Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 1991, Zlen 91/14/0021, AW 91/14/0003-5, ist das Verfahren hinsichtlich der vom Antragsteller erhobenen Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (Berufungssenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) vom 3. Dezember 1990, Zl 979/3-2/P-1989, betreffend Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit eingestellt worden, weil der Antragsteller dem an ihn ergangenen Auftrag zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Nur bei Übertragung des bereits verfaßten und vom Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftsatzes auf die weiteren Beschwerdeausfertigungen im Wege von Fotokopien wird dem Auftrag zur Verbesserung der Beschwerde nachgekommen, während bei einer Abschrift die Schriftsätze noch unterfertigt werden müssen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/07/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0219 B 17. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde (im Sinne des § 29 VwGG) ist nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 14. Dezember 1990 eine Beschwerde in dreifacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Bescheid ein. Der angefochtene Bescheid war in Ablichtung angeschlossen. Mit Verfügung vom 18. Jänner 1991, zugestellt am 25. Jänner 1991, forderte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerdeführerin unter Zurückstellung der Beschwerdeausfertigungen und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, in einem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;
Rechtssatz: Unter gleichlautenden Ausfertigungen sind nur solche zu verstehen, die ihrem Inhalt nach vollständig übereinstimmen (Hinweis B 26.6.1984, 84/04/0082, B 28.10.1985, 85/10/0082). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140277.X01 Im RIS seit 14.05.1991 mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 21. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm erhobene Beschwerde zur Behebung verschiedener, konkret angeführter Mängel binnen vier Wochen zurückgestellt; u.a. wurde ihm aufgetragen, die Beschwerde mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu versehen und zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde für die belangte Behörde und für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Innerhalb der ges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein neuerlicher Mängelbehebungsauftrag ist nicht zu erteilen, wenn der Beschwerdeführer dem Auftrag insoweit nicht nachgekommen ist, als dem ergänzenden Schriftsatz die vom Beschwerdeführer verfaßte Beschwerde nur in einfacher Ausfertigung und überdies ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes angeschlossen war (Hinweis B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 25. Feber 1991 eine Beschwerde in zweifacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Bescheid ein. Die für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erforderlichen Beilagen waren angeschlossen. Mit Verfügung vom 6. März 1991, zugestellt am 12. März 1991, hat der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung der beiden Beschwerdeausfertigungen und der Beilagen im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG aufgefordert, eine w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0219 B 17. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde (im Sinne des § 29 VwGG) ist nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Nachreichung der Ablichtung des ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes, auf welch... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 9. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG u.a. aufgefordert, den Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). Zur Behebung dieses Mangels wurde eine Frist von zwei Wochen bestimmt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, daß ein ergänzender Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen sei. Nach dem vorliegenden Rückschein wurde der Mängelbehebungsauftrag dem Vertreter der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein aufgrund eines Verbesserungsauftrages eingebrachter ergänzender Schriftsatz, in dem diese ursprünglich fehlende Angabe nachgeholt wird, ist in ebenso vielen Ausfertigungen vorzulegen wie die Beschwerde selbst. (Hinweis B 19.10.1988, 88/03/0157). Schlagworte Mängelbehebung European Case Law... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 30. Oktober 1990 hat der Verwaltungsgerichtshof dem Beschwerdeführer die gegen den obzitierten Bescheid gerichtete in zweifacher Ausfertigung eingebrachte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von einer Woche zwecks Mängelbehebung mit folgendem Auftrag zurückgestellt: "Es ist eine weitere Ausfertigung der Beschwerde samt Abschriften der Beilage für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG)." Dieser Mängelbehebun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0083 B 16. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 24 Abs 1 zweiter Satz und des § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt sich, dass von "gleichlautenden Ausfertigungen" einer Beschwerde nur dann gesprochen werden kann, wenn an sämtlichen im jeweiligen Beschwerdefall erforderli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;
Rechtssatz: Weisen von den drei erforderlichen Beschwerdeausfertigungen nur zwei die Unterschrift des einschreitenden Rechtsanwaltes auf, liegen dem Gerichtshof nicht drei gleichlautende Beschwerdeausfertigungen im Sinne des § 24 Abs 1 und § 24 Abs 2 VwGG vor (Hinweis B 11.4.1988 88/10/0036). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Militärkommandos Wien vom 2. Juni 1989, betreffend Anrechnung von Dienstzeiten für die Bemessung der Dauer der beruflichen Bildung im Wehrdienst als Zeitsoldat, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides sei der erstins... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0171 B 8. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Wenn sich die unzuständige Behörde zur Weiterleitung des fristgebundenen, an die unzuständige Stelle adressierten Anbringens an die zuständige Stelle nicht der Post bedient, so besteht ein von der Anrechnung auf die Frist auszusc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. März 1990 wurde dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der erstmitbeteiligten Wiener Gebietskrankenkasse vom 31. Jänner 1990 betreffend die Versicherungspflicht der Beschwerdeführerin nach dem ASVG keine Folge gegeben. Die Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides enthielt den Hinweis, daß die Berufung beim Amt der Wiener Landesreg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0168 B 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die unzuständige Behörde gemäß § 6 Abs 1 AVG 1950 das Rechtsmittel (die Beschwerde) zwecks Weiterleitung an die zuständige Behörde zur Post gibt, so sind gemäß § 33 Abs 3 AVG 1950 (§ 62 Abs 1 VwGG) die Tage... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 34 Abs. 2 VwGG der Auftrag erteilt, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG), wobei hiefür eine Frist von einer Woche ab Zustellung dieser Verfügung eingeräumt wurde. Dieser Mängelbehebungsauftrag war mit dem abschließenden Hinweis versehen, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Der Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0219 B 17. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde (im Sinne des § 29 VwGG) ist nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Nachreichung der Ablichtung des ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes, auf welch... mehr lesen...
