Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.804 Dokumente

Entscheidungen 1.381-1.410 von 1.804

TE Vwgh Beschluss 1992/10/14 92/01/0861

Die angefochtene Berufungsentscheidung wurde der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen am 28. Juli 1992 zugestellt; die vorliegende Beschwerde wurde am 29. September 1992 zur Post gegeben. Die sechswöchige Beschwerdefrist begann gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides zu laufen und endete im Beschwerdefall somit am 8. September 1992. Die Beschwerde war daher wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0861

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010861.X01 Im RIS seit 14.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/13 92/07/0172

Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 21. November 1991, Zl. 91/13/0216, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 6. August 1992 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.10.1992

RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/13 92/07/0172

Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 21. November 1991, Zl. 91/13/0216, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 6. August 1992 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.10.1992

RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0172

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/8 92/18/0346

Gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß der Z. 1 der genannten Bestimmung in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG mit dem Tag der Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer. Im Beschwerdefall wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer nach dessen Angaben im ergänzenden Schriftsatz vom 16. September 1992 am 4. Juni 1992 zugestellt. Die dagegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0346

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180346.X01 Im RIS seit 08.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0176

Mit Bescheid vom 19. November 1991 wies die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag des Antragstellers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Ausgleichszulagenverfahren seiner geschiedenen Ehegattin gemäß § 8 AVG zurück. Dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Einspruch gab der Landeshauptmann von Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1992 (dem Antragsteller zugestellt am 19. Februar 1992) keine Folge und bestätigte den bekämpften Bescheid. In der Rechtsmit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0176

Mit Bescheid vom 19. November 1991 wies die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag des Antragstellers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Ausgleichszulagenverfahren seiner geschiedenen Ehegattin gemäß § 8 AVG zurück. Dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Einspruch gab der Landeshauptmann von Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1992 (dem Antragsteller zugestellt am 19. Februar 1992) keine Folge und bestätigte den bekämpften Bescheid. In der Rechtsmit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0180

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen; sie beginnt nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG hat die Beschwerde die Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0180

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0176

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1(diese Grundsätze gelten auch bei Zurückweisung eines auf § 46 Abs 2 VwGG gestützten Wiedereinsetzungsantrages wegen irrtümlich unrichtiger Angabe des Datums der Zustellung des im § 46 Abs 3 VwGG genannten Bescheides als ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/29 92/08/0180

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen; sie beginnt nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG hat die Beschwerde die Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0180

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0176

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1(diese Grundsätze gelten auch bei Zurückweisung eines auf § 46 Abs 2 VwGG gestützten Wiedereinsetzungsantrages wegen irrtümlich unrichtiger Angabe des Datums der Zustellung des im § 46 Abs 3 VwGG genannten Bescheides als ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0366

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 27. August 1992 datiert und wurde auch am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0365

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 27. August 1992 datiert und wurde auch am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefoch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0375

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 31. August 1992 datiert und wurde auch am 31. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtene... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0368

Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 27. August 1992 datiert und wurde auch am 27. August 1992 eingebracht. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. Unter Bedachtnahme auf den von der Beschwerdeführerin genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/28 92/10/0367

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 27. August 1992 datiert und wurde auch am 27. August 1992 eingeschrieben zur Post gegeben. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 15. Juli 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Besche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.1992

RS Vwgh 1992/9/28 92/10/0365

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt Am 28.9.1992 92/10/0366, 92/10/0367, 92/10/0368, 92/10/0375;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100365.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/25 92/09/0174

Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0174

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0103

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen und beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Schon anläßlich der Weiterleitung der Beschwerde sowie des Antrages um Bestellung eines Verfahrenshelfers an den Verwaltungsgerichtshof verwies die belangte Behörde darauf, daß die Beschwerdefrist ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/22 92/08/0184

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 21. April 1992, Zl. VI/6-853/1-1992, betreffend Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 und Abs. 3 BSVG ab 1. Juli 1982 bis laufend, keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 6. Juli 1992 durch postamtliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/22 92/08/0143

Im hg. Verfahren Zl. 92/08/0081 wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1992 die gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 26. Februar 1992, Zl. IVb/7022/7100 B, erhobene Beschwerde der Antragstellerin infolge Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Wiederaufnahme dieses durch Zurückweisung beendeten Verfahrens mit der Begründung: , die Annahme der Verfristung sei auf einen Schreibfehler in der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/08/0184

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/08/0185 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

RS Vwgh 1992/9/22 92/08/0143

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Führt die irrtümlich unrichtige Anführung des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde zur Zurückweisung derselben, so stellt dies zwar keinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründenden T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/22 92/08/0143

Im hg. Verfahren Zl. 92/08/0081 wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1992 die gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 26. Februar 1992, Zl. IVb/7022/7100 B, erhobene Beschwerde der Antragstellerin infolge Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Wiederaufnahme dieses durch Zurückweisung beendeten Verfahrens mit der Begründung: , die Annahme der Verfristung sei auf einen Schreibfehler in der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.09.1992

Entscheidungen 1.381-1.410 von 1.804

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