Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 65

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 92/12/0118

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1982/83 Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Am 25. September 1983 erlitt er als Beifahrer einen Autounfall mit schweren inneren Verletzungen (Schädeltrümmerbruch vom Gaumen bis zum Hinterkopf, Schädelbasisbruch, schwere Gehirnerschütterung, Stauchungen und Quetschungen der Wirbelsäule, Bauchverletzungen usw.), in deren Folge sich eine posttraumatische Epilepsie entwickelte. In der Folge befand sich der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 92/12/0118

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litb;StudFG 1983 §2 Abs3 litg;
Rechtssatz: Eine unfallsbedingte Studienverzögerung im ersten Studienabschnitt, die dort nach dem StudFG keine hinreichende Berücksichtigung gefunden hat, hat nicht automatisch (gleichsam als Ausgleich für eine bisher nicht erfolgte hinreichende Berücksichtigung) zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer im zweiten Studienabschni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 92/12/0118

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59;StudFG 1983 §2 Abs1 lita;StudFG 1983 §2 Abs3 litb;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides stützt sich die belangte Behörde ausschließlich auf § 2 Abs 3 lit b StudFG (Überschreitung der Anspruchsdauer ohne Vorliegen eines wichtigen Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/28 94/12/0231

Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer studierte seit dem Wintersemester 1976/77 das Studium der Chemie sowie seit dem Sommersemester 1979 zusätzlich das Studium der Technischen Chemie, beides an der Universität Graz. In keiner der beiden Studienrichtungen hat der Beschwerdeführer die erste Diplomprüfung absolviert. Im Wintersemester 1992/93 nahm ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1994

RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0231

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litg;StudFG 1992 §15;StudFG 1992 §17 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs2;
Rechtssatz: Um als "Vorstudium" iSd § 20 Abs 2 StudFG 1992 zu gelten, muß ein früheres Studium nicht in fachlichem Zusammenhang mit einem späteren Studium stehen, weil sich die Bedeutung des Begriffs "Vorstudium" nicht notwendigerweise aus § 15 Abs 1 StudFG 1992 ergibt: § 15 StudFG 1992 hat eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 91/12/0143

Der Beschwerdeführer begann sein (Erst)Studium "Kulturtechnik und Wasserwirtschaft" (im folgenden Kulturtechnik genannt) an der Universität für Bodenkultur im Wintersemester 1983/84. Im Wintersemester 1988/89 (also im 11. Semester des Erststudiums Kulturtechnik) nahm der Beschwerdeführer das weitere Studium "Betriebswirtschaft" (BW) an der Wirtschaftsuniversität Wien auf (Doppelstudium). In seinem Studium "Kulturtechnik", dessen Lehrveranstaltungen der Beschwerdeführer auch nach dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0143

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litg;
Rechtssatz: Eine qualifizierte Studienzeitüberschreitung (iSd § 2 Abs 3 lit g StudFG; hier für den Fall des Studienwechsels) schließt den Anspruch auf Studienbeihilfe nicht bloß für jenes Studium aus, in dem es zu dieser Überschreitung gekommen ist; diese Folge tritt vielmehr auch in allen nach diesem Zeitpunkt aufgenommenen Studien (gleich, ob Doppelst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0143

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litg;
Rechtssatz: Nach den Zielvorstellungen des StudFG ist nur ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium förderungswürdig (Hinweis: E 1.2.1990, 89/12/0175). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991120143.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/29 93/12/0251

Die Beschwerdeführerin begann ihr Studium für Medizin an der Universität Wien im Wintersemester 1988/89 und legte die letzte Teilprüfung für das erste Rigorosum am 1. März 1993 ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 13. Juli 1993 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. Juni 1993 auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 (im folgenden kurz StudFG) ab. Sie begründet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1993

RS Vwgh 1993/11/29 93/12/0251

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StudFG 1983 §2 Abs3 litg idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 litb idF 1988/379;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Studienzeitüberschreitung iSd § 19 Abs 6 StudFG 1992 ist dann gegeben, wenn die in den studienrechtlichen Vorschriften vorgesehene (Mindeststudienzeit) Studienzeit nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/28 92/12/0100

