Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 19. September 1989, Zl. 89/14/0190), wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin zu Handen ihres steuerlichen Vertreters am Donnerstag, dem 5. September 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Ablich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991130216.X01 Im RIS seit 21.11.1991 mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war die Beschwerde an den "Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof" gerichtet und adressiert. Wenn der Bf eine solche Formulierung wählte, hat er es der Post - die insofern seinen "verlängerten Arm" darstellte - überlassen, an welchen der beiden Gerichtshöfe si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war die Beschwerde an den "Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof" gerichtet und adressiert. Wenn der Bf eine solche Formulierung wählte, hat er es der Post - die insofern seinen "verlängerten Arm" darstellte - überlassen, an welchen der beiden Gerichtshöfe si... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl hiezu ua den hg Beschluß vom 19. September 1989, Zlen 89/14/0190, AW 89/14/0032), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 9. August 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Fotokopie der mit der Beschwerde vorgelegten Bescheida... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl hiezu ua den hg Beschluß vom 19. September 1989, Zlen 89/14/0190, AW 89/14/0032), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 9. August 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Fotokopie der mit der Beschwerde vorgelegten Bescheida... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
Der nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene und im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer, wie sich aus dem Vermerk auf Seite 5 der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt, am 4. Juli 1991 samt seinem Reisepaß ausgefolgt. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Die fast zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist eingebrach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010142.X01 Im RIS seit 16.10.1991 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid am 19. August 1991 (einem Montag) zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am Montag, dem 30. September 1991 (vgl. § 62 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 AVG). Die Postaufgabe der Beschwerde erfolgte jedoch erst am 2. Oktober 1991. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung darf sich der Verwaltungsgerichtshof allein auf die Angabe in der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190295.X01 Im RIS seit 18.01.2002 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid am 19. August 1991 (einem Montag) zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am Montag, dem 30. September 1991 (vgl. § 62 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 AVG). Die Postaufgabe der Beschwerde erfolgte jedoch erst am 2. Oktober 1991. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung darf sich der Verwaltungsgerichtshof allein auf die Angabe in der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190295.X01 Im RIS seit 18.01.2002 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat in seiner am 28. Mai 1990 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 17. April 1990 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 16. Juli 1991 das Vorverfahren eingeleitet hat. Den in der Folge vorgelegten Verwaltungsakten und dem darin befindlichen Zustellnachweis ist jedoch zu entnehmen, daß d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 90/14/0111 wurde am 8.10.1991 im gleichen Sinne
erledigt.
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140110.X01 Im RIS seit 08.10.1991 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat in seiner am 28. Mai 1990 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 17. April 1990 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 16. Juli 1991 das Vorverfahren eingeleitet hat. Den in der Folge vorgelegten Verwaltungsakten und dem darin befindlichen Zustellnachweis ist jedoch zu entnehmen, daß d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 90/14/0111 wurde am 8.10.1991 im gleichen Sinne
erledigt.
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140110.X01 Im RIS seit 08.10.1991 mehr lesen...
1. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nach seinen Behauptungen am 4. Oktober 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Donnerstag, dem 15. November 1990. Mit Schreiben vom 4. Dezember 1990 übersandte das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die vom Beschwerdeführer verfaßte Beschwerde, die dieser mit Schreiben vom 10. November 1990 an das österreichische Konsulat in Curitiba (in Brasilien) übersandt hatte... mehr lesen...
1.) Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 19. Juli 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Donnerstag, dem 30. August 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 16. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser (mit Postaufgabe 5. Okt... mehr lesen...
1.) Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 19. Juli 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Donnerstag, dem 30. August 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 16. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser (mit Postaufgabe 5.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/19/0071 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0108 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde g... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 17. August 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Freitag, dem 28. September 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 31. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser an den Verwaltungsger... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 23. August 1990 zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 VwGG endete daher am Donnerstag, dem 4. Oktober 1990. Am 8. Oktober 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof die vom Beschwerdeführer und einem ungarischen Rechtsanwalt unterfertigte, mit 31. August 1990 datierte Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid ein. Die Beschwerde war an die belangte Behörde übersandt und von dieser an den Verwaltungsger... mehr lesen...