RS Vwgh 1991/2/5 90/05/0142

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Veröffentlicht am 05.02.1991
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Vorschreibung betreffend die Hintanhaltung einer Blendung bzw einer Lichtbeeinträchtigung muß jenes Maß an Bestimmtheit aufweisen, welche für eine vollstreckbare Auflage im Sinne des § 59 Abs 2 AVG erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050142.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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