Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind entsprechend dem aktuellen Ermittlungsstand Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. römisch eins.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind entsprechend dem aktuellen Ermittlungsstand Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. römisch eins.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reih... mehr lesen...