Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 04.02.2016 stellte die beschwerdeführende Partei (nachfolgend bP) einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 27.09.2016 wurde ausgesprochen, dass die Österreichische Ärztekammer auf Antrag der bP die Universitätsklinik für Neurologie des Landeskrankenhauses - Univ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des im
Spruch: genannten Kreditinstituts gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; belangte Behörde) vom 16.12.2016, Zl. FMA-KL00907.100/0002-LAW/2016, anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 44 Abs. 1 BWG, BGBl. Nr. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 20/2012 iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG, BGBl. Nr. 532/1993 idF BGBl. I Nr. 117/... mehr lesen...
I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 29.04.2014 an der Pädagogischen Hochschule XXXX die Anerkennung mehrerer erbrachter Leistungen für den Lehrgang "Besuchsschullehrer und Besuchsschullehrerinnen – Block 3". 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 29.04.2014 an der Pädagogischen Hochschule römisch 40 die Anerkennung mehrerer erbrachter Leistungen für den Lehrgang "Besuchsschullehrer und Besuchsschullehrerinnen – Block 3". 1.2.... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Deutschland, wandte sich mit E-Mail vom 17.11.2014 an das Bundesministerium für Inneres (BMI) und teilte mit, dass sie beabsichtige, das halbautomatische Gewehr "SAN SAPR 751 Sport, XXXX Austria Sport", nach Österreich einzuführen. Es handle sich hierbei um eine halbautomatische Sportwaffe im Kaliber .308 Win., eine Neufertigung der Firma Swiss Arms AG mit ziviler... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein in Österreich wohnhafter deutscher Staatsbürger, importierte im Jahr 2010 aus der BRD eine halbautomatische Schusswaffe nach Österreich, von der die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt aufgrund des vorgelegten deutschen Waffenpasses annahm, dass es sich um eine Waffe der Kategorie B nach dem Waffengesetz 1996 handle. Anlässlich einer waffenrechtlichen Überprüfung durch diese Behörde im Jahr 2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1.1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) nahm an dem am 04.07.2014 für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien durchgeführten Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2014/15 teil. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zahlte sie fristgerecht einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 110,00 ein. 1.2. Mit Antrag vom 22.09.2015 begehrte die BF beim Rektorat der Medizinischen Univ... mehr lesen...
I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Durchführung des Studienangebotes der XXXX betreffend den Bachelorstudiengang XXXX. 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß Paragraph 27, Absatz 5, HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Dur... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Durchführung des Studienangebotes der Berufsakademie XXXX – Staatliche Studienakademie XXXX betreffend den Studiengang XXXX an den Standorten XXXX und XXXX. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß Paragraph 27, Absatz 5, HS-QS... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Durchführung des Studienangebotes der XXXX betreffend die Studiengänge "XXXX" und "XXXX". 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß Paragraph 27, Absatz 5, HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartne... mehr lesen...
I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Durchführung des Studienangebotes der Middlesex University London betreffend die Studiengänge 1. BA/BSc (Hons) Game Art and Animation und 2. BA/BSc (Hons) Web Development. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Erteilung einer Bestätigung g... mehr lesen...
I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Erteilung einer Bestätigung gemäß § 27 Abs. 5 HS-QSG hinsichtlich der Erbringung von Leistungen als Kooperationspartner bei der Durchführung des Studienangebotes der Middlesex University London betreffend die Studiengänge 1. BA/BSc (Hons) Audio Production und 2. BA/BSc (Hons) Digital Film Production. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Erteilung einer Bestätigung... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des im
Spruch: genannten Kreditinstituts gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; belangte Behörde) vom 10.11.2015, Zl. FMA-KL00907.100/0007-LAW/2015, anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 44 Abs. 1 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 20/2014 iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 184 /2013 iVm § 99d,... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des oben genannten Kreditinstituts gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 44 Abs. 1 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 20/2014 iVm § 98 Abs. 2 Z 11 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 184 /2013 iVm § 99d, BGBl. Nr. 532/1993 idF BGBl. I 184/2013, eine Geldstrafe in Höhe von drei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Graz West und Umgebung des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.09.2016 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), VSNR: XXXX, den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 01.09.2016 bis 12.10.2016 verlor... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde des oben genannten Kreditinstituts gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 41 Abs. 4 Z 1 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 13/2014 iVm der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung, BGBl. II 137/2011 iVm § 98 Abs. 5a Z 3 BWG, BGBl. 532/1993 idF BGBl. I 18... mehr lesen...
