Die außerordentliche Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 20. März 2015, dem Revisionswerber am 30. März 2015 durch Hinterlegung zugestellt, wurde vom Revisionswerber zunächst beim dafür unzuständigen Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der die Revision mit Postaufgabe 20. Mai 2015 an das Verwaltungsgericht Wien weitergeleitet hat. Die Revision ist demnach beim zuständigen Verwaltungsgericht Wien außerhalb der sechswöchigen Revisionsfrist eingebracht worden... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubring... mehr lesen...
Die außerordentliche Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien vom 6. Mai 2015, dem Revisionswerber am 13. Mai 2015 durch Hinterlegung zugestellt, wurde vom Revisionswerber zunächst beim dafür unzuständigen Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der die Revision mit Postaufgabe am 30. Juni 2015 an das Verwaltungsgericht Wien weitergeleitet hat. Die Revision ist demnach beim zuständigen Verwaltungsgericht Wien außerhalb der sechswöchigen Revisionsfrist eingebracht worden, ... mehr lesen...
1. Gegen das angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Juli 2014 erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mit Beschluss vom 19. Februar 2015 ablehnte und die Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Dieser Beschluss wurde dem Revisionsvertreter elektronisch übermittelt und am 17. März 2015 (elektronisch) hinterlegt. 1. Gegen das angeführte Erkenntnis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §6 Abs1; VwGG §24 Abs1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1; VwGG §34 Abs1; VwGG §62 Abs1; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01.03.2013 bis... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubring... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §61;VwRallg; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §6 Abs1; VwGG §24 Abs1; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §61 Abs3; VwGG §61; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 20.07... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §61;VwRallg; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
1. In dem vom vorliegenden Antrag erfassten Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurde ausgesprochen, dass gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist. 1. In dem vom vorliegenden Antrag erfassten Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurde ausgesprochen, dass gemäß Paragraph 25 a, VwGG eine ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis an den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichthofes vom 12. März 2015 wurde dem Revisionswerber die Verfahrenshilfe u.a. durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung einer außerordentlichen Revision bewilligt und mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien vom 26. März 2015 die einschreitende Rechtsanwältin zur Vertreterin des Revisionswerbers bestellt. Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer wurde der Verfahrenshelferin gemäß ihren Angaben am 3. April 2015 zugestellt. Die am 13. Mai 2015 zur ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht einen Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 über die Abweisung eines Antrages der Revisionswerberin, ihr Familienbeihilfe zu gewähren. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, dass eine Revision gegen dieses Erkenntnis gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei. Das Erkenntnis enthält als Rechtsbelehrung den Hinweis, dass die Revision beim Bundesfinanzgericht eingebracht werden muss. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1332; VwGG §24 Abs1; VwGG §46 Abs1; ABGB § 1332 heute ABGB § 1332 gültig ab 01.01.1812 VwGG § 24 heute VwGG §... mehr lesen...
1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 23. März 2015 wurde die gegen das Erkenntnis des BVwG vom 15. Jänner 2015 erhobene ordentliche Revision des Revisionswerbers wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 30a Abs 1 VwGG zurückgewiesen. 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 23. März 2015 wurde die gegen das Erkenntnis des BVwG vom 15. Jänner 2015 erhobene ordentliche Revision des Revisionswerbers wegen Versäumung der Einbringungsf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4; VwGG §24 Abs1; VwGG §46 Abs1; VwGG §46; VwGG §61; VwGG §62 Abs1; AVG § 71 heute AVG § 71 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 71 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 z... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit hg. Beschluss vom 19. August 2014, Zl. Ra 2014/05/0005-4, wurde der Antrag des Wiedereinsetzungswerbers, ihm zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen das genannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien die Verfahrenshilfe zu bewilligen, abgewiesen, weil er dem ihm mit hg. Verfügung vom 30. Juni 2014 erteilten Verbesserungsauftrag, worin ihm eine Frist von vier Wochen zu dessen Erfüllung gesetzt und der ihm am 9. Juli 2014 zugestellt worden war, nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1; VwGG §62 Abs1; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 16. April 2015 hatte das Bundesfinanzgericht gegenüber dem Antragsteller Einfuhrabgaben und eine Abgabenerhöhung in näher bezeichnetem Ausmaß festgesetzt und ausgesprochen, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei; dieses Erkenntnis wurde dem Antragsteller am 22. April 2015 zugestellt. Mit Erkenntnis vom 16. April 2015 hatte das Bundesfinanzgericht gegenüber dem Antragsteller Einfuhrabgaben und eine Abgabenerhöhung in ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Oktober 2014 wurde der Revisionswerber der Übertretungen 1. des § 24 Abs. 8 iVm § 37a FSG sowie 2. der § 4 Abs. 4 KDV und § 102 Abs. 1 KFG iVm § 134 Abs. 1 KFG für schuldig erkannt und über ihn zu 1. eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 81 Stunden) und zu 2. eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 40,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. 1. des Paragraph 24, Absatz 8, in Verbindung m... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurde dem damaligen Rechtsvertreter des Revisionswerbers am 23. Oktober 2014 zugestellt. Am 21. November 2014 langte der Antrag des Revisionswerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Diesem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde mit Beschluss vom 22. Dezember 2014 stattgegeben. Der Bescheid des Ausschusses der Niederöst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z3 VwGG §24 VwGG §24 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt g... mehr lesen...
I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Nach ihrem Vorbringen suchte die Antragstellerin mit dem an die Oberösterreichische Landesregierung gerichteten Antrag vom 16. Juli 2012 (mit einer Ergänzung vom 14. Dezember 2012) um die Errichtungsbewilligung einer Reha-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort T an und beantragte dabei ausdrücklich ein Vorabfeststellungsverfahren gemäß § 4 Abs 3 des Oö Krankenanstaltengesetzes 1997 (Oö KAG). 1. Nach ihrem Vorbringen suc... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts wurde der revisionswerbenden Partei am 14. Jänner 2015 zugestellt. Gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 VwGG beginnt die sechswöchige Revisionsfrist mit dem Tag der Zustellung des Erkenntnisses zu laufen. Gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG beginnt die sechswöchige Revisionsfrist mit dem Tag der Zustellung des Erkenntnisses zu laufen. Die Revision ist gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz iVm § 25a Abs. 5 VwGG beim Verwaltungsgericht ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §6; VwGG §24 Abs1; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §34 Abs1; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1; VwGG §24 Abs4; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs3; VwGG §34 Abs1;VwGH-EVV 2015 §1 Abs1; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bi... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Wien wurde der Revisionswerberin zu Handen ihres Rechtsvertreters am 27. Oktober 2014 zugestellt. Somit lief gemäß § 26 Abs. 3 VwGG die Frist zur Erhebung einer außerordentlichen Revision bis 9. Dezember 2014. Diese außerordentliche Revision wäre gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz iVm § 25a Abs. 5 VwGG beim Verwaltungsgericht und nicht beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen gewesen (vgl. Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §24 Abs1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Daraus ergibt sich, dass jede Revision, also auch eine außerordentliche, beim Verwaltungsgericht einzubringen ist. Nach § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt gemäß § 26 Abs. 3 leg. cit. im Falle der Ab... mehr lesen...
1. Im Revisionsfall wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark nach der Aktenlage dem Vertreter des Revisionswerbers am 14. November 2014 zugestellt. In diesem Erkenntnis findet sich der Hinweis, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof beim Landesverwaltungsgericht Steiermark einzubringen ist. Dagegen wurde die als "Beschwerde" bezeichnete außerordentliche Revision unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der sie mit hg. Verfügung vom 7. J... mehr lesen...