Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160462.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführerende KG betreibt ein Bauunternehmen. An ihrem Gesellschaftsvermögen zu 100 % beteiligt sind die Ehegatten J.K. und A.K. Im Jahr 1986 ging den Abgabenbehörden Kontrollmaterial zu, wonach die Ehegatten K. in den Jahren 1980 bis 1982 über ein liechtensteinisches Treuhandunternehmen insgesamt vier Grundstücke in Texas erworben hätten. Von mehreren Erhebungsorganen ohne Anmeldung dazu in seiner Wohnung befragt, gab J.K. unter anderem Folgendes zu Protokoll (Ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: § 303 Abs 1 lit b BAO stellt an das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmsgründe in Betracht kommen, keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen, die der Besteuerung zu Grunde zu legen sind (Hinweis E 14.11.1990, 86/13/0059). Das Herv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1986 einen Handel mit Fliesen und lässt im Rahmen seines Unternehmens auch Fliesenverlegungsarbeiten durchführen. Den Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 EStG. Da auf Grund von Erhebungen des Finanzamtes Zweifel an der Existenz einiger in den Eingangsrechnungen des Beschwerdeführers genannter Unternehmer aufkamen, wurde zur Klärung des Sachverhaltes eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 vorgenommen. Die Prüferin st... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden KG, welche den Handel mit Sanitärartikeln betreibt, vertrat der Prüfer die Ansicht, dass eine erstmals in der Bilanz zum 31. Dezember 1984 eingestellte, aus einem Abstattungskredit vom 1. Dezember 1982 resultierende Verbindlichkeit in Höhe von rd S 800.000,-- nicht betrieblich veranlasst gewesen sei. Der Prüfer stützte sich diesbezüglich auf eine Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Gewerbesteuerbescheid für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162;
Rechtssatz: § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, dass das, was bei dem einen Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben trotz feststehender sachlicher Berechtigung abgelehnt werden, solange nicht die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die aufgenommenen Fremdmittel sind je nach dem, ob sie der Abdeckung einer betrieblichen oder einer privaten Verbindlichkeit dienen, dem Betriebsvermögen der GmbH oder dem Privatvermögen allenfalls ihres Geschäftsführers zuzurechnen (Hinweis E 19.... mehr lesen...
Im Jahr 1986 unterfertigte der Beschwerdeführer einen Zeichnungsschein, mit welchem er der Concentra Treuhand- und Verwaltungs-AG (Concentra-AG) das Angebot machte, dass diese als Treuhänderin für ihn Hausanteilscheinen der Serie X zu einem Ausgabepreis von 200.000 S zeichne. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich dabei, den Ausgabebetrag binnen drei Wochen auf ein Konto der Concentra-AG einzuzahlen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe von Hausanteilscheinen ist f... mehr lesen...
I. Die beschwerdeführenden Ehegatten betreiben in S auf zwölf Hektar Fläche einen Weinbaubetrieb. Zur Ermittlung ihrer einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte legten sie dem Finanzamt eine Erklärung für nichtbuchführende Land- und Forstwirte vor, mit der sie ihre Einkünfte für das Kalenderjahr 1991 unter Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989, BGBl. Nr. 100/1990 (in der Folge VO-BMF), nach Durchschnittssätzen ermittelten.... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, die den Gegenstand ihres Unternehmens als "Immobilienvermittlung und Finanzierung" bezeichnet, fand im Jahr 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung für die Jahre 1988 bis 1990 statt. Unter Tz 26 des Betriebsprüfungsberichtes wird unter dem Titel "Wertpapierhandel" ausgeführt, es seien beginnend ab dem Jahr 1990 Wertpapiere angeschafft und verkauft worden. Die Wertpapierkonten seien bei dem Bankhaus K AG und der E Sparkasse angelegt worden. Die Kont... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §132;EStG 1988 §4 Abs1;GewStG §6;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150210.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sofern ein Steuerpflichtiger eine Durchschnittssatzgewinnermittlung im Sinne von § 17 EStG 1988 in Anspruch nimmt, begibt er sich damit auch des Rechtes, seine tatsächlichen Betriebsausgaben geltend zu machen. Er kann also nicht den pauschal ermittelten Gew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Es ist allgemeine Erfahrung, dass kein wirtschaftlich denkender Mensch annimmt, das Steuerrecht würde trotz des Ausschlusses der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Vermögenseinbuße einko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §22;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Zurechnung von Einkünften hat Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative zur Voraussetzung (Hinweis E 25.6.1997, 95/15/0192). Hinsichtlich der objektiven Tatseite ist im konkreten F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass sich ein Steuerpflichtiger bezüglich der Zulässigkeit der Geltendmachung steuerlicher Verluste nicht auf die Auskünfte von Personen verl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab mit Wirkung vom 31. Dezember 1988 seinen Betrieb (Betonwerk) auf. Dabei wurden die nicht abverkauften Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen entnommen. Zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe waren folgende Vermögenswerte vorhanden: Aktiva Passiva Grundstücke S 400.000,-- Girokredit S 837.283,-- Gebäude S 1,270.000,-- Darlehen S 295.869,-- Eigenkapital S 536.... mehr lesen...
