Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Erfüllungsfrist ist dann angemessen, wenn innerhalb derselben die erforderlichen Arbeiten technisch durchgeführt werden können, wobei auf wirtschaftliche Umstände soweit Bedacht zu nehmen ist, als dies die (von der Behörde in erster Linie zu wahrenden) öffentlichen Interessen nach den Umständen des Einzelfa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;AVG §52;AVG §59 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem in § 46 AVG enthaltenen Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel kann nicht davon die Rede sein, daß - gleichsam als Beweisregel - eine Erfüllungsfrist iSd § 59 Abs 2 AVG rechtens nur unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen festgesetzt werden dürfte. Schlagworte Grundsatz der Unbeschränkthe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 11. Oktober 1988, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die in den Punkten 1. - 4. des Amtsgutachtens in der Verhandlungsschrift vom 7. Oktober 1988 geforderten Maßnahmen zu veranlassen, mit den Arbeiten spätestens am 17. Oktober 1988 zu beginnen und diese am 21. Oktober 1988 abzuschließen. Einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde die Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/07/0186 4 Stammrechtssatz Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt - hier eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 31 Abs 3 WRG -, in die Wirklichkeit, kann weder eine anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 37, vom 24. Oktober 1990 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Hauses Wien, B-Gasse 27, unter Berufung auf § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien der Auftrag erteilt, innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides die ohne vorher erwirkte Baubewilligung errichteten - im Bescheid näher umschr... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;
Rechtssatz: Können die den Gegenstand des baupolizeilichen Auftrages bildenden Arbeiten innerhalb der festgesetzten Fri... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;
Rechtssatz: Bei Bemessung der Erfüllungsfrist für einen Auftrag zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes ist... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 2. Juli 1990 wurde gemäß § 50 a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 (ROG) in der Fassung LGBl. Nr. 15/1989 die Nutzung der Liegenschaft mit den Grundstücksnummern 525/4, 541/1, 541/2, 542 und 543, EZ. 214, KG X, als Übungsgelände für eine Fahrschule untersagt. Dieser Bescheid enthält vor dem Spruch: folgende Gegenstandsbezeichnung: "Graz n, E-Gasse u FAHRSCHULE N-T konsenswidrige Nutzung eines Grundstückes". Nach der Zustellverfügung erg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VVG;
Rechtssatz: In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen des § 58 AVG, § 59 AVG und § 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch ergibt sich eine derartige Pflicht aus den sachlichen Gegebenheiten, nicht ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 11. Mai 1988 hat der Gemeinderat der Stadt Baden eine Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich des Parkplatzes vor dem Kurmittelhaus von "Bauland - Sondergebiet - Tiefgarage - Parkplatz" auf "Bauland - Sondergebiet - Parkhaus (Parkdeck) - Verkehrsfläche - Parkplatz" beschlossen. Unter Zugrundelegung dieser Verordnung erteilte der Bürgermeister mit Bescheid vom 7. November 1988 der mitbeteiligten Stadtgemeinde die Baubewilligung für die Errichtung eines Parkdeck... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Die Vorschreibung betreffend die Hintanhaltung einer Blendung bzw einer Lichtbeeinträchtigung muß jenes Maß an Bestimmtheit aufweisen, welche für eine vollstreckbare Auflage im Sinne des § 59 Abs 2 AVG erforderlich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990050142.X04 ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 12. Mai 1986 die Baubewilligung zum Wiederaufbau der abgebrannten Almhütte "D" auf der in seinem Eigentum befindlichen Bauparzelle Nr. nn der Kat. Gem. W erteilt. Bei einer am 4. August 1986 an Ort und Stelle durchgeführten Überprüfung des Bauvorhabens wurden bedeutende Abweichungen von der Baubewilligung festgestellt, worauf mit dem (in der Folge im Instanzenzug bestätigten) Bescheid des Bürger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;VwGG §30 Abs1;
Rechtssatz: Angemessen ist eine gemäß § 59 Abs 2 AVG bestimmte Leistungsfrist nach der Rsp nur dann, wenn innerhalb derselben die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können (Hinweis E 27.2.1962, 1162/61, VwSlg 5732 A/1962). Es ist dabei nicht etwa auf die voraussichtliche Verfahrensdauer, unter der Annahme, daß ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich unter Spruchteil I. gemäß § 38 AVG 1950 den Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung des Verfahrens zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Müllablagerungen auf einer Teilfläche des Grundstückes n/4 sowie auf den Grundstücken n/1, n/3 und n/6, alle KG Theresienfeld, ab und erteilte dem Beschwerdeführer unter Spruchteil II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag, bis spätestens 3... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 17. Oktober 1988 erließ der Bürgermeister der Stadt X als Wasserrechtsbehörde erster Instanz einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Der Magistrat der Stadt X verpflichtet die Firma A Ges.m.b.H., X, B-Straße und Frau N, X, C-Straße 37, gemäß § 31 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959, in der Fassung BGBl. 390/1983, die in den Punkten 1. - 4. des Amtsgutachtens der Verhandlungsschrift vom 7.10.1988 geforderten Maßnahmen zu veranlassen und mit den Arbeiten sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Zweifel darf nicht davon ausgegangen werden, vom Gesetz - zumal im öffentlichen Interesse - gebotene Handlungen könnten im Einzelfall schlechthin undurchführbar sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X07 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Leistungsfrist nach § 59 Abs 2 AVG kann auch stufenweise bestimmt werden. Schlagworte Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X09 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Besprechung in:Ecolex 5/1991, S 360;
Rechtssatz: Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt - hier eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 31 Abs 3 WRG -, in die Wirklichkeit, kann weder eine anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung der Beruf... mehr lesen...
