RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0143

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §2 Abs3 litg;

Rechtssatz

Eine qualifizierte Studienzeitüberschreitung (iSd § 2 Abs 3 lit g StudFG; hier für den Fall des Studienwechsels) schließt den Anspruch auf Studienbeihilfe nicht bloß für jenes Studium aus, in dem es zu dieser Überschreitung gekommen ist; diese Folge tritt vielmehr auch in allen nach diesem Zeitpunkt aufgenommenen Studien (gleich, ob Doppelstudium oder Neustudium nach Studiumwechsel) ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120143.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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