Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0211
91/17/0212
91/17/0213
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991170210.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei auf Antrag gemäß § 46 Abs. 1 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Im vorliegenden Fall wurde der im Spruch: bezeic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293;VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ablauf der Beschwerdefrist steht nicht entgegen, daß der Bescheid der Berufungsbehörde mit einem weiteren Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt worden ist. Bereits durch den ursprünglichen Bescheid ist es zu einem Eingriff in die Rechte des Bf gekommen, während der Berichtigungsbescheid nic... mehr lesen...
Die am 20. Dezember 1991 zur Post gegebene Beschwerde richtet sich gegen den oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1991. In der Beschwerde wurde vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 7. November 1991 zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090243.X01 Im RIS seit 16.01.1992 mehr lesen...
Die am 20. Dezember 1991 zur Post gegebene Beschwerde richtet sich gegen den oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1991. In der Beschwerde wurde vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 7. November 1991 zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090243.X01 Im RIS seit 16.01.1992 mehr lesen...
Der Antragsteller hat am 18. April 1990 gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion Tirol vom 13. Februar 1990, 30.890-3/89, betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1983 bis 1987 sowie Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die unter 90/14/0082 protokolliert wurde. In der Beschwerde war der Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides mit "frühest am 6. März 1990" bezeic... mehr lesen...
Der Antragsteller hat am 18. April 1990 gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion Tirol vom 13. Februar 1990, 30.890-3/89, betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1983 bis 1987 sowie Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die unter 90/14/0082 protokolliert wurde. In der Beschwerde war der Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides mit "frühest am 6. März 1990" bezeic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde hätte der Bf (sein Vertreter) auch noch nach der Verfassung des Schriftsatzes und auch nach dessen Überreichung beim VwGH aus eigenem Antrieb unverzüglich richtigstellen müssen. European Case ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einer Beschwerde der Zustelltag mit dem Beisatz "frühest" versehen, so hat dies zur Folge, daß die Beschwerde nur dann als rechtzeitig erhoben anzusehen ist, wenn die Beschwerdefrist, berechnet vom angegebenen frühestmöglichen Zustelltag an, gewahrt ist. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde hätte der Bf (sein Vertreter) auch noch nach der Verfassung des Schriftsatzes und auch nach dessen Überreichung beim VwGH aus eigenem Antrieb unverzüglich richtigstellen müssen. European Case ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einer Beschwerde der Zustelltag mit dem Beisatz "frühest" versehen, so hat dies zur Folge, daß die Beschwerde nur dann als rechtzeitig erhoben anzusehen ist, wenn die Beschwerdefrist, berechnet vom angegebenen frühestmöglichen Zustelltag an, gewahrt ist. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, vom 4. September 1986, Zl. 86/16/0164, und vom 14. Juli 1989, Zl. 89/17/0122), wurde der angefochtene Bescheid der beschwerdeführenden Gemeinde am 16. Oktober 1991 zugestellt. Die im § 26 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991170194.X01 Im RIS seit 20.12.1991 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, vom 4. September 1986, Zl. 86/16/0164, und vom 14. Juli 1989, Zl. 89/17/0122), wurde der angefochtene Bescheid der beschwerdeführenden Gemeinde am 16. Oktober 1991 zugestellt. Die im § 26 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991170194.X01 Im RIS seit 20.12.1991 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 28. November 1990 (Beginn der Abholfrist) im Wege der Hinterlegung zugestellt und von ihm am 13. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020045.X01 Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 28. November 1990 (Beginn der Abholfrist) im Wege der Hinterlegung zugestellt und von ihm am 13. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020045.X01 Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Zweck des § 26 Abs 3 VwGG ist zweifellos, im Falle der Bestellung eines Verfahrenshelfers, diesem zur Abfassung der Beschwerde - unabhängig von der Dauer des Bestellungsverfahrens - die volle Frist des § 26 Abs 1 VwGG zu sichern. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/04/0167 B 25. September 1990 RS 1; 90/11/0106 B 12. Juni 1990 RS 1; 91/14/0015 B 29. Jänner 1991 RS 2; 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1; 86/02/01... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betreffend den Beginn der Beschwerdefrist ist für sich allein noch kein unvorhergesehenes ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wird nicht dadurch unangemessen verkürzt, daß die Zustellung jenes Bescheides, dessen Anfechtung beabsichtigt ist, durch Hinter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ... mehr lesen...