RS Vwgh 1991/5/23 91/19/0037

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1974 §9 Abs2;
ASchG 1972;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §26 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Weder im ArbIG 1974 noch in den den Arbeitnehmerschutz regelnden Vorschriften ist eine Zustellung von in diesen Angelegenheiten ergangenen letztinstanzlichen Bescheiden an den Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgesehen. Der angefochtene Bescheid wurde dem Bundesminister für Arbeit und Soziales daher zu Recht nicht zugestellt. Er wurde ihm erst vom Arbeitsinspektorat zur Kenntnis gebracht. Die vom Zeitpunkt der Erlangung der Kenntnis zu rechnende Beschwerdefrist des Bundesministers ist daher gewahrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190037.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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