Nach der Aktenlage wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer entgegen seinen Behauptungen nicht am 6., sondern bereits am 3. Juli 1990 zugestellt, und zwar durch Hinterlegung beim Postamt gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz. Laut Zustellnachweis fiel der Beginn der Abholfrist gleichfalls auf den 3. Juli 1990; die hinterlegte Sendung galt daher gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz mit diesem Tag als zugestellt. Der Beschwerdeführer ist dem diesbezüglichen Vorbringen in der Gegens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990170388.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer entgegen seinen Behauptungen nicht am 6., sondern bereits am 3. Juli 1990 zugestellt, und zwar durch Hinterlegung beim Postamt gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz. Laut Zustellnachweis fiel der Beginn der Abholfrist gleichfalls auf den 3. Juli 1990; die hinterlegte Sendung galt daher gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz mit diesem Tag als zugestellt. Der Beschwerdeführer ist dem diesbezüglichen Vorbringen in der Gegens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990170388.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Wurde der angefochtene Bescheid durch Zustellung an den Beschwerdeführer erlassen, so beginnt diese Frist mit dem Tag der Zustellung. Nach den §§ 32f AVG 1950 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 VwGG endet sie grundsätzlich mit dem Ablauf desjenigen Tages der sechsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Frist begonne... mehr lesen...
Am 4. April 1991 gab der Beschwerdeführer die mit einem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene Beschwerde gegen den oben bezeichneten Bescheid zur Post. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 1991 wurde dem Beschwerdeführer unter anderem aufgetragen, den Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). Der Beschwerdeführer führte daraufhin aus, er habe den angefochtenen Bescheid "ca. 27.2. erhalten". Wi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991080051.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080081.X01 Im RIS seit 12.05.1992 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 7. Juni 1991 zugestellt wurde. Die am 17. Jänner 1992 zur Post gegebene Beschwerde erweist sich sohin a... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 VwGG ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Zufolge § 26 Abs. 1 leg. cit. beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Nach § 33 Abs. 3 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) sind die Tag... mehr lesen...
Der im Instanzenzug ergangene angefochtene Bescheid wurde laut eigener Angabe des Beschwerdeführers (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG) am 26. Februar 1992 "hinterlegt und behoben". Der Verwaltungsgerichtshof geht daher davon aus, daß der angefochtene Bescheid (spätestens) an diesem Tage zugestellt worden ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Slg. Nr. 7572/A/1969). Mit diesem Tage hat daher auch die sechswöchige Beschwerdefrist (§ 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG) zu laufen begonnen. Der letzt... mehr lesen...
1. Die vorliegende, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Jänner 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 6. April 1992 datiert und wurde laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes bei diesem am 7. April 1992 persönlich übergeben. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 24. Februar 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020096.X01 Im RIS seit 30.04.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100081.X01 Im RIS seit 30.04.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020152.X01 Im RIS seit 30.04.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0080 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 3 AVG werden die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht eingerechnet. Wird jedoch ein eine Frist wahrendes Schriftstück mit der Post an eine unrichtige Stelle gesendet, so ist der Postenlau... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 7. Juni 1991 zugestellt wurde. Die am 17. Jänner 1992 zur Post gegebene Beschwerde erweist sich sohin a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020096.X01 Im RIS seit 30.04.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat in ihrer am 24. Februar 1992 überreichten Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 13. Jänner 1992 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher am letzten Tag der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 5. März 1992 das Vorverfahren einleitete. Dem in der Folge von der belangten Behörde vorgelegten Zustellnachweis ist jedoch zu entnehmen, daß der angefochtene Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140023.X01 Im RIS seit 22.04.1992 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat in ihrer am 24. Februar 1992 überreichten Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 13. Jänner 1992 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher am letzten Tag der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 5. März 1992 das Vorverfahren einleitete. Dem in der Folge von der belangten Behörde vorgelegten Zustellnachweis ist jedoch zu entnehmen, daß der angefochtene Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140023.X01 Im RIS seit 22.04.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat in seiner am 8. Juli 1991 zur Post gegebenen Beschwerde vom 8. Juli 1991 als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 28. Mai 1991 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 16. Dezember 1991 das Vorverfahren eingeleitet hat. In ihrer Gegenschrift vom 12. Februar 1992 hat jedoch die belangte Behörde darauf hingewiesen, daß die Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140134.X01 Im RIS seit 31.03.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, übergab die unter 92/15/0034 protokollierte und gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: angefochtener Bescheid) eingebrachte Beschwerde (in der Folge: Beschwerde) am 30. Jänner 1992 um etwa 17.30 Uhr einem Bediensteten des Gefangenenhauses. Die Beschwerde wurde von der Gefangenenhausleitung am nächsten Tag zur Post gegeben. Nach den Angaben des Beschwerdeführers wurde ihm der angefoc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §14;ZustG §2;
Rechtssatz: Bei Häftlingen ist für das Einlangen von Rechtsmitteln der Tag der Abgabe an die Gefangenenhausleitung maßgebend. Die Beschwerde wurde innerhalb der im § 26 Abs 1 erster Satz VwGG normierten Frist einem Bediensteten des Gefangenenhauses und damit der Gefangenenhausleitung übergeben. Das h... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG, wenn der Bescheid der Beschwerdeführerin zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Wie den nach Einleitung des Vorverfahrens von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsstrafakten eindeutig zu entnehmen ist, wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 31. J... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030274.X01 Im RIS seit 25.03.1992 mehr lesen...
Entsprechend der zufolge § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG vorgeschriebenen Angabe in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid am 20. Jänner 1992 zugestellt, weshalb sich der Verwaltungsgerichtshof zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf diese Angabe zu stützen vermag (vgl. dazu den hg. Beschluß vom 21. Mai 1969, Slg. N.F. Nr. 7572/A). Die vorliegende Beschwerde wurde jedoch erst am 5. März 1992 und sohin nach Ablauf der im § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG vorgesehenen se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050036.X01 Im RIS seit 24.03.1992 mehr lesen...