Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §8;BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3 lita;BauRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0275
Rechtssatz: Bei der Festsetzung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 37, vom 23. September 1993 wurde unter Berufung auf § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien die Fortführung der auf der Liegenschaft EZ. nnnn des Grundbuches über die Kat. Gem. Währing (Wien 18., Y-Straße Nr. 76) begonnenen baulichen Herstellungen, "nämlich die Aufmauerungen im Dachgeschoß an der straßenseitigen Außenwand mit ca. 2,00 m Höhe und hofseitig ca. 2,5 m Höhe mit Fenster in Hohlblocksteinen" untersagt und einer allfälligen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt, in die Wirklichkeit kann weder eine noch anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung der Berufungsbehörde in einem bestimmten Sinn festlegen. In einem solchen Fall darf die Sachlage nicht anders gesehen werden, als ob in der Zeit nach der Erlass... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;BauO Wr §127 Abs8;BauRallg;
Rechtssatz: Mit einem Bescheid, welcher eine Baueinstellung verfügt, wird zwar keine Leistung auferlegt, so... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich mit den Behauptungen des Beauftragten in gebotener Weise auseinanderzusetzen und sachbezogen nachvollziehbar zu begründen, weshalb die Verlängerung der ihm nach § 59 Abs 2 AVG gesetzten Frist um eine bestimmte Zeit ausreichend sei, um i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Objektiv zu erkennende Schwierigkeiten in der Befolgung eines erteilten Auftrages sind nicht ohne Einfluß auf die gemäß § 59 Abs 2 AVG zu setzende Leistungsfrist. Diese hat angemessen zu sein. Die dem Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Sind durch Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG die Folgen des Ablaufes der im angefochtenen Bescheid nach § 59 Abs 2 AVG gesetzten Frist suspendiert, ist die Situation des Bf keine andere als bei Einräumung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 59 Abs 2 AVG angeordnete Setzung einer Leistungsfrist hat keinen Strafcharakter. Kriterium der Gesetzmäßigkeit des in der Fristsetzung auszuübenden Ermessens ist allein die Frage der Angemessenheit dieser Fr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 22. Mai 1992 an (somit bis 22. Mai 1995) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Abweisung der Berufung ohne Differenzierung hat auch, wenn auch ohne
Begründung: , den Punkt über die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 64 Abs 2 AVG erledigt. Diese Erledigung entspricht im Ergebnis dem Gesetz, weil es bei der Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit... mehr lesen...
1.1. Im Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Dezember 1991 heißt es, die beschwerdeführende Partei habe mit Schreiben vom 24. Jänner 1991 eine Erhöhung ihrer Strompreise um durchschnittlich 9,5 % beantragt. Über diesen Antrag sei auf Grund des Ergebnisses des preisbehördlichen Vorprüfungsverfahrens und nach Begutachtung durch die Preiskommission unter Bedachtnahme auf die mit Bescheid vom 31. Juli 1991 ergangene Zwischenerledigung mit dem Einverstän... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine Bewilligung ohne Nebenbestimmung (zB Auflage) nicht erteilt werden dürfte und dementsprechend von der Behörde auch nicht erteilt worden wäre, sind die Bewilligung und die mit ihr verbundene Nebenbestimmung als eine untrennbare Einheit zu behandeln, was ihre Bekämpfbarkeit anlangt (Hinweis E 28.6.1979,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Hauses Wien, F-Gasse 22. Mit Bescheid vom 13. November 1990 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, dem Beschwerdeführer gemäß § 129 Abs. 4 und 10 der Bauordnung für Wien (im folgenden: BO) unter anderem nachstehende Aufträge: "1. Die lockeren Verputzteile der Gassenschauseite und der rechten Feuermauer des Hintertraktes sind abschlagen zu lassen. 2. Der an mehreren Stellen schadhafte Verputz der Gassenschauseite und der im Bereich... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs7;BauO Wr §129 Abs10;BauO Wr §129 Abs4;BauRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Er... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde W vom 12. August 1991 wurde ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung der Baubewilligung zur Sanierung und Ausgestaltung des bestehenden Astengebäudes auf der Gp. 832 der KG W abgewiesen. Gleichzeitig wurde aufgetragen, den ursprünglichen Bauzustand des Astengebäudes wiederherzustellen. Eine Erfüllungsfrist wurde nicht festgesetzt. Mit Schreiben vom 28. Jänner 1992 ersuchte der Bürgermeister der Gemeinde W die Bezirkshauptmannscha... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauRallg;VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es muß entweder im Titelbescheid oder spätestens in der Androhung nach § 5 Abs 2 VVG bei sonstiger Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsakte eine Leistungsfrist (hier in Ansehung eines Auftrages zur Beseitigung eines Baugebrechens) gesetzt werden (Hinweis E 17.12.1984, 84/11/0129, 0184). ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;BauRallg;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 59 Abs 2 AVG ergibt sich klar, daß ein Auftrag zur Beseitigung eines Baugebrechens eine Erfüllungsfrist enthalten muß (Hinweis E 16.1.1958, 1047/57); das Fehlen einer Erfüllungsfrist macht den Auftrag rechtswidrig (Hinweis E 23.11.1987, 87/10/0010), ändert aber nichts an dessen Rechtskraft. ... mehr lesen...
