1 Die revisionswerbende Partei ist der an sie mit hg. verfahrensleitender Anordnung vom 13. Oktober 2017 ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen das vorbezeichnete Erkenntnis eingebrachten Revision zu beheben, nicht nachgekommen. Insbesondere wurde (auch) der Mangel der unterbliebenen Einbringung der Revision durch einen Rechtsanwalt nicht behoben, sodass diese gemäß § 34 Abs. 2 VwGG als zurückgezogen gilt. 2 Zum Vorbringen der revisionswerbenden Partei in ihren Schrei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2015/03/0005 B 24. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen (vgl etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2015/03/0005 B 24. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen (vgl etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/18/0134 B 10. Dezember 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung der Verfahrenshilfe besagt nicht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und die Revision daher zulässig ist. Auch bei bewilligter Verfahrenshilfe hat die Re... mehr lesen...
1 Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nach § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ang... mehr lesen...
1 Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nach § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ang... mehr lesen...
1 Der Antragsteller hat einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und beantragt, diesem Antrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 2 Eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass das Recht, einen Antrag zu stellen, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht zusteht. Eine gesetzliche Regelung, wonach einem an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufschiebende... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die Beschwerde vom 22. Juli 2016 nach Durchführung einer Verhandlung am 13. Oktober 2017 gemäß § 29 Abs. 2 VwGVG durch mündliche Verkündung erlassen (und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift der - mit 2. November 2017 datierten und unter Zl. W 189 2130822- 1/7E protokollierten gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG angefertigten - gekürzten Ausfertigung vorgelegt). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 3... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita;VwGG §24a;VwGG §33 Abs1;VwGG §38 Abs4;VwGG §56 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2015/20/0041 B 6. Oktober 2015 RS 1 Stammrechtssatz War der Antragsteller von der Entrichtung der Eingabengebühr im Rahmen der Verfahrenshilfe befreit, war das Begehren, das auf den Ersatz der Eingabengebühr abzielt, abzuweisen. ... mehr lesen...
1 Der aus Somalia stammende Revisionswerber stellte in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005, der vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückgewiesen wurde, weil ihm bereits in Italien der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde. Unter einem erteilte ihm die Behörde keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen und ordnete seine Außerlandesbringung nach Italien an. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;
Rechtssatz: Die zu § 26 Abs. 3 VwGG (alt) in der bis 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ergangene Rechtsprechung ist auf die seit 1. Jänner 2014 geltende Rechtslage des § 26 Abs. 3 VwGG übertragbar, zumal insoweit auch aufgrund der (seit 1. Jänner 2014 neuen) Systematik im Rahmen des Revisionsmo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;
Rechtssatz: Dem Beschluss des VwGH, mit dem über den Antrag auf Verfahrenshilfe abgesprochen wird, kommt rückwirkende Kraft nicht zu. Hat ein Antragsteller bereits Revision erhoben, wird dieser Verfahrensschritt weder durch die Bewilligung noch die Versagung des Verfahrenshilfeantrages beseitigt. Selbst im Fall der Bewilligung der Beig... mehr lesen...
1 Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 5. September 2017 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und unter einem beantragt, diesem Antrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass infolge dessen das Recht, einen Antrag zu stellen, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht zusteht (vgl. die hg. Beschlüsse vom 15. Oktober 2015, Ra 2015/20/0226, 0227, mwN, und v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2;VwGG §61; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0323 Ra 2017/20/0322 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/20/0164 B 4. August 2016 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nur ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht und darin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt, ab... mehr lesen...
1 Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. 2 Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof nach § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ang... mehr lesen...
1 Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. 2 Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nach § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller ist der am 14. Juli 2017 an ihn ergangenen Aufforderung vom 4. April 2017, seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (durch Darlegung eines konkreten Wiedereinsetzungsgrundes und Nachholung der versäumten Vorlage des Vermögensbekenntnisses) binnen dreiwöchiger Frist zu verbessern, nicht nachgekommen. 2 Das Verfahren über den mangelhaft gebliebenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war daher gemäß § 34 Abs. 2 und 4 iVm § 33 Ab... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 2. Mai 2017 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Revisionswerbers, ihm die Verfahrenshilfe (ua.) durch Beigebung eines Rechtsanwalts zur Abfassung und Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen das nunmehr bekämpfte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu gewähren. 2 Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien übermittelte dem zum Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalt den Bescheid über die Bestellung am 18. Mai 2017. 3 D... mehr lesen...
Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch nach § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefocht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §61; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita; VwGG §24a; VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §56 Abs1; VwGG §61; VwGG § 24a heute VwGG § 24a gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 VwGG § 24a gültig von 01.07.2025 bis 24.07.2025 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Erlassung des Erkenntnisses vom 19. Juli 2017, Zl. W235 1425759-1/28E (Zustellung an den Antragsteller am 20. Juli 2017) dem vom Antragsteller in der gegenständlichen Asylangelegenheit eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprochen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BVwGG 2014 §21; GOG §89a Abs2; GOG §89d Abs2; VwGG §26 Abs3; VwGG §61; VwGG §72 Abs1; VwGG §75 Abs2; ZustG §2 Z5; ZustG §34 Abs1; ZustG §37; ZustG §7; GOG § 89a heute GOG § 89a gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 25. November 2016 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Revisionswerbers, ihm die Verfahrenshilfe (u.a.) durch Beigebung eines Rechtsanwalts zur Abfassung und Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen das nunmehr bekämpfte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu gewähren. 2 Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Tirol übermittelte dem zum Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalt den Bescheid vom 22. Dezember 2016 über die Bestel... mehr lesen...
1 Die Revision hat gemäß § 30 Abs. 1 VwGG keine aufschiebende Wirkung. Dasselbe gilt für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist. 1 Die Revision hat gemäß Paragraph 30, Absatz eins, VwGG keine aufschiebende Wirkung. Dasselbe gilt für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist. Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §61; VwGG § 26 heute VwGG § 26 gültig ab 06.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 26 gültig von 01.01.2017 bis 05.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...
1 Gegen A. M., einen pakistanischen Staatsangehörigen, wurde mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27. Oktober 2015 gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG die Schubhaft zur Sicherung seiner Abschiebung in den Herkunftsstaat angeordnet. 1 Gegen A. M., einen pakistanischen Staatsangehörigen, wurde mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27. Oktober 2015 gemäß Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer eins, FPG die Schubhaft zur Sicher... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntni... mehr lesen...