Mit Bescheid vom 15. Oktober 1990 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 27. September 1990 diesem eine Studienbeihilfe ab 1. Oktober 1990 im Ausmaß von S 53.500,-- im Studienjahr 1990/91. Mit Bescheid vom 21. März 1991 sprach dieselbe Behörde erster Instanz aus, der Anspruch des Beschwerdeführers sei gemäß § 24 Abs. 2 lit. a des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436 in der Fassung BGBl. Nr. 379/1988 (StudFG) mit Ende des Winter... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0100

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §24 Abs2 lita;
Rechtssatz: Selbst wenn finanzielle
Gründe: den Bf zur Studienunterbrechung gezwungen haben sollten, so kann in der durch die Studienunterbrechung begründeten Verzögerung des Studiums kein wichtiger Grund im Sinne des § 2 Abs 3 lit b StudFG gelegen sein. Die aus sozialen Überlegungen getroffene persönliche Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0100

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §143;StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §24 Abs2 lita;
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob die Mutter des Beschwerdeführers im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich pflegebedürftig war und für den Beschwerdeführer die rechtliche oder sittliche Pflicht zur Pflege seiner Mutter bestand, kann der vom Beschwerdeführer gelt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0100

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §24 Abs2 lita;
Rechtssatz: Kurzfristige Krankheitszustände (insgesamt 17 Tage) sind, selbst wenn man die Abfolge der vom Bf abgelegten Prüfungen berücksichtigt, nicht geeignet, eine Studienverzögerung um ein volles Semester zu rechtfertigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19921... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 92/12/0005

Die am 27. Juli 1965 geborene Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1984/85 das Studium der Studienrichtung Psychologie an der Universität Innsbruck. Am 29. Jänner 1987 legte sie die erste Diplomprüfung dort ab. In der Zeit vom 1. Oktober 1986 bis 31. Oktober 1987 leistete sie das für den zweiten Studienabschnitt vorgeschriebene Pflichtpraktikum am Landesnervenkrankenhaus X. Begleitend besuchte sie Vorlesungen aus dem Bereich der Psychiatrie und klinischen Psychologie an der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs1 idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 lita idF 1988/379; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/27 90/12/0253 4 Stammrechtssatz Gegenstand einer Entscheidung gem § 2 Abs 4 lit a StudFG ist nicht die "Gewährung" von Studienbeihilfe, sondern die "Bewilligung von Studienbeihilfe für ein weiteres Semester zu der in § 2 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §25 Abs1;AHStG §5 Abs2 litf;AVG §37;AVG §39 Abs2;StudFG 1983 §2 Abs3 litb;StudFG 1983 §2 Abs4 lita;StudFG 1983 §2 Abs4 litb;UOG 1975 §23 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zu prüfen, ob durch die Ablehnung des vom Studierenden gewählten Themas der Diplomarbeit seitens einer Reihe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §5 Abs3;StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 lita idF 1988/379;
Rechtssatz: Eine über das normale Ausmaß wesentlich hinausgehende Verlängerung der Studien (hier: durch ein freiwillig verlängertes klinisches Praktikum während des Studiums Psychologie), auch wenn diese an sich aus der Sicht des Studierenden und seiner Interess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0281

Der am 9. August 1968 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1985/86 an der Universität Wien das Studium der Studienrichtungen Deutsche Philologie - Lehramt an Höheren Schulen - und der Anglistik. Nachdem der Beschwerdeführer am 28. Juni 1990 die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik (Lehramt an Höheren Schulen) durch Ablegung der 2. Diplomprüfung abgeschlossen hatte, legte er am 19. Juli 1990 den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung der Studienrichtung Deutsche Phi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0281

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs1 idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 lita idF 1988/379; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/27 90/12/0253 4 Stammrechtssatz Gegenstand einer Entscheidung gem § 2 Abs 4 lit a StudFG ist nicht die "Gewährung" von Studienbeihilfe, sondern die "Bewilligung von Studienbeihilfe für ein weiteres Semester zu der in § 2 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/24 90/12/0255

