Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes vor Beginn der tatsächlichen betrieblichen Nutzung steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen. Von einer solchen vorübergehenden Nichtverwendung des Wirtschaftsgutes kann aber jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn der Abgabepflichtige ernsth... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 88/14/0058 4
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Als notwendiges Betriebsvermögen werden alle Wirtschaftsgüter angesehen, die ihrem Wesen nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine private Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender (von den Beschwerdeführerin nicht bestrittene) Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführer hatten dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz am 22. Oktober 1990 eine mit den Eheleuten Maximilian und Auguste Präsoll geschlossene, als "Vorvertrag" bezeichnete Vereinbarung (vom 10. Oktober 1990) angezeigt, die - auszugsweise - folgenden Inhalt hatte: "1. Die V... mehr lesen...
Einer Erbengemeinschaft gehörte die Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Mils, früher beinhaltend die Grundstücke Nr. 1095/3 und 1097/4, die im Zeitpunkt der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 (im folgenden: GrEStG) bereits zur 3000 m2 großen Parzelle Nr. 1097/4 vereinigt waren. Die Erbengemeinschaft beauftragte die R. Immobilien- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: R.-Immobilien) mit der Vermittlung von Käufern für die Liegenschaft. Der für die R.-Immobilien tätig... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die Bebauung eines Grundstückes neben einem al... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist ein Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch den Verkäufer vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude selbst dann anzunehmen, wenn über die Herstellung des Gebäudes ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird. Bei einem an ein bereits vorgegebenes Projekt gebundenen Käufer zählen auch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Als entscheidend für die Bauherreneigenschaft hat der VwGH in seiner neueren Rsp angesehen, dass dann, wenn die Erwerber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an ein bereits fertig vorgegebenes Ko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber wird die Bauherreneigenschaft nicht schon dadurch verlieren, dass er mit dem Bauunt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist Gegenleistung auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus aufwenden muss, um das Grundstück zu erhalten. Leistungen auf Grund eines mit einem Dritten abgeschlossenen Vertrages sind in die Gegenleistung dann einzubeziehen, wenn die Leistung des Dritten dazu führen soll, das Grundstück in den ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Die Beteiligung an einem Bauverfahren als Partei spricht für die Bauherreneigenschaft. Daraus allein kann jedoch noch keine zwingende Schlussfolgerung abgeleitet werden, da sich der Bauherr grund... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit dem Jahr 1991 einen Textilwareneinzelhandel. Den Gewinn ermittelte sie für die Jahre 1991 und 1992 nach § 4 Abs 3 EStG 1988. Zum 1. Jänner 1993 ermittelte die Beschwerdeführerin mit der Behauptung, sie habe die Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG 1988 auf § 4 Abs 1 leg cit gewechselt, einen Übergangsgewinn von rund 790.000 S. Für den Übergangsgewinn beantragte sie die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1988. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0256 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Zur Führung von Büchern Verpflichtete haben alle Geschäftsfälle - seien sie bar oder unbar - bereits im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der Kri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1972 §4 Abs3 impl;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/21 95/14/0054 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die nachträgliche Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag erfüllt nicht die Voraussetzung für eine laufende Buchführung nach § 4 Abs 1 EStG 197... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §124;BAO §189 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;HGB §4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist auf die tatsächlichen Umstände im Einzelfall auf Grund einer Gesamtbetrachtung abz... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 stellt auf den Beruf des Erwerbers der Liegenschaft nicht ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160221.X07 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207;BAO §208;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Bei den in § 4 Abs 1 Z 1 lit a und in § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angeführten Erwerbsvorgängen e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da der Verkäufer des Grund... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige beruft sich zu Unrecht darauf, dass die Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 nur bei Grundstücken unter 1000 m2 Größe angewandt werden darf. Der VwGH hat etwa bei Grundstücken mit einer Gesam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Mi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus dem Betrieb eines Gasthauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb; sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Das Gebäude (Gasthaus) wird zu 7 % (ein Zimmer samt Bad) für eigene private Wohnzwecke, im übrigen betrieblich verwendet. Es zählt daher insgesamt zum Betriebsvermögen. Für das Jahr 1992 bewertete die Beschwerdeführerin die Nutzungsentnahme in Form der Nutzung der Räumlichkeiten für private Wohnzwecke in Anlehnung an die für Dienstneh... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 14. November 1994 findet sich unter Tz 23 ("außerbilanzmäßige Zurechnungen") betreffend die mitbeteiligte Partei folgende Feststellung: "Aufgrund der von der Firma vorgelegten Unterlagen und den vom Prüfer durchgeführten Erhebungen kam die Betriebsprüfung zur Auffassung, daß mit dem Verkauf der Grundstücke 657/4 und 657/5 ein Deponierecht verkauft wurde". Der Kaufpreis für das Deponierecht ermittle sich nach dem Kaufprei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Zweck der Entnahmeregelung des § 4 Abs 1 EStG 1988 besteht darin sicherzustellen, dass der steuerliche Gewinn nicht durch außerbetriebliche Vorgänge gemindert wird. Aus dem Zweck der Regelung ergibt sich, dass die Nutzungsentnahme nicht mit dem "Mietwert" (Teilwert) zu bewerten ist. Es sind vielmehr die Vorgänge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z4;EStG 1988 §6 Z5;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Für die Nutzungseinlage in Form der betrieblichen Verwendung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes hat der VwGH ausgesprochen, dass diese mit der anteiligen AfA (und sohin nicht mit einem Mietwert) anzusetzen sei (Hinweis E 18.3.1997, 93/14/0235). Die Bewertung der Nutzungsentnahme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §292;ABGB §294;ABGB §353;ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dafür, ob "Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände", auch wenn diese zivilrechtlich "kein selbständiges Schicksal" haben, als Wirtschaftsgut einzustufen sind, ist nicht allein der Eigentumsbegriff des ABGB maßgebend. Diese F... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z14 litb;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Einlagen aus der Gesellschaftersphäre in Kapitalgesellschaften werden durch § 6 Z 14 lit b EStG 1988 sowie § 8 Abs 1 KStG 1988 und nicht durch § 4 Abs 1 EStG 1988 geregelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998150192.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: In § 4 Abs 1 dritter Satz EStG 1988 werden Entnahmen als nicht betrieblich veranlasste Abgänge von Werten bezeichnet; dabei werden vom Gesetzgeber im erläuternden Klammerausdruck die Wirtschaftsgüter einerseits und die Nutzungen andererseits aufgezählt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich, dass das EStG 1988 blo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Gehört ein auch betrieblich genutztes Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes einer privaten Nutzung zum Betriebsvermögen, so liegt in der privaten Nutzung eine Nutzungsentnahme (Hinweis E 10.4.1997, 94/15/0211). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998150192.X01 ... mehr lesen...