Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: Gemäß § 12 VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Gemäß Paragraph 12, VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit Schriftsatz vom 20.04.2018 direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und ist daher gem. § 17 VwGVG iVm § 6 AVG zur weiteren Veranlassung an die belangte Behörde weiterzuleiten. Die gegenständliche Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist seit 1. Jänner 2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 4. Mai 2015 die Erlassung eines Bescheides über ihren Stichtag für das Dienstjubiläum in der Weise, dass ihre Ausbildungs- und Dienstzeiten sämtlich angerechnet werden. Dazu führte sie zusammengefasst aus, für sie als Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien gelte für ihren Jubiläumsstichtag der Ausschluss der A... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer trat am 01.01.1991 als Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien in ein öffentliche-rechtliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien ein. Mit Bescheid vom 12.02.1991 wurde über seine für die Vorrückung anrechenbaren Vordienstzeiten abgesprochen. Seit 01.01.2014 ist der Beschwerdeführer Richter am Verwaltungsgericht Wien. Gemäß § 22 Z 4 VGW-DRG wurde er mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 in die Gehalts... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluss der Wiener Landesregierung mit Wirksamkeit vom 01.01.1995 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt und steht seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. Mit Bescheid vom 17.02.1995 wurde über ihre für die Vorrückung anrechenbaren Vordienstzeiten abgesprochen. Seit 01.01.2014 ist die Beschwerdeführerin Richterin am Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist seit 1. Jänner 2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 1. Juni 2015 die Erlassung eines Bescheides, mit dem festgestellt wird, dass sie aus Anlass ihrer Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 1. Jänner 2014 in die sich unter Einrechnung aller ihrer bisherigen Ausbildungen und Dienstverhältnisse ergebende Gehaltsstufe übergeleitet wird. Dazu fü... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist seit 1. Jänner 2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 3. Juni 2015 die Erlassung eines Bescheides, mit dem festgestellt wird, dass sie aus Anlass ihrer Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 1. Jänner 2014 in die sich unter Einrechnung aller ihrer bisherigen Ausbildungen und Dienstverhältnisse ergebende Gehaltsstufe übergeleitet wird. Dazu fü... mehr lesen...
I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin besuchte von 10.09.2012 bis 08.07.2016 die landwirtschaftliche Fachschule Ritzlhof, Fachrichtung Gartenbau. Die Schule wird als vierjährige mittlere Fachschule mit Abschlussprüfung geführt. Die Beschwerdeführerin legte am 08.07.2016 die vorgesehene Abschlussprüfung, bestehend aus einer Abschlussarbeit, einer schriftlichen Klausurprüfung und einer mündlichen Prüfung, erfolgreich ab. Die schriftliche Klausurprüfu... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist seit 01.01.2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 15.02.2016 die Erlassung eines Bescheides über ihren Stichtag für das Dienstjubiläum in der Weise, dass ihre Ausbildungs- und Dienstzeiten zur Gänze angerechnet werden. Die Beschwerdeführerin war vor ihrer Tätigkeit als Richterin vom XXXX bis zum XXXX in einem Dienstverhältnis zum Bund. Die Beschwerdeführerin ist... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist seit 01.01.2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 08.04.2015 die Erlassung eines Bescheides über ihren Stichtag für das Dienstjubiläum in der Weise, dass ihre Ausbildungs- und Dienstzeiten zur Gänze angerechnet werden. Die Beschwerdeführerin war vor ihrer Tätigkeit als Richterin vom XXXX bis zum XXXX bei der Wirtschaftsuniversität Wien als Vertragsassistentin ha... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist seit 01.01.2014 Richter am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 08.04.2015 die Erlassung eines Bescheides über seinen Stichtag für das Dienstjubiläum in der Weise, dass seine Ausbildungs- und Dienstzeiten zur Gänze angerechnet werden. Der Beschwerdeführer war vor seiner Tätigkeit als Richter von XXXX bis XXXX bei der XXXX beschäftigt. Der Beschwerdeführer ist seit 01.01.2014 Rich... