Norm: ABGB §1325 D4 VersVG §155 VersVG §156 Abs3 ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812 VersVG § 155 heute VersVG § 155 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §155 VersVG §156 Abs3 VersVG § 155 heute VersVG § 155 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959 R... mehr lesen...
Begründung: Die bei einem Verkehrsunfall am 26. 11. 1994 schwer Verletzte erwirkte mit seit 11. 12. 1998 rechtskräftigem Urteil die Feststellung der Haftung der Beklagten, beschränkt mit der Höhe der Haftpflichtversicherungssumme, für alle zukünftigen Folgen aus dem Unfall. Die Verletzte benötigt durchgehend intensive Betreuung und ist im Sozialmedizinischen Zentrum Sophienspital, einem Pflegeheim der Stadt Wien, aufhältig. Die Kosten für dieses Pflegeheim betragen laut einer Veror... mehr lesen...
Norm: ASVG §323 ASVG §336 VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 ASVG § 323 heute ASVG § 323 gültig ab 01.01.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 530/1979 ASVG § 336 heute ASVG § 336 gültig ab 01.01.1956 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 VersVG § 155 heute VersVG § 155 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 5. 1989 wurde Alexander F***** als Beifahrer in einem vom Versicherungsnehmer Anton M***** gelenkten und gehaltenen, bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw schwer verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall traf den Versicherungsnehmer der Beklagten. Die klagende Pensionsversicherung hat dem Geschädigten aufgrund der erlittenen Verletzungen Invaliditätspension, Pflegegeld und Krankenversicherung zu leisten. Die ihrer Leistungspflicht kongruent... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Juli 1985 erlitt der damals 17-jährige Kläger als Lenker eines Motorfahrrades schwerste, lebensbedrohende Verletzungen, als ihn ein benachrangter, von Erich K***** gesteuerter Lastkraftwagen erfasste. Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei war Haftpflichtversicherer des Beklagtenfahrzeuges. Den Kläger trifft ein Mitverschulden von einem Viertel. Seit dem Unfall befindet er sich im Zustand eines Wachkomas. Seit 1. Oktober 1985 wird er - abgesehen von mehreren... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerberin stellen sich keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. Wie der Oberste Gerichtshof erst vor kurzem in der von der Revisionsrekurswerberin selbst zitierten Entscheidung SZ 71/158 (= NZ 2000, 143 = ecolex 1999/66) ausführlich dargelegt hat, ist die Rechtsmittellegitimation (und Beschwer) eines Erlagsgegners dann zu bejahen, wenn der Erlag zu Gunste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung bildet eine unvorhergesehene Ohnmacht oder Bewußtseinsstörung des Lenkers kein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 9 Abs 1 EKHG. Dem Lenker, der infolge einer plötzlich aufgetretenen Bewußtseinsstörung einen Unfall verursacht, kann daher zwar kein Verschulden zur Last gelegt werden, doch haftet hiefür der Halter nach der Gefährdungshaftung des EKHG (vgl ZVR 1959/266; SZ 41/160; SZ 49... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Beklagten wurde am 22. September 1982 aus Verschulden des Lenkers und Halters eines italienischen Sattelfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall in Kärnten getötet. Die Beklagte hatte zu 25 Cg 177/85 des Landesgerichtes Klagenfurt ihre Schadenersatzansprüche gegen den hier klagenden Versicherungsverband, der im Inland für den ausländischen Haftpflichtversicherer einzustehen hatte, und gegen den Schädiger gerichtlich geltend gemacht. Gemäß ihrem Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18.Oktober 1980 erlitt die Klägerin bei einem von der Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer der Erstbeklagten. Rechtskräftig wurde bereits festgestellt, daß beide Beklagten der Klägerin zur ungeteilten Hand für alle zukünftigen Nachteile, Auslagen, Folgen und Schäden zu haften haben, die sie infolge der Unfallsverletzungen vom 18.Oktober 1980 erleiden wird, wobei die Haftung der Zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem am 3. Jänner 1984 bei Rottenmann von Konstantinos T*** als Lenker eines LKW-Zuges mit dem Kennzeichen MO 1505 (GR) verschuldeten Verkehrsunfall wurde ein LKW der Erstklägerin beschädigt und der Zweitkläger, der Lenker dieses LKW, verletzt. Darüber hinaus wurden noch mehrere andere Kraftfahrzeuge beschädigt. Es ist unbestritten, daß der Erstklägerin bei diesem Verkehrsunfall ein Sachschaden in der Höhe von 934.129,17 S entstand und daß die dem Zwei... mehr lesen...
