Die Beschwerdeführer sind Rechtsnachfolger ihres am 17. Mai 1999 verstorbenen Vaters H.U. Dieser war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand im Unternehmen des H.U. eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 18. Februar 1992 gelangte der Prüfer zur Ansicht, dass die Entnahme einer näher bezei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt einen Handel mit Paletten. Im Zuge einer im Jahr 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1990 bis 1996) erging am 14. September 1998 an die Beschwerdeführerin eine Aufforderung nach § 162 BAO mit folgendem Wortlaut: Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt einen Handel mit Paletten. Im Zuge einer im Jahr 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1990 bis 1996) erging am 14. September 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0040 E 21. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz f... mehr lesen...
Am 31. Jänner 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und Daniel S. als Käufer einerseits und die Firma Z-Hausbau GesmbH & Co als Verkäuferin andererseits einen schriftlichen "Kaufvertrag" über ein Z. Haus Typ "Jasmin 110" um einen Gesamtkaufpreis von S 1,254.200,--. Als Baustelle wies der Kaufvertrag "4061 Pasching Projekt Teilparzelle 131/08 + 131/16" auf. Am 31. Jänner 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und Daniel Sitzung als Käufer einerseits und die Firma Z-Hausbau GesmbH... mehr lesen...
Die H GmbH (in der Folge: GmbH) und die V GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) schlossen am 11. Dezember 2002 einen Einbringungsvertrag. Dieser Vertrag hat nachstehenden - auszugsweise wiedergegebenen - Inhalt: "1. Präambel 1.1. ... Die ... GmbH hält in ihrem Betriebsvermögen die Liegenschaften ..., welche ihrer Enkelgesellschaft, der (Beschwerdeführerin) als Betriebsgrundstück dienen. Diese Betriebsgrundstücke samt Gebäude sollen im Wege einer Sacheinlage v... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Leistung des Erwerbers, zu der er sich für den Erwerb des Grundstückes verpflichtet hat. Wird die Sacheinlage in die Gesellschaft mit der Einräumung von Gesellschaftsrechten abgegolten, dann liegt darin die Gegenleistung des Erwerbers der Sacheinlage und die Grunderwerbsteuer ist von dieser Gegenleistung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/16/0216 E 24. Februar 2005
2004/16/0215 E 24. Februar 2005
2004/16/0214 E 24. Februar 2005
2004/16/0213 E 24. Februar 2005
2004/16/0211 E 24. Februar 2005
2004/16/0212 E 24. Februar 2005
2004/16/0209 E 24. Februar 2005
2004/16/0225 E 24. Februar 2005
2004/16/0224 E 24. Februar 2005
2004/16/0222 E 24. Februar 2005
2004/... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Überall dort, wo die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist, weil eine solche vorliegt und ermittelt werden kann, bildet jede denkbare Leistung, die für den Erwerb vom Empfänger versprochen wird, einen Teil der Bemessungsgrundlage. Unter Leistung ist das Verhalten des Schuldners zu verstehen, welches er auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, seinerzeit ein iranischer Staatsbürger, hat am 17. Juni 1992 am Magistrat der Stadt Wien im Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft angegeben, er sei von 1980 bis 1983 Angestellter mit einem fixen Gehalt bei einem Wiener Unternehmen gewesen. Danach sei er freier Mitarbeiter (Konsulent) für die in Wien ansässigen Firmen DE und DO gewesen, die mit Stahl handelten. Er sei jeweils nach Abschluss der Geschäfte auf Provisionsbasis bezahlt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 25. Februar 1997, 95/14/0112, und vom 11. September 1997, 95/15/0132, zum Ausdruck gebracht hat, stellt der Betriebsvermögensvergleich die allgemeine Gewinnermittlungsar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: BAO §126 Abs1; BAO §126 Abs2; EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs2; BAO § 126 heute BAO § 126 gültig ab 01.01.2024 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §126 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsvermögensvergleich ist die allgemeine Gewinnermittlungsart (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Wenn ein Abgabepflichtiger nicht durch in den Veranlagungsjahren geführte Aufschreibungen für seinen Gewerbebetrieb die Wahl zwis... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1976 gegründete Aktiengesellschaft, die sich vor allem mit der fabriksmäßigen Erzeugung von Leitern und Gerüsten beschäftigt. Vorstand der Gesellschaft ist Ewald T., Einzelprokura wurde dessen Ehefrau Gertraud T. erteilt. Dem Aufsichtsrat gehören u. a. Ing. Herbert F., Dr. Helfried R. und Renate G. an. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen der Jahre 1982 bis 1992 wurden folgende, für das verwaltungsgerichtliche Verfahre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/13/0165