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 24.07.2017, Zl. BÄL 08/2012/24072017-Mag.Sch/SB, stellte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer fest, dass der Beschwerdeführer nicht über die für die Art der Berufsausübung erforderliche Voraussetzung der Vertrauenswürdigkeit verfüge, und eine Eintragung des Beschwerdeführers in die Ärzteliste nicht erfolgen könne. Die Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wies auf die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hin. römis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die der Beschwerdeführerin für ihre Tätigkeit als Dolmetscherin am XXXX .12.2014 zustehenden Gebühren (neu) fest. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die der Beschwerdeführerin für ihre Tätigkeit als Dolmetscherin am römisch 40 .12.2014 zustehenden Gebühren (neu) fest. 2. Dagegen erhob die Beschw... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 144/2013, entzieht sich ein Asylwerber dem Asylverfahren, wenn dem Bundesverwaltungsgericht sein Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gem. § 15 Abs. 1 weder bekannt noch sonst durch das Bundesamt oder das Bundesverwaltungsgericht leicht feststellbar ist. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, in der Fassung Bunde... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 144/2013, entzieht sich ein Asylwerber dem Asylverfahren, wenn dem Bundesverwaltungsgericht sein Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gem. § 15 Abs. 1 weder bekannt noch sonst durch das Bundesamt oder das Bundesverwaltungsgericht leicht feststellbar ist. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, in der Fassung Bunde... mehr lesen...
W138 2164452-1/6E BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Klaus Hochsteiner beschlossen: Das Beschwerdeverfahren betreffend XXXX, StA. Afghanistan, wird gemäß § 24 Abs. 2 erster Satz AsylG 2005 iVm §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt. Das Beschwerdeverfahren betreffend römisch 40 , StA. Afghanistan, wird gemäß Paragraph 24, Absatz 2, erster Satz AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraphen 28, Absatz eins und 31 Absatz eins, VwGVG eingestellt. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.8.2016 beantragte die XXXX, die nunmehr mitbeteiligte Partei, für die Netzfahrplanperiode 2018 die Genehmigung von Aufschlägen zu den Wegeentgelten für die Marktsegmente "Eigenwirtschaftlicher Personenverkehr", "Gemeinwirtschaftlicher Personenverkehr", "Nahverkehr stark", "Nahverkehr schwach" sowie für das Marktsegment "Güterverkehr nicht manipuliert" in näher bestimmter Höhe pro Zugkilometer... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Dem Bundesverwaltungsgericht wurden ab 21.04.2017 von der belangten Behörde, der Pensionsversicherungsanstalt, Hauptstelle Wien (in Folge: PVA), 3028 Beschwerden der XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) gegen 3028 Bescheide vom 13.01.2017 (davon gemäß § 62 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 (AVG) eine rechtliche Einheit bildende 34 Berichtigungsbescheide vom 09.02.2017) vorgelegt. Dem Bun... mehr lesen...
Begründung: A. Sachverhalt: 1 A.1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Formularantrag vom 27.01.2015 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages bzw. Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 04.09.2012, 2012/12/0007, ohne Verlängerung der Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre und allfällige Nachzahlung von Bez... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 AsylG entzieht sich ein Asylwerber dem Asylverfahren, wenn dem Bundesamt oder dem Bundesverwaltungsgericht sein Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß § 13 Abs. 2 BFA-VG, §§ 15 oder 15a [AsylG] weder bekannt noch sonst durch das Bundesamt oder das Bundesverwaltungsgericht leicht feststellbar ist. 1. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG entzieht sich ein Asylwerber dem Asylverfahren, wenn dem Bundesamt od... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 11.05.2016 stellte die beschwerdeführende Partei (nachfolgend bP) einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 27.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die Österreichische Ärztekammer auf Antrag der bP die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin B des... mehr lesen...