Mit an die Beschwerdeführerin gerichtetem Bescheid vom 1. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft wie folgt ab: "Die Bezirkshauptmannschaft verfügt gemäß § 360 Abs. 1 1. Satz der Gewerbeordnung (GewO) 1973, BGBl. Nr. 50/1974 i. d.g.F., die sofortige Auflassung des Lagerplatzes auf den LN 1659/6 und 1659/8, KG M, durch Entfernung der gelagerten Gegenstände, wie Grabsteine, Natursteine und Paletten." Zur Begründung: wurde ausgeführt, wenn in einem Strafverfahren das Vorliegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §60;GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die Beantwortung der Erfüllung der sich aus § 360 Abs 1 erster Satz erster Fall GewO 1973 ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen bedingt auf Grund der der Behörde im Sinne des § 60 AVG obliegenden Begründungspflicht auch entsprechend konkretisierte Feststellungen über den Inhalt des von ihr... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 14. Dezember 1988 wurde den mitbeteiligten Parteien die baubehördliche Bewilligung zum Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke auf den Grundstücken Nr. 2716 und 2718/1, EZ 1037, KG Z unter Festsetzung von Auflagen erteilt. Der gegen diesen Bescheid (u.a.) vom Beschwerdeführer (als Nachbar) erhobenen... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Stmk 1968 §70a;BauRallg;
Rechtssatz: Die Behörde hat jedenfalls vorzusorgen, daß dem Adressaten eines Beseitigungsauftrages ab Zustellung (die im konkreten Fall mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft zusammenfällt) ein ausreichender Ze... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. April 1989 verpflichtete der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die Beschwerdeführerin gemäß §§ 138 Abs. 1 und 123 Abs. 2 WRG 1959 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950, das Haus K der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien in näher bezeichneter Weise zu sanieren und "die in der Höhe von 138.580,69 S nachgewiesenen Kosten des Rechtsvertreters der (Mitbeteiligten) zu tragen". Begründe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §123 Abs2;
Rechtssatz: Mangels Bestimmung einer Leistungsfrist hat die Fälligkeit einer Leistung ab Rechtskraft einzutreten. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte ... mehr lesen...
Von Organen der Naturschutzbehörde wurde am 18. September 1987 festgestellt, daß in A auf der am Seeufer gelegenen Parzelle nn1 der KG N ein Blockhaus errichtet wurde. Laut Auskunft des Marktgemeindeamtes A war für dieses Objekt eine Baubewilligung erteilt worden, deren Adressat der Beschwerdeführer war. Mit Schreiben vom 22. September 1987 teilte die Bezirkshauptmannschaft dem Beschwerdeführer mit, daß die Errichtung dieses Blockhauses einen nach § 5 des Oberösterreichischen Natu... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;NatSchG OÖ 1982 §39 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Leistungsfrist gehört zur "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Europea... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ unter dem Datum 15. Oktober 1990 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 19.1.1990 Ort: Grundstücke Nrn. nn1 und nn2, KG H Tatbeschreibung Sie haben es als Nutzungsberechtigter Ihrer Materiallagerungsstätte im Grünland zu verantworten, daß der zu Ihren Gunsten erlassene naturschutzbehördliche Kenntnisnahmebescheid der BH vom 14.1.1987, 9-N-8617/4, in seinen Auflage... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;NatSchG NÖ 1977 §24 Abs1 Z27;NatSchG NÖ 1977 §5 Abs1 Z3;NatSchG NÖ 1977 §5 Abs2;NatSchG NÖ 1977 §5 Abs3;NatSchG NÖ 1977 §5 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Vorschreibung, die die Art und Weise des Verfüllens und Wiederau... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. November 1991 wurde unter anderem die Anhaltung des Beschwerdeführers in Schubhaft in der Zeit vom 3. Juni 1991 13.00 Uhr bis 4. Juni 1991 zwischen 15.00 und 16.00 Uhr gemäß § 5a des Fremdenpolizeigesetzes für rechtswidrig erklärt. Ferner wurde unter Berufung auf § 79a AVG und § 59 Abs. 2 AVG ausgesprochen, daß der Bund dem Beschwerdeführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in der Höhe von S 7.413,-- innerhalb vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §79a;FrPolG 1954 §5a;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis E 1991/09/23 91/19/0162). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180012.X01 Im RIS seit 06.04.1992 mehr lesen...