Der Beschwerdeführer bezog ab dem Wintersemester 1988/89 für sein Studium zur Erlangung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien Studienbeihilfe. Letztmalig wurde ihm auf Grund seines Antrages mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 18. Jänner 1990 eine Studienbeihilfe für das Studienjahr 1989/90 gewährt. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, zugestellt am 4. April 1990, wurde das Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1992

RS Vwgh 1992/6/24 90/12/0255

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56StudFG 1983 §1 Abs1 litaStudFG 1983 §19StudFG 1983 §2 Abs3 litbStudFG 1983 §24 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt ex lege ein (Hinweis E 22.2.1991, 89/12/0114). Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist aber dennoch zulässig, weil ein öffentliches Interesse bzw - objektiv gesehen - auch ein Interess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1992

RS Vwgh 1992/6/24 90/12/0255

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 lita idF 1985/361StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1985/361StudFG 1983 §24 Abs2 lita idF 1985/361 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 87/12/0066 5 Stammrechtssatz Das Gesetz läßt jeden Hinweis darauf vermissen, daß die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um mehr als ein Semester selbst ein weiters (dh zusätzliches, über das sogenannte Tolera... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 91/12/0077

Mit dem bei der Studienbeihilfenbehörde, Außenstelle Salzburg, am 6. November 1986 eingelangten Antrag begehrte der damals im zehnten Semester des zweiten Studienabschnittes der Studienrichtung Selbständige Religionspädagogik stehende Beschwerdeführer (neuerlich) die Gewährung von Studienbeihilfe. Nach der dem Antrag beigelegten "Erklärung" vom 6. November 1986 habe er "in der Zeit als gewählter Mandatar der Fakultätsvertretung Theologie/Salzburg ein Arbeitspensum von mindestens 20 Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 91/12/0077

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/03 Theologische Studienrichtungen72/13 Studienförderung72/14 Hochschülerschaft
Norm: AHStG §19 Abs1;HSG 1973 §13 Abs4;StudFG 1983 §2 Abs3 litb;StudFG 1983 §24 Abs2 lita;Studienrichtung selbständig religionspädagogisch §11 Abs1;Studienrichtung selbständig religionspädagogisch §2 Abs1;
Rechtssatz: Die vorlesungsfreie Zeit ist nicht iSd § 13 Abs 4 HSG zu bewerten und in die höchs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 91/12/0079

Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1985 als Halbwaise nach einem verstorbenen Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 9 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Gemeindeorgane, Salzburger LGBl. Nr. 39/1976, in der Fassung LGBl. Nr. 71/1985, ein Waisenversorgungsbezug bemessen. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1984/1985 ein kombinationspflichtiges Lehramtsstudium, und zwar der "kombinierten religionspädagogischen Studienrichtung" und der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 91/12/0079

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §3 Abs3 lita idF 1985/361; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0033 E 23. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Wechsel zwischen Haupt- und Nebenfach (diesfalls Völkerkunde bzw Romanistik) stellt keinen eine Verlängerung des Studiums rechtfertigenden Studienwechsel dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 91/12/0254

Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Oktober 1989 bis zum 31. März 1990 den Grundwehrdienst beim Bundesheer ab. Gleichzeitig war er an der Universität Wien in der Studienrichtung Medizin immatrikuliert (im folgenden als Vorstudium bezeichnet); er inskribierte auch während des Wintersemesters 1989/90 und des Sommersemesters 1990 L... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/12/0254

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1983 §2 Abs3;StudFG 1983 §8 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0285 2 Stammrechtssatz Bei § 2 Abs 3 letzter Satz StudFG handelt es sich um eine abschließende Regelung. Eine sinngemäße Übertragung der eindeutig auf die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit zugeschnittenen Regelung des § 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/21 89/12/0185

Der Beschwerdeführer studiert(e) seit dem Wintersemester 1983/84 die Studienrichtung Visuelle Mediengestaltung mit dem Schwerpunkt Gebrauchsgrafik nach den alten Studienvorschriften und bezog durchgehend Studienbeihilfe. Für dieses Studium war im Studienplan eine Studiendauer von zehn Semestern vorgeschrieben, die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe betrug somit elf Semester. Am 21. Oktober 1984 brachte die mit dem Beschwerdeführer gemeinsam lebende Studentin M ein uneheliches Kind... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1991

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