Mit an den Verwaltungsgerichtshof gerichtetem Schreiben vom 12. Februar 1990 (eingelangt am 13. Februar 1990) legte der Landeshauptmann von Tirol den Antrag des Beschwerdeführers "auf Gewährung der Verfahrenshilfe und die Beschwerde desselben betreffend Untersagung der Gewerbeausübung" unter Anschluß der Verwaltungsakten vor. Hieraus ergibt sich folgendes: Am 15. Jänner 1990 richtete der Beschwerdeführer an die Bezirkshauptmannschaft Schwaz ein Schreiben folgenden Inhaltes: "Betreff: ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0168 B 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die unzuständige Behörde gemäß § 6 Abs 1 AVG 1950 das Rechtsmittel (die Beschwerde) zwecks Weiterleitung an die zuständige Behörde zur Post gibt, so sind gemäß § 33 Abs 3 AVG 1950 (§ 62 Abs 1 VwGG) die Tage... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1989 wurde den Beschwerdeführern die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Setzung einer zweiwöchigen Frist mit dem Auftrag zurückgestellt, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für die Steiermärkische Landesregierung sowie vier weitere Ausfertigungen einer Beilage zur Beschwerde für die Steiermärkische Landesregierung, für die belangte Behörde und die beiden Mitbeteiligten beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Innerh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0082 B 26. Juni 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Nachreichung der nicht den vollständigen und bestimmenden Inhalt des Beschwerdeschriftsatzes aufweisenden weiteren vorgelegten Schriftsätze kann keinesfalls als Befolgung des Mängelbehebungsauftrages angesehen werden. (Hinweis auf E vom 24.6.1983,... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1989 ist der Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG u.a. folgender Auftrag erteilt worden: "Es ist eine weitere Ausfertigung der (ergänzten) Beschwerde ... für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG)." Der innerhalb der gesetzten Frist beigebrachte Textabdruck weist die Unterschrift des Rechtsanwaltes weder im Original noch in vervielfältigter Form auf und stellt da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Weist der innerhalb der gesetzten Frist beigebrachte Textabdruck die Unterschrift des Rechtsanwaltes weder im Original noch in vervielfältigter Form auf, stellt er daher keine weitere Beschwerdeausfertigung dar. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0219 B 17. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Unter Ausfertigung der Beschwerde (im Sinne des § 29 VwGG) ist nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Nachreichung der Ablichtung des ursprünglichen Beschwerdeschriftsatzes, auf welch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 7 Stammrechtssatz Das Fehlen einer weiteren Beschwerdeausfertigung gem § 24 Abs 1 und § 29 VwGG stellt ein Formgebrechen iSd § 34 Abs 2 VwGG dar. Wird ein Mängelbehebungsauftrag auch nur teilweise nicht erfüllt, so zieht dies ebenfalls die in § 34 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §29;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 7 Stammrechtssatz Das Fehlen einer weiteren Beschwerdeausfertigung gem § 24 Abs 1 und § 29 VwGG stellt ein Formgebrechen iSd § 34 Abs 2 VwGG dar. Wird ein Mängelbehebungsauftrag auch nur teilweise nicht erfüllt, so zieht dies ebenfalls die in § 34 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 11/1989, 689;
Rechtssatz: Mit Verfügung des VwGH wurde die Beschwerde gem § 34 Abs 2 VwGG zur Beibringung einer weiteren Ausfertigung der dem Beschwerdeschriftsatz angeschlossen gewesenen Skizze zurückgestellt. Innerhalb dieser Frist wurde zwar eine weitere Ausfertigung der erwähnten S... mehr lesen...