Bei der mitbeteiligten Kreditgenossenschaft fand im Jahr 1990 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellte der Prüfer unter anderem fest, die Mitbeteiligte habe in den Jahren 1987 und 1988 von diversen Kreditunternehmen jenes Bankensektors, dem auch die Mitbeteiligte angehöre, Zuschüsse zur Beseitigung der Gefährdung der Haftkapitalausstattung bzw. zum teilweisen Ausgleich des Betriebsverlustes erhalten. Die unter dem Titel "Besserungsverpflichtung" empfangenen Zuschüsse in Hö... mehr lesen...
Die zweitbeschwerdeführende GmbH hat sich mit einem am 12./17. Dezember 1990 unterfertigten Vertrag als atypisch stille Gesellschafterin an der Erstbeschwerdeführerin (Geschäftsherr) beteiligt. Nach Punkt III des Gesellschaftsvertrages war die Einlage der stillen Gesellschafterin in Höhe von 7,500.000 S zur Gänze bis spätestens 31. Dezember 1990 auf das Konto des Geschäftsherrn einzuzahlen und die stille Gesellschafterin "am Jahresergebnis des gesamten Geschäftsjahres 1990 betei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Bauunternehmen. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt sie gemäß § 5 EStG 1988. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Buch- und Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1990 bis 1992 traf der Prüfer die Feststellung, dass eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlung für in Zukunft zu leistende Baumeisterarbeiten) in Höhe von 1 Mio S, als deren Gläubigerin die W GmbH & Co KG (im Folgenden W KG) aufscheine, im Jahr 1992 gewinnerhöhend aufz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer möglichen Schuldtilgung vor Erreichen der Rückzahlungsverpflichtung impliziert, dass eine Schuld dem Grunde nach schon vor Eintritt der ausbedungenen Besserungskriterien besteht. Dafür spricht auch die Verzinslichkeit der "noch nicht rückgezahlten Beträge"... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;HGB §196 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht bereits den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen ist (Hinweis Nowotny in... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §2 Abs5;EStG 1988 §2 Abs6;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;HGB §178;
Rechtssatz: Wenn die abgabepflichtigen GmbH X und Y die Ansicht vertreten, der gesamte vom Geschäftsherrn im Jahr 1990 erzielte Gewinn (Verlust) sei in die Feststellung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte aufzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wies in seiner Einkommensteuererklärung des Jahres 1986 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 750.000,-- aus, zugewiesen aus einer Gesellschaftsbeteiligung an der Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein GmbH & Co KG, Serie X (in der Folge: Serie X). In der Einkommensteuererklärung des Jahres 1987 setzte er einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 1,100.000,-- an, zugewiesen aus einer Beteiligung an der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Weil der Beschuldigte eine Gestaltung gewählt hat, bei welcher ein wirtschaftliches Risiko ausgeschlossen ist und die zu ungerechtfertigten und steuerlich nicht anzue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit wurde im strittigen Zeitraum nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Aus einem mit 26. Mai 1988 datierten Bericht über eine hinsichtlich der Jahre 1980 bis 1984 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung geht hervor, dass der Beschwerdeführer in Wien I eine Eigentumswohnung besitze, die ausschließlich betrieblich als Kanzlei genützt werde und erst zuletzt bis zum Beginn des Jahres 1988 ren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972;
Rechtssatz: Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei darf es sich aber nicht um eine nur vorübergehende oder gelegentliche Nutzung handeln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997130019.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Gegenstand der einkommensteuerrechtlichen Bewertung ist das Wirtschaftsgut in seiner Einheit. Teile eines Wirtschaftsgutes werden hingegen nicht (getrennt) bewertet (Hinweis E 15.2.1983, 82/14/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997130019.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein emeritierter Rechtsanwalt, war zu 34 % an einer in Form einer GesBR geführten Rechtsanwaltskanzlei beteiligt. Mit 30. September 1992 schied er aus der GesBR aus, wobei er seinen Mitunternehmeranteil an die verbleibenden Mitgesellschafter veräußerte. Auf Grund des Ausscheidens des Beschwerdeführers aus der GesBR löste das Finanzamt die in den Jahren 1989 bis 1991 nach § 9 EStG gebildeten steuerfreien Beträge (idF: Investitionsrücklagen) anteilig auf und r... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die gewinnerhöhende Auflösung von Investitionsrücklagen auch im Fall einer Betriebsveräußerung dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen (Hinweis E 29.7.1997, 93/14/0037). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Tischlerei und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer die Jahre 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem unter Tz 26 des Betriebsprüfungsberichtes fest, dass in dem auch teilweise (bis 1989 zu 53 %, ab 1990 zu 38 %) betrieblich genutzten Wohngebäude des Beschwerdeführers in P insofern eine Nutzungsänderung eingetreten sei, als ab Jänner 1990 der im Erdgeschoß des Gebäudes gelegene Büror... