Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993011438.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0213 B 23. November 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.9.1994 94/03/0171 bis 94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer "erst am 28.10.1993 vom Leiter der Fremdenpolizei Graz ... persönlich übergeben" worden und "vorher" sei "eine Zustellung an den BF nicht erfolgt", wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit ... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seinem über hg. Verbesserungsauftrag erstatteten ergänzenden Schriftsatz vom 29. Juli 1994 - auf das sich der Verwaltungsgerichtshof zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf (vgl. u.a. den hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104) - wurde der vorliegende Bescheid dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993011438.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0213 B 23. November 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.9.1994 94/03/0171 bis 94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 ... mehr lesen...
Nach den Angaben in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 21. Juni 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am 2. August 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde jedoch erst am 3. August 1994, somit nach Ablauf der Beschwerdefrist, zur Post gegeben. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Angaben in der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 21. Juni 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am 2. August 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde jedoch erst am 3. August 1994, somit nach Ablauf der Beschwerdefrist, zur Post gegeben. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. dazu etwa den hg. Beschluß vom 30. September 1993, Zl. 93/18/0385, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am (Dienstag, den) 10. Mai 1994 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen in der Beschwerde, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne diese Angaben anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3. Auflage, S 178 f.), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am (Donnerstag, den) 23. Juni 1994 zugestellt. Aufgrund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180485.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach ihrer Beschwerdebehauptung am 11. Mai 1994 zugestellt; damit endete die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am 22. Juni 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde aber erst am 23. Juni 1994 zur Post gegeben. Die Beschwerde war somit wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200404.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach ihrer Beschwerdebehauptung am 11. Mai 1994 zugestellt; damit endete die sechswöchige Beschwerdefrist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG am 22. Juni 1994. Die vorliegende Beschwerde wurde aber erst am 23. Juni 1994 zur Post gegeben. Die Beschwerde war somit wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200404.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Angaben des Beschwerdeführers in seiner (verbesserten) Beschwerde wurde der Bescheid der belangten Behörde am 11. Dezember 1993 zugestellt. Die am 23. März 1994 (Tag der Postaufgabe) erhobene Beschwerde ist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG verspätet, zumal ein Fall des § 26 Abs. 3 VwGG nicht vorliegt. Die verspätete Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994191031.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Angaben des Beschwerdeführers in seiner (verbesserten) Beschwerde wurde der Bescheid der belangten Behörde am 11. Dezember 1993 zugestellt. Die am 23. März 1994 (Tag der Postaufgabe) erhobene Beschwerde ist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG verspätet, zumal ein Fall des § 26 Abs. 3 VwGG nicht vorliegt. Die verspätete Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994191031.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 14. September 1993 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F. Ges.m.b.H. einer Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 1. März 1994 wurde der gegen dieses Straferken... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 14. September 1993 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F. Ges.m.b.H. einer Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 1. März 1994 wurde der gegen dieses Straferken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;ArbIG 1993 §13;VwGG §26 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/02 91/19/0321 2
Hier mit der Anmerkung: Geppert, Arbeitsinspektion und
Arbeitnehmerschutzrecht, führt auf Seite 299 zu § 9 des
Arbeitsinspektionsgesetzes 1974 zwar aus, auf die
Inkenntnissetzung des Bundesministers für soziale Verwaltung als
das zur Beschwerdeerhebung bere... mehr lesen...