behörde) vom 10.11.2015, Zl. FMA-KL00907.100/0007-LAW/2015, anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 44 Abs. 1 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 20/2014 iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 184 /2013 iVm § 99d,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerde der ursprünglich beschwerdeführenden Parteien vom 09.12.2015 richtet sich gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.11.2015, Zl. FMA-AW00001/0102-ABB/2015. Aus Anlass eines parallel anhängigen, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gleichgelagerten Beschwerdeverfahrens richtete das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof der Europäischen... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des oben genannten Kreditinstituts gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 44 Abs. 1 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 20/2014 iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 184 /2013 iVm § 99d, BGBl. Nr. 532/1993 idF BGBl. I 184/2013, eine Geldstrafe in Höhe von drei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX (im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 30.10.2013 bis 07.04.2014 fand bei der XXXX(im Folgenden auch: "X-Bank") eine Prüfung (u.a.) gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 (im Folgenden auch: "WAG") durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA"), in den Räumlichkeiten der X-Bank im Zeitraum vom 02.12.2013 bis 11.12.2013 statt. Darüber wurde von der belangten Behörde ein Bericht vom 07.04.2014 verfasst (ON 1; im Folgenden sind mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 21.10.2015 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 23.09.2015, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der XXXX AG, FN XXXX des Landesgerichts XXXX, mit Sitz in XXXX, tätig. Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der römisch 40 AG, FN römisch 40 des Landesgerichts römisch 40 , mit Sitz in römisch 40 , tätig. Sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 21.10.2015 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 23.09.2015, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der XXXX AG, FN XXXX des Landesgerichts XXXX, mit Sitz in XXXX, tätig. Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der römisch 40 AG, FN römisch 40 des Landesgerichts römisch 40 , mit Sitz in römisch 40 , tätig. Sie ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 10.11.2015, Zl. XXXX. Aus Anlass eines parallel anhängigen, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gleichgelagerten Beschwerdeverfahrens richtete das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die ursprünglich beschwerdeführende Partei erhob Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, in Spr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1.1. Das Land Burgenland erhob Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die ursprünglich beschwerdeführenden Parteien erhoben Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015, mit dem gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG), BGBl. I 98/2014 idF BGBl I 159/2015, i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 10.11.2015, Zl. FMA-AW00001/0098-ABB/2015. Aus Anlass eines parallel anhängigen, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gleichgelagerten Beschwerdeverfahrens richtete das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2014/59/EU des Europ... mehr lesen...