Rechtssatz
Der Einwand der unzureichenden Deckungssumme kann auch noch in einem Rechtsstreit über die Erhöhung einer rechtskräftig zuerkannten Verdienstentgangsrente erhoben werden, sofern er sich auf die mangelnde Deckung der geforderten Erhöhungsbeträge bezieht und die Erhöhung für einen sorgfältigen Versicherer nicht schon im Vorprozess mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131539Im RIS seit
21.08.2017Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019