Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Widmung zur dauerhaften privaten Nutzung ehemals betrieblich genutzter Räumlichkeiten ist eine Entnahme anzunehmen (Hinweis E vom 7. Oktober 2003, 2001/15/0025). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2003130118.X08 Im RIS seit 23.02.2007 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0083 E 24. Oktober 2002 RS 1 Stammrechtssatz Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes und des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0083 E 24. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen (Hinweis E 21. Februar 2001, 2000/14/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die F GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2002 gemäß Art. II UmgrStG in die beschwerdeführende GmbH & Co KG (in der Folge: Beschwerdeführerin) umgewandelt. Bei der Verteilung des Bilanzgewinnes des Jahres 1998 wurde beschlossen, eine Ausschüttung vorzunehmen, mit der sämtliche in der Bilanz per 31. Dezember 1998 ausgewiesenen "Gewinnvorträge und unversteuerte Rücklagen" abgedeckt werden sollten. Mit Umlaufbeschluss vom 24. Februar 2000 wurde für diese Gewinnausschüttung an die Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §4 Abs4;HGB §229 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Wird Stammkapital einer Kapitalgesellschaft herabgesetzt und zurückgewährt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Eine Fremdmittelaufnahme ist dann i.S.d. § 4 Abs. 1 und 4 EStG 1988 betrieblich veranlasst - und führt damit zu abzugsfähigen Fremdmittelkosten - wenn die aufgenommenen Mittel für betriebliche Zwecke Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig als praktischer Arzt in R tätig gewesen. Zum 31. März 2001 hat er seinen Betrieb aufgegeben. Im Zuge einer u.a. das Jahr 2001 umfassenden abgeführten Prüfung stellte der Prüfer in Tz 23 seines Berichtes fest: "Laut Erklärung wurden bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes … die stillen Reserven vom Ordinationsgebäude "T-gasse7" unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 24 (6) EStG nicht berücksichtigt. Vom bevollmächtigten Steuerb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass das Gesetz von der Übertragung stiller Reserven auf das Gebäude sowie von der Veräußerung des Gebäudes spricht, zeigt auf, dass auf das einzelne Wirtschaftsgut "Gebäude" abgestellt ist. Bei Gebäuden stellt idR jede bautechnische Einheit (samt dem Boden, Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019, un... mehr lesen...
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin, einer im März 2004 gegründeten GmbH, die von dieser beantragte Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG) für das Jahr 2004 mit 62.025,76 EUR fest. Es ging dabei davon aus, dass von dem der beantragten Prämie zu Grunde liegenden Investitionszuwachs die Prämie hinsichtlich eines Anteiles von 61.306,06 EUR nicht zustehe, weil er auf Mieterinvestitionen in Gebäuden entfalle, und weiters, dass die P... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;HGB §198 Abs3;HGB §224 Abs2;KStG 1988 §24 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0201 E 8. Februar 2007 2006/13/0190 E 17. Dezember 2008 2006/15/0154 E 1. März 2007 2006/15/0202 E 8. Februar 2007
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob ein Gebäude iSd § 108e Abs 2 EStG vorliegt, erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach Hofstätter/Reichel (EStG 1988, Kom. § 20 Tz 10ff) ist bei Entnahmen im Sinn des § 4 Abs. 1 EStG 1988 der Nettobetrag anzusetzen, weil die auf Entnahmen entfallende Umsatzsteuer nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig ist. Diese Grundsätze sind auch im Beschwerde... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG wurde im Jahre 1957 zum Zwecke der Führung des Hotels B. in Salzburg und zur Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten mit dem Sitz in Wien gegründet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin des Hotels. Seit der Gründung der OHG wurde das Hotel wie folgt betrieben: 4. Juni 1957 bis 30. Juni 1962 Betrieb durch die OHG 1. Juli 1962 bis 25. Februar 1968 Betriebsverpachtung an die Gesellschafterin C. 26. Februar 1968 bis 31. Dezember 1972 Betriebsverpachtung an die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zu welcher Einkunftsart die Einnahmen aus der Betriebsverpachtung zählen, wenn die Betriebsverpachtung keine Betriebsaufgabe darstellt, wurde in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet (vgl zusammenfassend m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Nachdem das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden war, ergingen nach jeweiliger Wiederaufnahme der Verfahren Bescheide betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993, gegen welche der Beschwerdeführer Berufung erhob, in der er die der Auffassung des Prüf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Augenarzt. Er bezieht u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus dem Betrieb einer Ordination in O. Im Jahr 1995 begann er mit der Errichtung eines Einfamilienhauses im nahegelegenen D. Im Mai 1996 nahm er eine im Keller des Einfamilienhauses gelegene Notordination in Betrieb. Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, wie das unstrittig gemischt genutzte Einfamilienhaus einkommen- und umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Den am 30.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0197 E 7. Juli 2004 RS 1 Stammrechtssatz Werden einzelne, bestimmt abgegrenzte Teile eines Gebäudes betrieblich genutzt, andere hingegen privat benützt, dann ist das Gebäude nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Zwecke der Ermittlung der Abgabenbemessungsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Wegfall einer betrieblichen Schuld musste zwangsläufig zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens führen, welche die Abgabenbemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 erhöhte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2002130108.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Zurechnung einer Schuld zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen bestimmt sich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden. Soweit damit betriebliche Aufwendungen oder die Anschaffungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen nicht berücksichtigt werden darf, entspricht einhelliger Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 4 Abs. 1 EStG 1988, Rz. 99, Doralt, EStG 7. Auflage, § 4 Tz. 43, sowie E vom 18. Dezember 2001, 98/15/0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0141 E 27. September 2000 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es entspricht bereits den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger pra... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei einem Gebäude, das nur zu etwa 20 %, somit im untergeordneten Ausmaß zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und damit zur Gänze zum Privatvermögen gehört, sind dennoch anteilige Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben anzuerkennen (Hinweis E 13. Dezember 1989, 85/13/0041... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0197 E 7. Juli 2004 RS 4(hier ohne den letzten Satz; weiters "auf den so genannten Heizraum entfallende Aufwendungen" statt "auf den Vorraum entfallende Aufwendungen") Stammrechtssatz Mit dem aus § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 abgeleiteten Aufteilungsverbot ließ sich die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Rauchfangkehrerbetrieb. Bis einschließlich 1995 ermittelte er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, ab 1996 nach § 4 Abs. 3 EStG. In den Streitjahren 1993 bis 1998 schwankten die Umsätze zwischen 2,78 Mio. S und 5,53 Mio. S. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, die vom Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 28. Juni 1993 erworbene und in der Nähe seines Betriebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 2 Stammrechtssatz Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (Hinweis E 24. Oktober 2002, 98/15/0083). European Case La... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wohnungen, die dauerhaft Dienstnehmern überlassen werden, stellen insbesondere dann Betriebsvermögen dar, wenn die Wohnungsüberlassung Teil der Entlohnung des Dienstnehmers ist, ausnahmsweise auch dann, wenn wegen der Wohnungsnot im Nahebereich des Betriebes die Bereitstellung einer Mietwohnung erforderlich ist, um Dienstnehmer zu a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0158 E 21. Februar 2001 RS 3
(hier nur dritter und vierter Satz) Stammrechtssatz Im Beschwerdefall stellt sich die Frage, unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Eigentumswohnung keine private Vermögensanlage bildet, wenn sie einem Arbeitnehmer vermietet wird. Maßstab für die Lösung dieser Frage, die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, verkaufte in den Beschwerdejahren in seinem Eigentum stehende Grundstücke bestehend aus Wald und Alpe um insgesamt 5,128.000 S. In seinen Einkommensteuerklärungen für 1996 und 1997 erklärte er (nach Abzug eines Freibetrages gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988) daraus erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 145.760 S (1996) und 32.772 S (1997). Das Finanzamt ging demgegenüber für 1996 von Einkünften aus Land- und Forstwirts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1994 als unbegründet abgewiesen. Nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens stellte die belangte Behörde den als erwiesen angenommenen Sachverhalt wie folgt dar: Der Beschwerdeführer habe mit Schreiben vom 4. Mai 1994 den Auftrag für Schalungsarbeiten erhalten. Der Auftrag habe Lieferungen und Leistungen laut Leistungsverzeichnis im Gesamtwert von netto S 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Gewinn ist demnach der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Gemäß § 4 Abs. 2 leg. ... mehr lesen...