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Rechtsanwaltsgemeinschaft) hatte drei Gesellschafter. Sie ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Gesellschafter Dr. P verstarb am 23. Oktober 1993. Sein Gesellschaftsanteil ging im Erbwege an seine Tochter, die ihn sogleich ihrem Ehemann Dr. W schenkte, der bereits vorher ein weiterer Gesellschafter der Beschwerdeführerin gewesen war. Für die Beschwerdeführerin wurde zum 23. Oktober 1993 eine Todfallsbilanz erstellt. Auf diesen Sticht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei gemischt genutzten Gebäuden wird das Grundstück, auf dem sie errichtet sind, nach dem Verhältnis der Gebäudenutzung aufgeteilt. Jene Flächen des Gebäudes, die gemeinschaftlichen Zwecken dienen, sind zunächst weder dem betrieblichen noch dem privaten Bereich zuzuordnen, sondern es ist ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis des Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich lässt sich auch nicht aus zwingenden Grundsätzen des Einkommensteuerrechts ableiten. Aus der Anordnung der Buchwertfortführung in § 6 Z 9 lit a EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht, dass beim Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den Betriebsvermögensv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum (notwendigen) Betriebsvermögen zählt, ist im Allgemeinen für das Wirtschaftsgut als Ganzes zu beurteilen; es ist entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder zur Gänze dem Privatvermögen zuzurechnen. Bei gemischt genutzten Liegenschaften bzw Gebäuden kann hingegen eine anteilsmäßige Zurechnung zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7;ErbStG §8;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 und jene nach § 4 Abs 1 EStG 1988 sollen über einen längeren Zeitraum betrachtet zum selben Gesamtgewinn führen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum aber über das Ableben eines Betriebsinhabers hinaus andau... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein GmbH. Gesellschafter sind Dr. Z (25%) - dieser ist auch Geschäftsführer - und dessen Ehefrau AZ (75%). Anlässlich einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 9. September 1994 eine Penthousewohnung mit Gesamtnutzfläche von 410 m2 (davon Wohnnutzfläche 134 m2 und Terrasse 243 m2) um den Kaufpreis von 4,082.404 S (zuzüglich Nebenkosten von 232.512 S) erworben habe. Diese Wohnung habe Dr.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Die Überlassung der Nutzung der Wohnung einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Arbeitnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Schafft eine Kapitalgesellschaft eine Eigentumswohnung an oder stellt sie eine solche her, um sie einem Gesellschafter, der auch Ar... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. September 1985 erwarb der Beschwerdeführer von Ernst K. eine Liegenschaft in der Katastralgemeinde Himberg um den Kaufpreis von S 1,000.000,--. In Punkt I der Kaufvertragsurkunde wurde festgehalten, dass auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses errichtet sei. Auf eine Anfrage des zuständigen Finanzamtes, welche Arbeiten an dem Gebäude im Zeitpunkt der Veräußerung noch ausständig gewesen seien, gab der Veräußerer Ernst K am 6. September 1989 an, es seie... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden ist, kommt es nicht darauf an, ob das Bauvorhaben in der geplanten Form geschaffen worden ist, sondern darauf, ob das, was geschaffen wurde, als eine Arbeiterwohnstätte angesehen werden konnte (Hinweis E 15.12.1983, 83/16/0014). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z1;
Rechtssatz: Nach dem für die Auslegung des Begriffs der Arbeiterwohnstätte zulässigerweise herangezogenen § 2 Z 1 WFG 1984 liegt eine Wohnung bereits vor, wenn diese aus Zimmer, Küche, Vorraum und Badegelegenheit besteht. Demgegenüber kommt es für die Frage des <seite_4>Vorliegens einer benützbaren Arbeiterwoh... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH mit dem Sitz in Wien ist eine "Konzerngesellschaft" einer international als Musikverleger tätigen Unternehmensgruppe. Bei einer im Jahre 1996 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin in den Jahren 1992 und 1993 "Lizenzerträge" zugeflossen seien. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1992 und 1993 brachte der Prüfer jeweils den dreifachen Jahreswert der durch teilweisen Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Die Bewertungsbestimmungen des § 4 Abs 1 EStG 1988 gehen als Spezialbestimmungen denen des BewG vor (Hinweis VfGH E 28.11.1980, B 259/77, VfSlg 8956/1980). Die Zweckbestimmung der Bewertungsbestimmungen des BewG 1955, näm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführerin der X-Büroservice GmbH und an dieser Gesellschaft zu 25% beteiligt. Sie erzielt aus der Geschäftsführung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Beschwerdeführerin ist Vorsitzende des Österreichischen Sekretärinnenverbandes. Die Funktion ist nicht mit Einkünften verbunden. Aus dieser Funktion erwuchsen der Beschwerdeführer allerdings Ausgaben von ca. 75.000 S (davon Kosten der Reisen zu Vorstandssitzungen in Österreich: 30.955 S; Kon... mehr lesen...