RS Vwgh 1992/12/22 92/04/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §59 Abs2;
AVG §60;
GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die Beantwortung der Erfüllung der sich aus § 360 Abs 1 erster Satz erster Fall GewO 1973 ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen bedingt auf Grund der der Behörde im Sinne des § 60 AVG obliegenden Begründungspflicht auch entsprechend konkretisierte Feststellungen über den Inhalt des von ihr als Grundlage in Betracht gezogenen Straferkenntnisses.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040198.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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