Begründung: Zu A I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH Güssing vom 25.02.2013 wurde XXXX einer Verwaltungsübertretung gemäß § 111 ASVG in drei Fällen (Spruchpunkten) für schuldig erachtet, dies betreffend drei zu meldende Personen. Dafür wurde je Spruchpunkt eine Geldstrafe von € Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH Güssing vom 25.02.2013 wurde römisch 40 einer Verwaltungsübertretung gemäß Paragraph 111, ASVG in drei Fällen (Spruchpu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Beim Bundesverwaltungsgericht ist eine Beschwerde eines Kreditinstituts gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) anhängig, mit dem die FMA über dieses Kreditinstitut auf Grundlage von § 99d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 in der Fassung BGBl. I 184/2013, (für insgesamt 19 Verwaltungsübertretungen in Zeiträumen seit 01.01.2014) eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt € 953.700,- verhängt ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung über die Auswahl eines Rahmenvereinbarungspartners, protokolliert beim BVwG zu W131 2129030-2, und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Am 29.07.2016 wurde, nachdem zuvor eine Ausscheidensentscheidung zu Lasten der ASt vom BVwG bestätigt worden war, das vom BVwG ursprünglich mit e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom XXXX, wurde der - vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom XXXX, an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG in der bis zum Ablauf des 31.12.2013 geltenden Fassung abgetretenen - Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für XXXX (nunmehr: Bundesminister für XXXX) vom XXXX, stattgegeben und der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit sein... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Am 3. Oktober 2013 langte folgender Antrag des Beschwerdeführers beim Rektorat der Universität Salzburg ein: "Ich, XXXX, LLB.oec, beantrage hiermit die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Zahlungspflicht eines Unkostenbeitrages in Höhe von € 20,- für den Besuch der Lehrveranstaltung ‚Repetitorium Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil' im Wintersemester 2013/14, Lehrveranstaltungsnummer 101.779, gemäß der Verordnu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Villach (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.11.2015 wurde ausgesprochen, dass Frau XXXX (im Folgenden: BF), für den Zeitraum von 04.11.2015 bis 10.11.2015 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in der geltenden Fassung kein Arbeitslosengeld erhält. Begründend wurde ausgeführt, dass diese den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Einschreiter XXXX verfasste eine am 23.08.2016 an die Gerichtsabteilung W131 gemäß § 24 Abs 3 Z 9 der Geschäftsverteilung 2016 des BVwG zugewiesene Eingabe, mit welcher die Wiederaufnahme jener beiden Verfahren begehrt wurde, die zu einem Weiterleitungsbeschluss vom 23.07.2015, Zlen W131 2002971-1/27E und W131 2004408-1/24E, an das LVwG Wien geführt hatten. In dieser Eingabe des Einschreiters sind Beilagen zitiert... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Einschreiter XXXX verfasste eine am 23.08.2016 an die Gerichtsabteilung W131 gemäß § 24 Abs 3 Z 9 der Geschäftsverteilung 2016 des BVwG zugewiesene Eingabe, mit welcher die Wiederaufnahme jener beiden Verfahren begehrt wurde, die zu einem Weiterleitungsbeschluss vom 23.07.2015, Zlen W131 2002971-1/27E und W131 2004408-1/24E, an das LVwG Wien geführt hatten. In dieser Eingabe des Einschreiters sind Beilagen zitiert... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages bzw. Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung, ohne Verlängerung der Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre und allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) beantragte d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Nach § 9 Abs 1 BVwGG leitet der Vorsitzende die Geschäfte des Senates und führt das Verfahren bis zur Verhandlung. Die dabei ... mehr lesen...
I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, stellte am 16.11.2014 den Antrag, ihm internationalen Schutz zu gewähren. Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid vom 05.08.2015 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 des AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I)... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.11.2015, Zahl.: 1081189510/151018636, wurde der Antrag auf internationalen Schutz des XXXX , hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen (Spruchpunkt I.); unter einem wurde Genanntem der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Der Beschwerdeführer gelangte bereits am 04.12.2001 unter Umgehung der Grenzkontrollen nach Österreich und stellte noch am gleichen Tag einen Asylantrag. Er gab (kurz zusammengefasst) zu seinen Fluchtgründen an, Staatsbürger von Angola und Angehöriger der Volksgruppe Bakongo zu sein, sich 1996 aus dem Armeedienst "freigekauft" zu haben, im Jahr 2001 jedoch wieder einberufen worden zu sein, worauf er die Flucht ergriffen habe. ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat nach unrechtmäßiger und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 gestellt, seine niederschriftliche Erstbefragung vor einem Organ der Bundespolizei fand am selben Tag statt. In der Folge wurde mit dem Beschwerdeführer am XXXX eine Niederschrift vor dem Bundesasylamt, Aussen... mehr lesen...