Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Pr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 2 Stammrechtssatz Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (Hinweis E 24.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Es ist zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (zB durch Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 4 Stammrechtssatz Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft diene... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §93 Abs2 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Durch § 7 Abs 2 KStG 1988 werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Darau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Pri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 2000 als beschränkt Steuerpflichtiger Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft in Höhe von S 3.778,--, welche er gemäß der Verordnung BGBl. II 1997/430 des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft ermittelt hatte. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung gab er bekannt, dass er für die Auflassung seines Wegerechtes über das Wer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1418/74 E 27. Oktober 1976 VwSlg 5034 F/1976 RS 1(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Da unter Grund und Boden iSd § 4 Abs1 EStG 1967 lediglich der nackte Grund und Boden, nicht aber sonstige Wirtschaftsgüter, die bürgerlich-rechtlich als dessen Zubehör gelten, zu verstehen ist, (vgl E 16.9.1960, 0550/57)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0213 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Notwendiges Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes... mehr lesen...
Index: E3L E09301000;E6J;10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: 31967L0228 Umsatzsteuer-RL 02te Art11 Abs4;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs6;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;61997CJ0305 Royscot VORAB; BAO §167 Abs2; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §20 Abs1 Z3; EStG 1988 §4 Abs1; KStG 1988 §12 Abs1 Z3; KStG 1988 §7 Abs2;... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Durch § 7 Abs. 2 KStG 1988 werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 5 Stammrechtssatz Werden einzelne räumliche Teile eines Gebäudes betrieblich, andere nicht betrieblich genutzt, so ist das Gebäude in einen betrieblichen und einen außerbetrieblichen Teil aufzu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 2 Stammrechtssatz Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (Hinweis E 24.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 4 Stammrechtssatz Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft diene... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 3 Stammrechtssatz Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Pr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 6 Stammrechtssatz Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Repräsentationsaufwendungen - darunter fallen auch Aufwendungen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;UStG 1994 §12 Abs2 Z1;UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Sowohl § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG als auch § 12 Abs 2 Z 1 UStG verweisen auf einkommensteuerliche Vorschriften. Aus einkommensteuerlicher Sicht gilt für ein Gebäude, das zum Teil betrieblichen Zwecken und zu einem anderen Teil der Befriedigung des privaten Wohnb... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - im Wesentlichen unstrittige - Sachverhalt: Am 21. Dezember 2000 hat die Mitbeteiligte als Übernehmerin mit ihrer Mutter als Übergeberin einen "Übergabsvertrag" in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung war die Übergabe einer Liegenschaft samt Gebäude sowie das in diesem Gebäude betriebene Unternehmen einer Gastwirtschaft. Festgehalten wurde in dem Vertrag weiter, dass die Vertragspartei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0334 E 20. August 1998 VwSlg 7301 F/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb das Unternehmen einer Handelsagentur und erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 aus seiner Tätigkeit als "Kaufmann" Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2,186.273 S. Nach der Bilanz zum 31. Dezember 1994 (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) waren in den Erlösen "Erträge aus Beteiligungsveräußerung" von 3,950.000 S enthalten, denen ein "Buchwertabgang Beteiligungen" in Höhe von 176.250 S gegenüberstand. Als Verlustabzug aus ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Umfang des Betriebsvermögens bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Vorschriften (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 1998, 93/14/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006140022.X02 Im RIS seit 16.03.2007 Zuletzt ak... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, sind zwingend in die Steuerbilanz aufzunehmen, wobei die bilanzmäßige Behandlung durch den Steuerpflichtigen nicht entscheidend ist (Hinweis z.B. Hofstätter/Reichel, III A, Tz. 39 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dazu gewidmet sind, dem Betrieb zu dienen und ihm auch tatsächlich dienen. Dabei ist insbesondere die Verkehrsauffassung maßgebend (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 12. Dezember 1995, 94/14/0091, und vom 25. Februar 1997, 93/14/0196). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum als Gesellschafter-Geschäftsführer verschiedener Immobilien-Unternehmen und bis 1994 als selbständiger Immobilien-Makler tätig. Zwischen 1992 und 1995 kaufte er verschiedene Liegenschaftsanteile in Wien und verkaufte bestimmte Anteile davon wieder. Nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen im angefochtenen Bescheid handelt es sich dabei um folgende Vorgänge: "Datum des Ankaufes Liegenschafts-adresse EZ Erworbene Anteile Datum... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Widmung zur dauerhaften privaten Nutzung ehemals betrieblich genutzter Räumlichkeiten ist eine Entnahme anzunehmen (Hinweis E vom 7. Oktober 2003, 2001/15/0025). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2003130118.X08 Im RIS seit 23.02.2007 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0083 E 24. Oktober 2002 RS 1 Stammrechtssatz Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes und des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0083 E 24. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen (Hinweis E 21. Februar 2001, 2000/14/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht;21/03 GesmbH-Recht;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §115 Abs1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs12; EStG 1988 §4 Abs4; GmbHG §82 Abs1;HGB §229 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/... mehr lesen...