Die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Agrargemeinschaft (mP) ist körperschaftlich eingerichtet und somit gemäß § 48 Abs. 2 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 64/1979 (FLG), rechtsfähig. Sie besteht aus der Gesamtheit der Personen, denen Anteilsrechte an dem gemeinschaftlichen, fortwirtschaftlich genutzen Waldgrundstück im Ausmaß von 20,11 ha zustehen. Mit Bescheid vom 8. Februar 1973 änderte die Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) den für ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §59 Abs2;FlVfGG §15;FlVfGG §21;FlVfGG §23;FlVfGG §36;FlVfLG Krnt 1979 §95;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Waldnutzungsplan einer Agrargemeinschaft enthaltene Befristung der Ausübung von einzelnen Mitgliedern eingeräumten Holzbezugsrechten bewi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Juli 1989 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land "gemäß § 360 Abs. 2 Gewerbeordnung 1973 ... für den Betrieb der Chemisch-Reinigungsanlage in X" mehrere Maßnahmen. Im Vorspruch dieses Bescheides wird der Bescheidadressat bezeichnet wie folgt: "N-GesmbH bzw. N, Betriebsanlage für Chemisch-Reinigung X Laut der diesem Bescheid angeschlossenen Zustellverfügung in Verbindung mit den im Akt erliegenden Rückscheinen wurde dieser Bescheid sowohl der N-GesmbH als au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;
Rechtssatz: In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen der §§ 58, 59 und 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, ausdrücklich nicht geregelt. Diese Pflicht ergibt sich aber dennoch zwingend aus den sachlichen Gegebenheiten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus der Anführung beider Bf im Bescheid unter Verwendung des Wortes " beziehungsweise " ist nicht erkennbar, welchen der beiden Bf die belBeh als Bescheidadressaten in Anspruch nahm. Da aus der dem erstbehördlichen Bescheid angeschlossenen Zustellverfügung, wonach der ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im
Spruch: des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215). Schlag... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die Erstreckung der Erfüllungsfrist eines in Rechtskraft erwachsenen Auftrages steht niemandem ein Rechtsanspruch zu (Hinweis E 15.9.1987, 87/05/0100). Schlagworte Ermessen VwRallg8
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht
Anfechtungsrecht VwR... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;VVG §1;VVG §10 Abs2 litb;VwRallg;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Wird einem Beschuldigten die Nichteinhaltung einer Anordnung in Form einer Bescheidauflage gemäß § 137 Abs 1 WRG vorgeworfen, die eine nicht ausdrücklich befristete Leistungsverpflichtung enthält, muß der Verstoß auch die nachzuweisende Nichtbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/01/0119 E 15. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff "unverzüglich" schließt nicht das völlige Fehlen einer Frist in dem Sinn in sich ein, dass dem Verpflichteten keine Zeit zur Erfüllung bliebe. Die zur Durchführung der aufgetragenen Leistungen notwendige Zeit steht dem Verp... mehr lesen...
Index: L85008 Straßen Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;LStG Vlbg 1969 §47;
Rechtssatz: Unter den "Ausspruch über die Entschädigung" fällt auch die ausreichende Bestimmtheit des Bescheidabspruches über die Höhe der zu leistenden Entschädigung. Unter den "Ausspruch über die Entschädigung" fällt auch die Frist zur Bezahlung des Entschädigungsbetrages. Der Begriff "unverzüglich" bed... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §74 bis §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0938/80 E 20. März 1981 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen von Auflagen im Sinne des § 74 bis § 83 GewO 1973 besteht darin, daß die Verwaltungsbehörde in einen dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebot oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit de... mehr lesen...