Nach den Beschwerdebehauptungen wurden der angefochtene Bescheid und der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien über die Bestellung zum Vertreter der Beschwerdeführerin dem letzteren am 29. Oktober 1992 (Donnerstag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde endete im Beschwerdefall gemäß § 32 Abs. 2 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) in Verbindung mit § 26 Abs. 3 erster Satz VwGG am Donnerstag, dem 10. Dezember 1992. Die erst am 11. Dezember ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992011072.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, berechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. Die Beschwerde ist gemäß § 24 Abs. 1 VwGG unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zu Handen seines anwaltlichen Vertreters nach seinem eigenen Vorbringen am 14. September 1992 zugestellt. Letzter Tag der Frist war daher der 27. Oktober 1992. Tatsächlich wurde die Beschwerde laut Poststempel am 27. Okto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH we... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 15. Oktober 1992 wurde laut eigener Angabe des Beschwerdeführers am 15. Oktober 1992 (es war dies ein Donnerstag) zugestellt. Diese Angabe nach § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG besitzt selbständige prozessuale Bedeutung in dem Sinne, daß der Verwaltungsgerichtshof, solange das Vorverfahren noch nicht eingeleitet ist, sich allein auf sie stützen darf, um die Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung festzustellen (vgl. den ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Die mit 18. November 1992 datierte Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid der beschwerdeführenden Partei am 7. Oktober 1992 zugestellt wurde. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer selbst genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu den hg. Beschluß vom 21. Mai 1969, Slg. N.F. Nr. 7572/A), war daher davon auszugehen, daß gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG die 6-wöchige Beschwerdefrist auch ... mehr lesen...
Index: L37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992170278.X01 Im RIS seit 11.12.1992 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0172), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 29. September 1992 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0172), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 29. September 1992 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
In der am 27. August 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Beschwerdeführer als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Bezogen auf diesen Tag hätte die Beschwerde spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0367, AW 92/10/0230, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde wegen Verspätung zurück. Auf Grund dieses Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/10/0451 B 21. Dezember 1992 92/10/0455 B 21. Dezember 1992 92/10/0454 B 21. Dezember 1992 92/10/0452 B 21. Dezember 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichti... mehr lesen...
In der am 27. August 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Beschwerdeführer als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Bezogen auf diesen Tag hätte die Beschwerde spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0367, AW 92/10/0230, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde wegen Verspätung zurück. Auf Grund dieses Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/10/0451 B 21. Dezember 1992 92/10/0455 B 21. Dezember 1992 92/10/0454 B 21. Dezember 1992 92/10/0452 B 21. Dezember 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichti... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er ist als Berufsschullehrer tätig. Mit Schreiben vom 19. Mai 1992 traf die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes (belangte Behörde) nachstehende Verfügung: "Betrifft: Berufsschullehrer B; - Einlei... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er ist als Berufsschullehrer tätig. Mit Schreiben vom 19. Mai 1992 traf die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes (belangte Behörde) nachstehende Verfügung: "Betrifft: Berufsschullehrer B; - Einlei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §92;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt
Am 26.11.1992 92/09/0301, 92/09/0326
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0325
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist betreffend die Überprüfung des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §92;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt
Am 26.11.1992 92/09/0301, 92/09/0326
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0325
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist betreffend die Überprüfung des ... mehr lesen...
Am 17. Juli 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein am 15. Juli 1992 zur Post gegebener, unter hg Geschäftszahl VH 92/15/0016, protokollierter Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, in dem folgendes ausgeführt wurde: "Da ich, R Geschäftsführer der S-Ges.m.b.H., mittellos bin und gegen die Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark eine Beschwerde einbringen möchte, dies aber nur von einem Rechtsanwalt möglich ist, ersuche ich um Beistellung eines Verfahrenshelfe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150167.X01 Im RIS seit 23.11.1992 mehr lesen...
Am 17. Juli 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein am 15. Juli 1992 zur Post gegebener, unter hg Geschäftszahl VH 92/15/0016, protokollierter Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, in dem folgendes ausgeführt wurde: "Da ich, R Geschäftsführer der S-Ges.m.b.H., mittellos bin und gegen die Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark eine Beschwerde einbringen möchte, dies aber nur von einem Rechtsanwalt möglich ist, ersuche ich um Beistellung eines Verfahrenshelfe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150167.X01 Im RIS seit 23.11.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 23. Jänner 1992 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie richtete sich nach der Sachverhaltsdarstellung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1991, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des KFG bestraft worden ist. Ferner wandte sich die Beschwerde gegen die Festnahme des Beschwerdeführers in den Morgenstunden des 24. Oktober 1990. Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 197/92, wies der Verfassun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0264
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020258.X01 Im RI... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 23. Jänner 1992 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie richtete sich nach der Sachverhaltsdarstellung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1991, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des KFG bestraft worden ist. Ferner wandte sich die Beschwerde gegen die Festnahme des Beschwerdeführers in den Morgenstunden des 24. Oktober 1990. Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 197/92, wies der Verfassun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0264
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020258.X01 Im RI... mehr lesen...
Die angefochtene Berufungsentscheidung wurde der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 28. Juli 1992 zugestellt; die vorliegende Beschwerde wurde am 29. September 1992 zur Post gegeben. Die sechswöchige Beschwerdefrist begann gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides zu laufen und endete im Beschwerdefall somit am 8. September 1992. Die Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010861.X01 Im RIS seit 14.10.1992 mehr lesen...