RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0143

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §2 Abs3 litg;

Rechtssatz

Nach den Zielvorstellungen des StudFG ist nur ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium förderungswürdig (Hinweis: E 1.2.1990, 89/12/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120143.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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