RS Vwgh 1991/4/17 91/02/0007

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Veröffentlicht am 17.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ein neuerlicher Mängelbehebungsauftrag ist nicht zu erteilen, wenn der Beschwerdeführer dem Auftrag insoweit nicht nachgekommen ist, als dem ergänzenden Schriftsatz die vom Beschwerdeführer verfaßte Beschwerde nur in einfacher Ausfertigung und überdies ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes angeschlossen war (Hinweis B 8.4.1981, 3301, 3302/80, VwSlg 10419 A/1981).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020007.X01

Im RIS seit

17.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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