Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 19. Juli 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Donnerstag, dem 30. August 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 31. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser an den Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 17. August 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Freitag, dem 28. September 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 31. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser (mit Postaufgabe 5. O... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer (zu Handen seines Vertreters) am 25. März 1991 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Montag, dem 6. Mai 1991. An diesem Tag wurde die - an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete - Beschwerde zur Post gegeben. Die Sendung war allerdings an den Verfassungsgerichtshof adressiert, der sie nach dem Einlangen am 7. Mai 1991 an den Verwaltungsgerichtshof weiterleitete. Die Beschwerde ist ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht41/07 Grenzüberwachung
Norm: AVG §6 Abs1;GrKontrG 1969;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §6 Abs1;FrPolG 1954 §5;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde die Beschwerde an den (unzuständigen) VfGH adressiert und von diesem nach Ablauf der Beschwerdefrist an den VwGH weitergeleitet, so ist die Beschwerde verspätet. Schlagworte Verhältn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht41/07 Grenzüberwachung
Norm: AVG §6 Abs1;GrKontrG 1969;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §6 Abs1;FrPolG 1954 §3;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf de... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH übermittelt wurde. Schlagworte Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Verwaltungsstrafakten wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters im Verwaltungsstrafverfahren (Rechtsanwalt Dr. G) durch die belangte Behörde am 18. September 1990 zugestellt. Am 12. Oktober 1990 erfolgte eine abermalige Zustellung des angefochtenen Bescheides an Dr. G durch die erstinstanzliche Behörde. Am 1.(?) Oktober 1990 langte in der Vereinigten Einlaufstelle des Landes- und Bezirksgerichtes Innsbruck ein Antrag des Besch... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ergibt sich, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 8. März 1991 durch Hinterlegung beim Postamt zugestellt worden ist (§§ 17 und 21 Zustellgesetz). Die gemäß § 26 Abs. 1 VwGG sechs Wochen betragende Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid endete somit am 19. April 1991. Die erst am 2. Mai 1991 zur Post gegebene Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ist somit verspätet eingebracht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010065.X01 Im RIS seit 18.09.1991 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH weitergeleitet, dann ist die Frist im Grunde des § 33 Abs 3 AVG in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Mai 1991, Zl. I/7-St-S-90.104/1, nahm der Landeshauptmann von Niederösterreich eine Berichtigung seines Berufungsbescheides vom 20. September 1990, Zl. I/7-St-S-90.104 vor. Der Berichtigungsbescheid wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers nach seinen eigenen, sowohl in der Beschwerde zu Zl. 91/18/0160 als auch in der Beschwerde zu Zl. 91/18/0176 gemachten Angaben am Montag, dem 6. Mai 1991 erstmals zugestellt. Fristgerecht (Postaufgabedatum 28. Mai 1991... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §6;
Rechtssatz: Wurde die Zustellung eines letztinstanzlichen Bescheides einmal rechtswirksam vorgenommen, so kann nach stRsp des VwGH durch eine nochmals verfügte und nochmals durchgeführte Zustellung dieses Bescheides der Lauf der Beschwerdefrist nicht neuerlich in Gang gesetzt werden (Hinweis B 22.4.197... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, unter anderem dem Beschwerdeführer Vergnügungssteuer im Betrag von S 960.000,-- zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlag vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut dem im Akt erliegenden Rückschein unter der im Bescheid genannten Anschrift XY zu Handen seiner Mutter Hedwig L zugestellt. In der dagegen erhobenen Berufung bezeichnete der Beschwerdeführer seine Anschrift gleichlautend wie oben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, unter anderem dem Beschwerdeführer Vergnügungssteuer im Betrag von S 960.000,-- zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlag vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut dem im Akt erliegenden Rückschein unter der im Bescheid genannten Anschrift XY zu Handen seiner Mutter Hedwig L zugestellt. In der dagegen erhobenen Berufung bezeichnete der Beschwerdeführer seine Anschrift gleichlautend wie oben. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Abtretungsbeschluß des VfGH betreffend eine Beschwerde stellt keinen den VwGH bindenden Ausspruch über die Rechtzeitigkeit dieser Beschwerde dar (Hinweis E 21.2.1985, 82/16/0155; B 31.1.1986, 85/17/0113). Wurde die in § 82 Abs 1 VfGG zur Erhebung der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Abtretungsbeschluß des VfGH betreffend eine Beschwerde stellt keinen den VwGH bindenden Ausspruch über die Rechtzeitigkeit dieser Beschwerde dar (Hinweis E 21.2.1985, 82/16/0155; B 31.1.1986, 85/17/0113). Wurde die in § 82 Abs 1 VfGG zur Erhebung der Verfassu... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190095.X01 Im RIS seit 29.01.2002 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190095.X01 Im RIS seit 29.01.2002 mehr lesen...
Das Landesarbeitsamt Wien hat mit Bescheid vom 5. März 1991 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Bekleidung-Druck-Papier vom 20. Dezember 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Sladana R gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 26 Abs. 1 VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090081.X01 Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...
Das Landesarbeitsamt Wien hat mit Bescheid vom 5. März 1991 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Bekleidung-Druck-Papier vom 20. Dezember 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Sladana R gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 26 Abs. 1 VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090081.X01 Im RIS seit 26.06.1991 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 25. Februar 1991, VH 91/01/0009, wurde dem Beschwerdeführer antragsgemäß Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren gewährt. Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien bestellte am 4. März 1991 den nunmehrigen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, dem nachweislich am 7. März 1991 der Bescheid über seine Bestellung zugestellt worden ist. Die gemäß § 26 Abs. 1 VwGG sechs Wochen betr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010055.X01 Im RIS seit 05.06.1991 mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1990, Zl. 90/19/0468, verwiesen, mit dem der damals von der nunmehr mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) im Umfang des Strafausspruches und des Kostenausspruches angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 23. Juli 1990 insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war; dies mit der Begründung: , daß die belangte Behörde bei Gebra... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1990, Zl. 90/19/0468, verwiesen, mit dem der damals von der nunmehr mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) im Umfang des Strafausspruches und des Kostenausspruches angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 23. Juli 1990 insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war; dies mit der Begründung: , daß die belangte Behörde bei Gebra... mehr lesen...