RS Vwgh 2007/1/24 2003/13/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Bei Widmung zur dauerhaften privaten Nutzung ehemals betrieblich genutzter Räumlichkeiten ist eine Entnahme anzunehmen (Hinweis E vom 7. Oktober 2003, 2001/15/0025).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130118.X08

Im RIS seit

23.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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