Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Abgabepflichtigen als Funktionärin des Sekretärinnenverbandes hat die strittigen Aufwendungen hervorgerufen. Eine solche Funktionsausübung muss nicht zur privaten Lebensführung zählen (Hinweis E 6.4.1962, 901/59); erzielte die Abgabepflich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, an deren Vermögen nur die drei Kommanditisten, Dipl.-Ing. W., M.N.W. und H. zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dipl. Ing. W. tritt darüber hinaus als Treuhänder für H. auf. Einziger Komplementär der KG ist eine GmbH. An der GmbH ist Dipl.-Ing. W. mit S 230.000,--, A.W. mit S 230.000,-- und M.N.W. mit S 40.000,-- beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die persönlich haftende GmbH zur Geschäftsführung und Vertretung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verteilung des Gesellschaftsgewinnes sind grundsätzlich die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, insb jene des Gesellschaftsvertrages als maßgebend anzusehen (Hinweis E 6.5.1980, 1345, 1372/79, E 9.11.1982, 82/14/0083; E 7.2.1989, 86/14/0121, ... mehr lesen...
Aus dem Bericht über die bei der beschwerdeführenden KG, die im Jahr 1988 auf den Bilanzstichtag 28. Februar übergegangen ist, für den Zeitraum 1987 bis 1989 durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung ergibt sich, dass im Jahre 1983 eine Rücklage für nicht entnommenen Gewinn gemäß § 11 EStG 1972 gebildet worden ist, und zwar zu Lasten des Gewinnanteiles des Gesellschafters Hubert A mit dem Betrag von S 896.848,-- und zu Lasten des Gewinnanteils der Gesellschafterin Siegtraud A mit dem Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §11 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Einlagen, die nur zum Zwecke der Umgehung der Nachversteuerung nach § 11 Abs 6 EStG 1972 mit der entsprechenden Umgehungsabsicht geleistet werden, können die Rücklagenauflösung nicht hintanhalten. Dabei ist eine Umgehungsabsicht in der Regel anzunehmen, wenn Einlagen nur kurze Zeit um den Bilanzstichtag im Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §11 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn im selben Wirtschaftsjahr sowohl Entnahmen als auch Einlagen getätigt worden sind, sind bei Berechnung der Mehrentnahmen iSd § 11 Abs 6 EStG 1972 Einlagen und Entnahmen gegeneinander aufzurechnen, es sei denn, dass die Einlage nur kurze Zeit um den Bilanzstichtag im Betrieb verbleibt und dar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit dem Jahr 1978 ein Installationsunternehmen, dessen Gewinn er durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelte. Im Jahr 1988 wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, welches im Jänner 1989 nach Abschluss eines Zwangsausgleiches mit der Aufhebung des Konkurses endete. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung ermittelte das Finanzamt den aus dem Schuldnachlass folgenden Gewinn aus Gewerbebetrieb mit... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Alleingesellschafter der R-GmbH und deren Geschäftsführer. Aus der Geschäftsführung erzielte er Einkünfte nach § 22 Z. 2 EStG 1988. Im Zuge einer den Zeitraum 1995 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass kein Fahrtenbuch über die Nutzung des Pkw der R-GmbH geführt worden sei. Es sei anzunehmen, dass der Pkw zu 20% vom B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Überlassung eines Pkw für private Fahrten stellt einen vermögenswerten Vorteil dar. Erhält ein Steuerpflichtiger diesen Vorteil wegen einer von ihm ausgeübten betrieblichen Tätigkeit, so ist der Vorteil als Betriebseinnahme zu erfassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:199914030... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einen ihm von der GmbH für berufliche Zwecke überlassenen Pkw nicht auch für private Fahrten verwendet, erscheint in gleicher Weise ungewöhnlich wie der Umstand, dass der Einzelunternehmer seinen betrieblichen Pkw nicht auch für Privatfahrten einsetzt (Hinweis E 25.11.1997, 93/14/015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 1 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger langjähriger Rechtsprechung - von wenigen, vereinzelt gebliebenen (und in sich nicht widerspruchsfreien, vgl E. Lechner, Betriebliche Finanzierung und steuerlicher Schuldzinsenabzug - ein Beitrag zur Abgrenzung betrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Hotel in B. Mit Pachtvertrag vom 27. Mai 1982 pachtete er von der K-KG den in den Kellerräumen eines Hauses in I gelegenen Nachtklub um den Bestandzins von monatlich S 15.500,--. Das Pachtverhältnis war auf zehn Jahre festgelegt. In Punkt IX. des Pachtvertrages wird festgelegt, dass der Pächter die gesamten Einbauten und das Inventar um einen Ablösebetrag von 3,3 Mio. S in sein Eigentum übernimmt. Mit Bestandvertrag vom 10. August 1984 verpachtet... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung gegenüber einer GmbH sind grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst ist. Auch wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 ist eine Rückstellungsbildung grundsätzlich nicht verpflichtend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150189.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien am 11. April 1989 eingereichten Fragebogen gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er ab "jetzt" aus einer "Vermietung" Einnahmen erzielen werde. Der voraussichtliche Jahresumsatz werde 200.000 S, der voraussichtliche Gewinn 40.000 S betragen. Dem genannten Finanzamt ging am 9. März 1989 eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes für Körperschaften vom 6. Dezember 1988 zu, wonach anlässlich einer Betriebsprüfung bei der... mehr lesen...
