Entscheidungen zu § 25a Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 511-540 von 645

RS Vwgh 2017/12/11 Ra 2017/02/0258

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4 Z1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/12/11 Ra 2017/03/0112

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 2 Dementsprechend bestimmt § 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.12.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/12/7 Ra 2017/02/0255

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.12.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/12/7 Ra 2017/02/0257

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.12.2017

RS Vwgh 2017/12/7 Ra 2017/02/0257

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4 Z1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.2017

RS Vwgh 2017/10/11 Ra 2017/03/0072

Index: L40012 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSicherheitsG Krnt 1977 §4; VStG §16; VwGG §25a Abs4; VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2017/10/11 Ra 2017/03/0072

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 2 Abs 1 Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG) in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See vom 13. März 2012, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm erlassen werden (Lärmschutzverordnung), schuldig erkannt. Dem Revisionswerber wurde zur Last gelegt, er habe am 24. Juni 2015 in der Zeit von 19.15 Uhr bis 19.45 Uhr auf Teilflächen näher bezeich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/9/25 Ra 2017/03/0087

1 Gemäß § 25a Abs 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde. 2 Die Revision ist auch dann nach § 25a Abs 4 VwGG absolut unzulässig, wenn es sich bei der bekämpften Entscheidung des Verwaltungsgerichtes um die Zurückweisung einer Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.2017

RS Vwgh 2017/9/25 Ra 2017/03/0087

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2017

RS Vwgh 2017/7/27 Ra 2017/02/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16; VwGG §25a Abs4 Z1; VwGG §25a Abs4;VwRallg; VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.07.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/7/27 Ra 2017/02/0052

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.07.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/6/28 Ra 2017/02/0121

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erken... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.06.2017

RS Vwgh 2017/4/19 Ra 2017/02/0043

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4;VwGVG 2014 §38;VwRallg; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2017/4/19 Ra 2017/02/0043

1 Mit Straferkenntnis der BH Graz-Umgebung vom 11. August 2016 wurde dem Mitbeteiligten vorgeworfen, er habe - jeweils auf verschiedenen Abschnitten der A 2 - die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15 km/h überschritten (1. Übertretung), weiters die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten (2. Übertretung) sowie neuerlich die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 k... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/4/7 Ra 2017/02/0059

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erken... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.04.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/4/7 Ra 2017/02/0064

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.04.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/3/29 Ra 2017/03/0023

1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 2 Dementsprechend bestimmt § 25a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.03.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/24 Ra 2017/02/0016

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erken... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.01.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/20 Ra 2017/02/0012

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/20 Ra 2017/02/0013

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.2017

RS Vwgh 2017/1/17 Ra 2017/02/0007

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.2017

RS Vwgh 2017/1/17 Ra 2017/02/0008

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/17 Ra 2017/02/0006

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.01.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/17 Ra 2017/02/0007

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.01.2017

TE Vwgh Beschluss 2017/1/17 Ra 2017/02/0008

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.01.2017

RS Vwgh 2016/12/21 Ra 2016/02/0258

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16; VwGG §25a Abs4 Z1; VwGG §25a Abs4;VwRallg; VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2016

TE Vwgh Beschluss 2016/12/21 Ra 2016/02/0258

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.12.2016

RS Vwgh 2016/11/22 Ra 2016/03/0105

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art144 Abs3;GütbefG 1995 §23 Abs2 Z2;GütbefG 1995 §9 Abs2;MRKZP 07te Art2 Abs2; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2016

RS Vwgh 2016/11/22 Ra 2016/03/0105

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art144 Abs3; VwGG §25a Abs4; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2016

TE Vwgh Beschluss 2016/11/22 Ra 2016/03/0105

1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist, wenn das anzufechtende Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand hat. 2 Dementsprechend bestimmt § 25a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.11.2016

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