Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid vom 10.08.2017 verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer als zuständiges Organ gemäß § 59 Abs. 3 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, in dem gemäß § 59 iVm § 4 Abs. 2 Z 2 ÄrzteG 1998 durchgeführten Verfahren zur Prüfung des Vorliegens der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Eingabe vom 22.03.2017 beantragte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BF) seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) beim Bezirksgericht XXXX hinsichtlich der XXXX die Einverleibung des Pfandrechtes in der Höhe von EUR 150.000,00 sam 17 % Zinsen höchstens, 18 % Verzugszinsen höchstens, 18 % Zinseszinsen höchstens und einer Nebengebührensicherstellung von EUR 30.000,00 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG geregelt (§ 1 leg.cit.). 1. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG geregelt (Paragraph eins, leg.cit.). Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG erfolg... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Beim Bundesverwaltungsgericht ist ein Verfahren zur Überprüfung eines Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der im
Spruch: genannte Asylwerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte erstmals am 2.5.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des BFA vom 30.1.2017 wurde dieser Antrag hinsichtlich der Zue... mehr lesen...
Begründung: Bisheriges Verfahren: 1. Der Beschwerdeführer ist unter Umgehung der Grenzkontrolle ins Bundesgebiet eingereist und hat am 25.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Mit Bescheid vom 31.08.2017, Zl. 1095231305/151798950, wurde dem Antrag in Bezug auf die Zuerkennung von Asyl und subsidiärem Schutz keine Folge gegeben und gemäß § 10 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den Bf eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass die Abschiebung nach Af... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Beim Bundesverwaltungsgericht ist ein Verfahren zur amtswegigen Überprüfung eines Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der im
Spruch: genannte Asylwerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte erstmals am 12.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des BFA vom 06.11.2017 wurde dieser Antrag hinsi... mehr lesen...
Begründung: Zu A): I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Fremde, ein Staatsangehöriger von Algerien, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 18.04.2015 den ersten Antrag auf internationalen Schutz, den er bei der Erstbefragung an diesem Tag damit begründete, wirtschaftliche Probleme und als Berber keine Zukunft in Algerien gehabt zu haben. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asy... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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