Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 12.06.2015 stellte XXXX (in der Folge: Antragstellerin), damals vertreten durch die Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens „Windpark XXXX “ gemäß § 5 UVP-G 2000. 2. Mit Bescheid vom 08.11.2016, Zl. RU4-U-794/047-2016, wurde der Antragstellerin nach Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens die ... mehr lesen...