Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.804 Dokumente

Entscheidungen 1.231-1.260 von 1.804

TE Vwgh Beschluss 1994/3/16 93/01/0450

Auf Grund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 13. April 1993 zugestellt worden, wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit Wirksamkeit vom 9. April 1993 zugestellt wurde, weshalb die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0450

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010450.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/10 VH 94/14/0003

Die Antragstellerin hatte in der Verbesserungsfrist das Formular über das Vermögensbekenntnis zwar ausgefüllt, aber ohne Unterfertigung (Unterschrift) vorgelegt. Der Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde daraufhin mit Beschluß vom 24. Jänner 1994, VH 93/14/0008-4, zurückgewiesen, weil ohne Unterschrift kein Vermögensbekenntnis im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dieser Beschluß wurde der Antragstellerin am 17. Februar 1994 zugestellt. In ihrem am 23. Februar 1994 zur Post ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.03.1994

RS Vwgh 1994/3/10 VH 94/14/0003

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/11/22 90/09/0007 2 Stammrechtssatz Bei der sechswöchigen Beschwerdefrist des § 26 Abs 1 VwGG handelt es sich um eine gesetzlich normierte unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:VH1994140003.V03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/8 94/05/0038

Der angefochtene Bescheid der Nö Landesregierung vom 22. Dezember 1993 wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 27. Dezember 1993 zugestellt. Die 6-wöchige Frist, innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen ist, ist daher am Montag, den 7. Februar 1994 abgelaufen. Die vorliegende Beschwerde wurde am 8. Februar 1994 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde ist damit nicht rechtzeitig erhoben worden und war gemäß § 34 Abs. 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 94/05/0038

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050038.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/8 94/05/0038

Der angefochtene Bescheid der Nö Landesregierung vom 22. Dezember 1993 wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 27. Dezember 1993 zugestellt. Die 6-wöchige Frist, innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen ist, ist daher am Montag, den 7. Februar 1994 abgelaufen. Die vorliegende Beschwerde wurde am 8. Februar 1994 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde ist damit nicht rechtzeitig erhoben worden und war gemäß § 34 Abs. 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 94/05/0038

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050038.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/23 94/09/0020

Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/23 93/15/0247

Die vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993, zur Post gegeben am Tag darauf, erhobene Beschwerde "wegen Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes" nimmt Bezug auf ein behördliches "Schreiben vom 21. Dezember 1993", welches der Beschwerdeführer am 24. Dezember 1993 erhalten habe. Zugleich stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 11. Jänner 1994 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahrenshilf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 94/09/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0247

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frist für Bescheidbeschwerden handelt es sich um eine unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150247.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/23 94/09/0020

Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/23 93/15/0247

Die vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993, zur Post gegeben am Tag darauf, erhobene Beschwerde "wegen Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes" nimmt Bezug auf ein behördliches "Schreiben vom 21. Dezember 1993", welches der Beschwerdeführer am 24. Dezember 1993 erhalten habe. Zugleich stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 11. Jänner 1994 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahrenshilf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 94/09/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0247

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frist für Bescheidbeschwerden handelt es sich um eine unerstreckbare Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150247.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/17 94/06/0005

Der Beschwerdeführer beantragte zur Einbringung einer Beschwerde gegen den nunmehr angefochtenen Bescheid der Tiroler Landesregierung die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Dieses Ansuchen langte beim Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 1993 ein. Mit Beschluß vom 14. Oktober 1993, der dem Beschwerdeführer - nach Ausweis des Rückscheines - am 25. Oktober 1993 zugestellt wurde, wurde der Antrag auf Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.02.1994

RS Vwgh 1994/2/17 94/06/0005

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994060005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/1/26 93/13/0195

Der Beschwerdeführer hat in seiner am 9. September 1993 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 29. Juli 1993 - einen Donnerstag - bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 20. September 1993 das Vorverfahren eingeleitet hat. In ihrer Gegenschrift vom 21. Oktober 1993 hat jedoch die belangte Behörde darauf hingewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 93/13/0195

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/1/26 93/13/0195

Der Beschwerdeführer hat in seiner am 9. September 1993 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 29. Juli 1993 - einen Donnerstag - bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 20. September 1993 das Vorverfahren eingeleitet hat. In ihrer Gegenschrift vom 21. Oktober 1993 hat jedoch die belangte Behörde darauf hingewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.01.1994

RS Vwgh 1994/1/26 93/13/0195

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/21 93/09/0048

Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1994

RS Vwgh 1994/1/21 93/09/0048

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §49 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck der Normierung der Berufungsfrist liegt darin, daß ein spätester Zeitpunkt für die Erhebung der Berufung festgesetzt wird. Die Behörde und allfällige andere Parteien des Verwaltungsverfahrens sollen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/13 93/18/0231

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (der belangten Behörde) vom 5. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 und 4 FrG die Erteilung eines am 8. Oktober 1992 beantragten Sichtvermerkes versagt. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 19. August 1992 über Ungarn direkt von der Türkei mit einem Bus nach Österreich eingereist sei. Er sei im Besitz einer Aufent... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/13 93/18/0231

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (der belangten Behörde) vom 5. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 und 4 FrG die Erteilung eines am 8. Oktober 1992 beantragten Sichtvermerkes versagt. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 19. August 1992 über Ungarn direkt von der Türkei mit einem Bus nach Österreich eingereist sei. Er sei im Besitz einer Aufent... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.01.1994

RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0231

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides nicht zu erbringen, so muß im Zweifel von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde ausgegangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993180231.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1994

RS Vwgh 1994/1/13 93/18/0231

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides nicht zu erbringen, so muß im Zweifel von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde ausgegangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993180231.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/12/20 93/02/0242

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/12/20 93/10/0210

Mit dem am 26. Oktober 1993 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 23. August 1993, Zl. 12/27-1/1993. Mit Verfügung vom 12. November 1993 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides vorzulegen und dabei auch anzugeben, wann ihm dieser Bescheid zugestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 1993 übersandte der Beschwerdeführer eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1993

Entscheidungen 1.231-1.260 von 1.804

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