RS Vwgh 1996/2/22 96/11/0042

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
22/02 Zivilprozessordnung

Norm

VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §31 Abs2;
VwGG §61;
VwRallg;
ZPO §63 Abs1;

Rechtssatz

Daß der Berichter den Bf iZm seinem Verfahrenshilfeantrag zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses aufforderte, obwohl zwei andere Gerichte (in anderen Verfahren) die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe als erfüllt angesehen haben, vermag die Unbefangenheit des Berichters nicht in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110042.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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