Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.804 Dokumente

Entscheidungen 1.681-1.710 von 1.804

TE Vwgh Beschluss 1990/10/8 90/15/0147

Aus dem Inhalt der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit der Mitteilung der belangten Behörde vom 14. September 1990, daß der Bescheid, den der Beschwerdeführer bekämpft, ihm bereits am 24. Juli 1990 zugestellt wurde. Die Beschwerde, selbst datiert vom 13. September 1990, langte bei der belangten Behörde am 14. September 1990 ein und wurde von dieser mit Post vom 18. September 1990 an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet. Die gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG maßgebliche B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1990

RS Vwgh 1990/10/8 90/15/0147

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990150147.X01 Im RIS seit 08.10.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/10/3 90/02/0092

Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Aus dem in den Verwaltungsakten erliegenden diesbezüglichen Rückschein ergibt sich, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 29. März 1990 zugestellt wurde. Dieser Feststellung vermochte der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0092

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020092.X01 Im RIS seit 03.10.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/10/3 90/02/0092

Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Aus dem in den Verwaltungsakten erliegenden diesbezüglichen Rückschein ergibt sich, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 29. März 1990 zugestellt wurde. Dieser Feststellung vermochte der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0092

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020092.X01 Im RIS seit 03.10.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/27 90/12/0243

Die am 24. August 1990 persönlich beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte, mit 20. August 1990 datierte Beschwerde richtet sich nach den eigenen Angaben des Beschwerdeführers gegen den ihm am 28. Juni 1990 zugestellten Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juni 1990. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 lit.a VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0243

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990120243.X01 Im RIS seit 27.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/25 90/08/0133

Nach den Beschwerdebehauptungen wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 13. Juni 1990 (Mittwoch) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde endete gemäß § 32 Abs. 2 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) am Mittwoch, dem 25. Juli 1990. Die erst am 31. Juli 1990 an den Verwaltungsgerichtshof zur Post gegebene Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/25 90/04/0167

Der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer laut Prozeßerklärung in der vorliegenden Beschwerde am 19. Februar 1990 zugestellt. Mit hg. Beschluß vom 29. März 1990, Zl. VH 90/04/0004, ist dem Beschwerdeführer für die Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur Prüfung des vorbezeichneten Bescheides die Verfahrenshilfe bewilligt worden. Der Beschluß enthält auch einen Hinweis auf die Regelung des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/08/0133

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080133.X01 Im RIS seit 25.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0167

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/8, S 579; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Ablauf der Beschwerdefrist und die Frist zur Behebung allfälliger Beschwerdemängel w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/25 90/08/0133

Nach den Beschwerdebehauptungen wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 13. Juni 1990 (Mittwoch) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde endete gemäß § 32 Abs. 2 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) am Mittwoch, dem 25. Juli 1990. Die erst am 31. Juli 1990 an den Verwaltungsgerichtshof zur Post gegebene Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/08/0133

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080133.X01 Im RIS seit 25.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/24 90/19/0140

Mit dem am 19. Dezember 1989 zur Post gegebenen Beschwerdeschriftsatz vom 18. Dezember 1989 wird die am 6. November 1989 gegen 22.30 bis 23.00 Uhr von einem Beamten des Gendarmeriepostens Hörbranz beim Beschwerdeführer vorgenommene Abnahme des Reisepasses bekämpft. Auf Grund eines diesbezüglichen Vorhaltes durch den Verwaltungsgerichtshof räumte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 17. August 1990 ein, daß die Beschwerde am 19. Dezember 1989 zur Post gegeben worden sei. Bei der Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0140

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131a;VwGG §26 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0155 B 17. Februar 1983 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Gegenstand einer Beschwerde gegen die erfolgte Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Beschlagnahme) nach Ablauf der Beschwerdefrist erweitert, ist die Beschwerde in diesem Umfang wegen Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/21 90/11/0109

Nach den (ergänzenden) Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsgerichtshofes überprüfen zu müssen (vgl. u.a. den Beschluß vom 20. September 1985, Zl. 85/11/0070, mit weiteren Judikaturhinweisen), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer "Ende Februar 1990" zugestellt. Die im § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.09.1990

RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110109.X01 Im RIS seit 21.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/20 90/06/0111

Die Beschwerdeführerin gab in der vorliegenden Beschwerde den 23. Juni 1990 als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides an. Die mit 7. August 1990 datierte Beschwerde wurde am 7. August 1990 zur Post gegeben. Der 23. Juni 1990 war ein Samstag. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde sechs Wochen, nach der gemäß § 62 Abs. 2 VwGG subsidiär auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden Bestimmung des § 32 Abs. 2 AVG 1950 enden nach Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.09.1990

RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0111

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §32 Abs2;FeiertagsruheG 1957 §1 Abs2;VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990060111.X01 Im RIS seit 20.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/19 90/03/0131

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Konzession für das "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens" im Standort Wien X-Gasse 26, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes verweigert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, die die gemäß § 28 Abs. 1 Z.7 VwGG abzugebende Prozeßerklärung enthält, da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs2;VwGG §26 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030131.X01 Im RIS seit 19.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/7 90/18/0160

Nach dem Beschwerdevorbringen wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 5. April 1990 zugestellt. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit 16. Juli 1990 datiert und an diesem Tag zur Post gegeben. Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180160.X01 Im RIS seit 07.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/7 90/18/0160

Nach dem Beschwerdevorbringen wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 5. April 1990 zugestellt. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit 16. Juli 1990 datiert und an diesem Tag zur Post gegeben. Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180160.X01 Im RIS seit 07.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/5/31 90/09/0086

Die am 16. Mai 1990 zur Post gegebene Beschwerde richtet sich gegen den oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 1990. In der Beschwerde wurde vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 2. April 1990 zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 lit.a VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Im ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0086

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090086.X01 Im RIS seit 31.05.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/5/15 90/02/0075

Nach § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt im Falle der Zustellung des Bescheides mit dem Tag der Zustellung (§ 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG). Im vorliegenden Beschwerdefall ergibt sich aus dem Postaufgabevermerk auf der beigeschlossenen Kopie einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der auf den angefochtenen Bescheid Bezug genommen wird, daß sich dieser Bescheid j... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.05.1990

RS Vwgh 1990/5/15 90/02/0075

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020075.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.1990

Entscheidungen 1.681-1.710 von 1.804

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