RS Vwgh 2000/6/27 99/14/0281

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7;
ErbStG §8;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;
EStG 1988 §6 Z9 lita;

Rechtssatz

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 und jene nach § 4 Abs 1 EStG 1988 sollen über einen längeren Zeitraum betrachtet zum selben Gesamtgewinn führen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum aber über das Ableben eines Betriebsinhabers hinaus andauern. In solchen Fällen kann sich ein unterschiedliches Ausmaß der Einkommensteuerlasten auch in einer unterschiedlichen Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage niederschlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140281.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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