Rechtssatz: Es trifft zu, dass eine betriebliche Verbindlichkeit, sobald unzweifelhaft feststeht, dass sie nicht mehr zu Zahlungen führt, gewinnerhöhend aufzulösen ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Ko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;33 Bewertungsrecht;
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3; BewG 1955 §64 Abs1; EStG 1972 §16 Abs1; EStG 1972 §4 Abs1; EStG 1972 §4 Abs4; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; BewG 1955 § 62 heute BewG 1955 § 62 gültig ab 30.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb eine aus zwei Teilbetrieben bestehende gewerbliche Zimmervermietung, für welche er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG ermittelte. Der Beschwerdeführer betrieb eine aus zwei Teilbetrieben bestehende gewerbliche Zimmervermietung, für welche er den Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG ermittelte. Im Zuge einer den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe zum 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Übertragung eines Teilbetriebes der Betriebserwerber u.a. Schulden übernimmt, die bisher nicht (ausschließlich) diesem Teilbetrieb zuzuordnen waren. Durch die Festlegung der zu übernehmenden Schulden kann nämlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 9. Dezember 2004, 2002/14/0105, ist die Abzugsfähigkeit von Schulden beim Einheitswert des Betriebsvermögens nicht gegeben, wenn die Schuld mit aktiven Wirtsch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;33 Bewertungsrecht;
Norm: BewG 1955 §59 Abs1; BewG 1955 §62 Abs1 Z3; BewG 1955 §62; BewG 1955 §63; BewG 1955 §64 Abs1; B-VG Art7; EStG 1972 §16 Abs1; EStG 1972 §4 Abs1; EStG 1972 §4 Abs4; EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; BewG 1955 § 59 heute BewG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z3;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtschaftsgut ein ... mehr lesen...
Im Unternehmen der beschwerdeführenden KG fand im Jahr 1994 eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die lohnabhängigen Abgaben für die Jahre 1990 bis 1992 statt. Laut Prüfungsbericht kam es zu einer Nachforderung an lohnabhängigen Abgaben u.a. wegen der Erhöhung der Sachbezüge zweier Dienstnehmer (I.A. und G.A.), weil für die Privatnutzung von Firmen-Pkw zu Unrecht nicht ein Betrag von 1,5 % der Anschaffungskosten (höchstens 7.000 S monatlich) angesetzt worden sei. Im Unternehme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 4 Abs. 2 der Sachbezugsverordnung geforderte Nachweis erfordert eine konkrete Behauptung betreffend di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;21/01 Handelsrecht;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: AVG §21; AVG §33 Abs4; AVG §63 Abs5; AVG §9; BAO §19 Abs2; BAO §24 Abs1 litd; BAO §243; BAO §245 Abs3; BAO §250 Abs1; BAO §289; BAO §292; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §79; BAO §92; BAO §98; EStG 1988 §12; EStG 1988 §24; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0112 E 29. April 2003 RS 1(hier nur die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Nach dem so genannten Realisationsprinzip dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Das Realisationsprinzip gilt im Bereich der Gewinnrealisierung gleichermaßen für die Gewinne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Bei Veräußerungsgeschäften fällt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Veräußerer und damit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des schuldrechtlichen Titel... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1997 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg war wi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1998 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99,99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte) Rückzahlung der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte Rückzahlung) der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers, der einen Fleisch- und Wursthandel führte, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Prüfungsbericht vom 18. Oktober 1995 führte die Prüferin unter Tz 14 zur "Liegenschaft in W. 14, H.-Straße 148" aus, auf diesem Grundstück sei in den Jahren 1984 bis 1987 ein Gebäude errichtet worden, das sowohl betrieblich als auch privat genutzt worden sei. Der betrieblich genutzte Teil von 68 % habe vorübergehend dem Einzelunternehmen des Besch... mehr lesen...