Die drei erstgenannten Beschwerdeführer sind Erben nach Dr. Johannes M. Der Erblasser und die übrigen Beschwerdeführer bildeten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine - eine Mitunternehmerschaft darstellende - Kanzleigemeinschaft. In der beim zuständigen Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für 1987 wurde die Gesellschaft als "Kanzleigemeinschaft Dr. Johannes M., Mag. Wolfgang W., Dr. Nikolaus S. und Mag. Georg B." bezeichnet. Die Einkünfte ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Handel mit "Produkten für die Oberflächenveredelung". Mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 ging er von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG über. Strittig ist, ob für den - nach einer Betriebsprüfung mit S 919.403,25 ermittelten - Übergangsgewinn der begünstigte Steuersatz im Sinne des § 37 EStG anzuwenden ist. In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid folgte die be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei der bei einer GmbH festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung besteht keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren (Hinweis E 20.4.1995, 92/13/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/28 95/13/0069 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Da im Sinne der Ausführungen des Erkenntnisses des VwGH vom 2.2.2000, 98/13/0164, davon auszugehen ist, dass das Merkmal der "Außerordentlichkeit" hinsichtlich sämtlicher im § 37 Abs 2 EStG 1988 angeführten Einkünfte im Gesetz abschließend geregelt ist, kommt dem Umstand, dass im konkreten Fall d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Der VwGH hatte ua im E vom 12.4.1978, 314/77, die Frage zu beurteilen, ob Ausschüttungen von Gesellschafterzuschüssen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs1;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die freiberufliche Tätigkeit der von den Abgabepflichtigen bzw ihrem Rechtsvorgänger betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch mehr als dreißig Jahre ausgeübt wurde und es sich bei den im Übergangsgewinn erfassten Forderungen zu 87 Prozent um solche handelte, die im Ja... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Tz 12 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988). Maßgebend für die Zuordnung zum Betriebsvermögen sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgut... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Schafft sich ein Vermittler von ihm vertriebene Versicherungen, Vermögensanlagen oder auch so genannte Verlustbeteiligungen selbst an, spricht die Verkehrsauffassung noch nicht dafür, diese auch der privaten Vermögenssphäre zurechenbaren Wirtschaftsgüter als zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmte Vermögensw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein als notwendiges Betriebsvermögen qualifiziertes Wirtschaftsgut ist ungeachtet des Ausweises durch den Steuerpflichtigen als Privatvermögen dem Betriebsvermögen zuzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150129.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gegen die Zweckbestimmung und damit für die Zugehörigkeit der strittigen "Beteiligungen" zum Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen spricht, dass dieser die "Beteiligungen" ursprünglich, also zu einer Zeit, zu der er von der steuerlichen Nichtanerkennung der dazu geltend gemachten Werbun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Mit einer Urkunde vom 18. November 1985 vereinbarte der Beschwerdeführer mit der N Wohnbau-GmbH den Erwerb des Reihenhauses top Nr 3 auf der Liegenschaft EZ. 1180 der Katastralgemeinde P; die N GmbH verpflichtete sich, dem Beschwerdeführer das Eigentum an den entsprechenden Liegenschaftsanteilen einzuräumen und die Begründung: des Wohnungseigentums zu veranlassen. Die ... mehr lesen...