Der am 12. April 1925 geborene Beschwerdeführer, der bis zum 30. September 1985 als Steuerberater tätig war, wobei er den Gewinn aus seinem Betrieb nach § 4 Abs 3 EStG ermittelte, verkaufte im September 1975 rund 85 % seines Kundenstockes an die zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO ausübende H-GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist. Am Stammkapital der H-GmbH waren der Beschwerdeführer zu 25 % und sein Sohn (idF: Sohn) zu 75 % beteili... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §33;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes führt nicht dazu, wegen der gleichzeitigen Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen eine Betriebsaufgabe zu fingieren. Vielmehr hat der Übernehmer des Betriebes di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG müssen ebenso wie bei der nach Abs 1 legcit auch Entnahmen (mit Ausnahme von Barentnahmen) berücksichtigt werden, weil es ansonsten zu einer grundlegend verschiedenen Besteuerung in Ansehung der Gewinnermittlung zu § 4 Abs 1 und § 5 EStG käme. Diese Entnahme... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2 Stammrechtssatz Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 22.10.1996, 95/14/0018, ausgeführt hat, besteht ein betrieblich veranlasstes Handeln eines Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Beendigung des betrieblichen Engagements darin, den allfälligen Veräußerungserlös und die bei Betriebsaufgabe ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 4 Stammrechtssatz Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Entnahme eines unkörperlichen, nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes (im Beschwerdefall Forderung bzw Rentenstammrecht) stellt eine abgabenrechtlich relevante Tatsache dar, weswegen dieser Vorgang zwecks Bemessung der Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch wenn es sich hiebei um eine Forderung aus einem Hilfsgeschäft (Veräußerung des größten Teiles des Kundenstockes) handelt. Denn dieser Vorgang wird im Rahmen des Betriebes verwirklicht. European Case Law... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin der G-KG. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und wurden ihr Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben, weil sie ihren beiden Geschäftsführern - sie sind zu 25% an der Beschwerdeführerin beteiligt und auch Kommanditisten der G-KG - die Nutzung je eines Pkw (im Eigentum der G-KG) für private Fahrten überlassen habe. In der Bescheidbegründu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloss am 6.3.97 in Rahmen ihrer Ehescheidung zu 13 C 47/97y des BG Floridsdorf mit ihrem damaligen Ehegatten einen gerichtlichen Vergleich, der insgesamt zehn Punkt umfasst. In Punkt 4. des Vergleiches verzichteten die Ehegatten wechselseitig auf Unterhalt; in Punkt 5. wurde vorgesehen, dass die eheliche Wohnung (an der bis dahin gemeinsames Wohnungseigentum der Ehegatten bestand) samt dem darin befindlichen beweglichen und unbeweglichen Inventar in das A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer kaufte im Jänner 1996 von der Gemeinde H die zusammenhängenden, unbebauten, in einem Gewerbeaufschließungs- bzw. Industriegebiet gelegenen Grundstücke Nr. 464/20 und 464/1 um ca. 1,5 Mio. S und vermietete sie in der Folge als Lagerplatz. Mit Rechnung vom 3. Juli 1996 lastete die Gemeinde H dem Beschwerdeführer 622.110 S plus Umsatzsteuer für die Herstellung einer öffentlichen Gemeindestraße bis zur Grundstücksgrenze und für die Herstellung der Einbindung in d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG und erzielt auf Grund ihrer steuerberatenden Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie ermittelte den Gewinn seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 1987 nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 188 BAO wurde stets - auch nach abgabenbehördlichen Prüfungen - der nach dem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn zugrundegelegt. Erstmals... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M-GmbH und hielt über 99% des Stammkapitals dieser Gesellschaft. Anlässlich einer für seinen einzelunternehmerischen Betrieb und den Betrieb der GmbH durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Räumlichkeiten am Standort in B habe die GmbH angemietet und zum überwiegenden Teil selbst genutzt. Ein geringer Teil der gemieteten Fläche sei vom Einzelunternehmen des Beschwerdeführers genutzt worden. Sämtliche K... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (als Beklagter) schloss am 5.12.1994 zu 6 C 151/93a des BG Innere Stadt Wien in einem Verfahren auf Zugewinnausgleich (nach deutschem Recht) im Vorfeld der späteren Ehescheidung mit seiner damaligen Ehegattin (als Klägerin) einen Vergleich folgenden Inhalts: "I.) Der Beklagte verpflichtet sich der Klägerin den Betrag von S 4,5 Millionen zu bezahlen wie folgt: 3 Millionen binnen 14 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches; 1,5 Millionen Zug um Zu... mehr lesen...