Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;ASchG 1972;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Weder im ArbIG 1974 noch in den den Arbeitnehmerschutz regelnden Vorschriften ist eine Zustellung von in diesen Angelegenheiten ergangenen letztinstanzlichen Bescheiden an den Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgesehen. Der angefo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;ASchG 1972;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Weder im ArbIG 1974 noch in den den Arbeitnehmerschutz regelnden Vorschriften ist eine Zustellung von in diesen Angelegenheiten ergangenen letztinstanzlichen Bescheiden an den Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgesehen. Der angefo... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. das hg. Erkenntis vom 21. Mai 1969, Slg. NF Nr. 7572/A), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. Jänner 1991 (Donnerstag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde ende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Beschwerden wegen Versäumung der Einbringungsfrist ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall wurde der angefochtene Bescheid dem Vertreter der Beschwerdeführer am 27. Dezember 1990 zugestellt. Die mit 26. Februar 1991 datierte und am gleichen Tag zur Post gegebene Beschwerde wurde nach Ablauf der sechswöchigen Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (§ 26 Abs. 1 VwGG) erho... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991050056.X01 Im RIS seit 23.04.1991 mehr lesen...
1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat nach einer vom 19. Jänner bis 25. Februar 1988 durchgeführten Beitragsprüfung mit Bescheid vom 16. November 1988 den Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG für die in näher bestimmten Berechnungsblättern genannten Dienstnehmer und die d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs4;AVG §63 Abs5;VwGG §26 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Wird ein Bescheid nach § 62 Abs 4 AVG berichtigt, so ist die Rechtsmittelfrist dann von der Zustellung des Berichtigungsbescheides an zu berechnen, wenn erst in der berichtigten Fa... mehr lesen...
Mit Bescheid des auf Grund eines Devolutionsantrages der Erstmitbeteiligten zuständig gewordenen Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 2. Jänner 1986 wurde das Ansuchen der Erstmitbeteiligten um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung eines Zubaues und einer Senkgrube auf den Grundstücken Nr. 158 und Nr. 160/1 des Grundbuches über die Kat.Gem. X im wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, daß die beiden Grundstücke in ihrer derzeitigen Form nicht als Baupla... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0304, wurde die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. September 1990, Zl. 311.691/7-III/3/90, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage als verspätet zurückgewiesen, weil ausgehend von dem in der Beschwerde genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides (17. September 1990) die 6-wöchi... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0304, wurde die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. September 1990, Zl. 311.691/7-III/3/90, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage als verspätet zurückgewiesen, weil ausgehend von dem in der Beschwerde genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides (17. September 1990) die 6-wöchi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0541/71 E 25. Mai 1972 RS 2 Stammrechtssatz Beschwerdeberechtigung besteht auch dann, wenn der Bescheid zwar erlassen, an den Adressaten nicht gerichtet, diesem aber dennoch zugekommen ist (p.d. hier Bescheid an J.P. gerichtet, tatsächlich zur Beschwerde berechtigt war aber die Firma J.P.). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde zur Zurückweisung derselben, so stellt dies zwar keinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde zur Zurückweisung derselben, so stellt dies zwar keinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Die ausgewiesene Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers erhob mit einem am 7. April 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 18. Jänner 1989, GZ. 6/3 - 3549/87. In der Beschwerde wird unter anderem ausgeführt, daß der bekämpfte Bescheid am 27. Februar 1989 zugestellt worden sei, weshalb die Beschwerde "innerhalb offener Frist" erhoben werde. Nachdem der Ger... mehr lesen...
Die ausgewiesene Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers erhob mit einem am 7. April 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 18. Jänner 1989, GZ. 6/3 - 3549/87. In der Beschwerde wird unter anderem ausgeführt, daß der bekämpfte Bescheid am 27. Februar 1989 zugestellt worden sei, weshalb die Beschwerde "innerhalb offener Frist" erhoben werde. Nachdem der Ger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0163
Rechtssatz: Der Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer Beschwerde obliegt nach stRsp des VwGH dem Bf. Die durch nichts bewiesene lediglich "vorsichtshalber vorgebrachte" Behauptung, der Bf habe "in der maßgeblichen Woche wegen Ortsabw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0163
Rechtssatz: Der Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer Beschwerde obliegt nach stRsp des VwGH dem Bf. Die durch nichts bewiesene lediglich "vorsichtshalber vorgebrachte" Behauptung, der Bf habe "in der maßgeblichen Woche wegen Ortsabw... mehr lesen...
In der Beschwerde ist angegeben, daß der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 13. August 1990, einem Montag, zugestellt worden wäre. Bezogen auf Montag, den 13. August 1990, wäre die am Montag, dem 24. September 1990 zur Post gegebene (am 25. September 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte) Beschwerde noch am letzten Tag der sechswöchigen Frist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG und damit rechtzeitig eingebracht gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof leitete daher gemäß § 35 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150148.X01 Im RIS seit 18.02.1991 mehr lesen...
In der Beschwerde ist angegeben, daß der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 13. August 1990, einem Montag, zugestellt worden wäre. Bezogen auf Montag, den 13. August 1990, wäre die am Montag, dem 24. September 1990 zur Post gegebene (am 25. September 1990 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte) Beschwerde noch am letzten Tag der sechswöchigen Frist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG und damit rechtzeitig eingebracht gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof leitete daher gemäß § 35 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150148.X01 Im RIS seit 18.02.1991 mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind Beschwerden und sonstige Schriftsätze unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer bloß mündlich verkündet wurde, mit dem Tag der Verkündung; sie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0080 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 3 AVG werden die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht eingerechnet. Wird jedoch ein eine Frist wahrendes Schriftstück mit der Post an eine unrichtige Stelle gesendet, so ist der Postenlauf in die Fr... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind Beschwerden und sonstige Schriftsätze unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer bloß mündlich verkündet wurde, mit dem Tag der Verkündung; sie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0080 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 3 AVG werden die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht eingerechnet. Wird jedoch ein eine Frist wahrendes Schriftstück mit der Post an eine unrichtige Stelle gesendet, so ist der Postenlauf in die Fr... mehr lesen...
Die angefochtene Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Oktober 1990 wurde - wie sich aus den diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerde ergibt - der Beschwerdeführerin am 23. Oktober 1990 zugestellt. Die mit sechs Wochen bemessene Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen diesen Bescheid (§ 26 Abs. 1 VwGG) endete daher am 4. Dezember 1990; dies war weder ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag noch der Karfreitag. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990130284.X01 Im RIS seit 19.12.1990 mehr lesen...
In der am 7. August 1990 zur Post gegebenen Beschwerde gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Juni 1990, Zl. Ve-550-1036/24, gab die Beschwerdeführerin als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 23. Juni 1990 an. Bezogen auf diesen Tag hätte die Beschwerde spätestens am 6. August 1990 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 20. September 1990 wies der Verwaltungsgerichtshof zu den Zlen. 90/06/0111, AW 90/06/0038, die Beschwerde wegen Verspätung zurück.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/06/0168 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der... mehr lesen...