Norm: EKHG §14 EKHG §15 VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 EKHG § 14 heute EKHG § 14 gültig ab 01.03.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. Jänner 1980 ereignete sich auf der Attersee-Landesstraße im Gemeindegebiet von Vöcklamarkt ein Verkehrsunfall, an welchem die im fünften Monat schwangere Christine N*** als Lenkerin eines Opel Kadett Kombi und der Zweitbeklagte als Lenker eines LKW Steyr beteiligt waren; Halter des LKW war der Erstbeklagte. Die Drittbeklagte war der Haftpflichtversicherer. Der Zweitbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. November 1979 ereignete sich gegen 16,30 Uhr im 13. Wiener Gemeindebezirk auf der Lainzer Straße in Höhe des Hauses Nr. 17 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 570.056 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Kläger wurde beim Überqueren der Lainzer Straße vom PKW des Erstbeklagten niedergestoßen und schwer verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 29.4.1983 eingelangten Klage begehrte die Erstklägerin den Zuspruch von S 279.042, die Zweitklägerin von S 34.453. Die beiden Klägerinnen brachten vor, sie hätten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. als Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung an den bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Ing.Manfred H die ihnen im Sinne des dritten und vierten Abschnittes des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes obliegenden Leistungen er... mehr lesen...
Peter B verschuldete am 16. 8. 1972 als Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kombi-Kraftwagens einen Verkehrsunfall, bei dem Erwin P tödliche Verletzungen erlitt. Dieser war bei den klagenden Parteien pflichtversichert und hinterließ die am 19. 5. 1946 geborene Gattin Monika und zwei Kinder Sonja, geboren am 10. 6. 1968, und Claudia, geboren am 20. 8. 1970. Ab 1. 7. 1978 bezahlt die Erstklägerin an die Witwe und die beiden Kinder eine Witwenpension bzw. Wai... mehr lesen...
Norm: VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 VersVG § 155 heute VersVG § 155 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 K IPRG §38 VersVG §156 Abs3 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978 IPRG § 38 gültig von 01.01.1979 bis 30.11.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/1998 VersVG § 156 heute ... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Der Versicherer hat, wenn ihm aus einem Schadensfall mehrere Forderungen herangetragen werden, selbst eine Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG vorzunehmen. Er ist nicht berechtigt, die Fülle v... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Bei der Abgeltung vermehrter Bedürfnisse für die Zukunft im Rahmen der Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG (Rentenschaden im "technischen" Sinn) entscheidet der Zeitpunkt zu dem bei objektiv... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1AKHB Art28 EKHG §15 VersVG §156 Abs3 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 EKHG § 15 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2017 EKHG § 15... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1 EKHG §15 VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 EKHG § 15 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2017 EK... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Der Pflegeaufwand wird für die Zwecke der Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG Rentenschaden ab dem Zeitpunkt, ab dem er wegen seiner Konsolidierung mit einem regelmäßig zu zahlenden Geldbetr... mehr lesen...
Norm: VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 VersVG § 155 heute VersVG § 155 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 EKHG §15 Abs2 VersVG §156 Abs3 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 EKHG § 15 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2017 EKHG § 15 gültig von... mehr lesen...
Norm: EKHG §15 Abs2 VersVG §155 Abs1 VersVG §156 Abs3 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 EKHG § 15 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2017 EKHG § 15 gül... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 EKHG §15 Abs2 VersVG §156 Abs3 EKHG § 15 heute EKHG § 15 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 EKHG § 15 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2017 EKHG § 15 gültig von... mehr lesen...
Norm: VersVG §156 Abs3 VersVG § 156 heute VersVG § 156 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Bei der Aufteilung auf mehrere Gläubiger im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG sind Rentenschäden im "technischen" Sinn (also regelmäßige Verdienstentgangsleistungen ohne Bedachtnahme auf die Fälligkeit de... mehr lesen...