Norm
EKHG §15 Abs2Rechtssatz
Keine Rentenverpflichtung im Sinne des § 155 Abs 1 VersVG liegt vor, wenn ein Anspruch periodisch abgerechnet und dabei stets wieder neu überprüft wird (Kosten einer Pflegeperson).Keine Rentenverpflichtung im Sinne des Paragraph 155, Absatz eins, VersVG liegt vor, wenn ein Anspruch periodisch abgerechnet und dabei stets wieder neu überprüft wird (Kosten einer Pflegeperson).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0058435Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2011