Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §13;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1966 §7;KStG 1966 §8;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Gemäß § 13 BAO haftet die Organgesellschaft für Abgaben (ua Gewer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §9;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9;GewStG §1 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0046 E 30. September 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 93/14/0177 2
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäfte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Landwirtschaft, für die er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. In den Jahren 1992 und 1993 erhielt er aus Mitteln des Katastrophenfonds (aufgrund des Katastrophenfondsgesetzes 1986 idF BGBl. 647/1992) Entschädigungen für Dürreschäden (1991: 715.356 S; 1992: 369.271 S). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1992 und 1993 fest und behandelte dabei die Entschädigunge... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §4 Abs1;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit dem 15. April 1982 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen ist, betrieb seit diesem Tag gemeinsam mit Dr. E eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR. Mit Wirkung ab 30. Juni 1984 schied Dr. E aus der Rechtsanwaltskanzlei aus, worauf der Beschwerdeführer bei gleichzeitiger Übernahme aller Anteile Dris. E die Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer unter Ablösung des Firmenwertes (Klientenstock) fortführte. Am 26. Juni 1989 schloß der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;UmgrStG 1991;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft (hier: GesBR) ist vor Inkrafttreten des UmgrStG weder als Betriebsveräußerung noch als Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neugründung des Betriebes durch die G... mehr lesen...
Aus der Beschwerde - deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. Februar 1998, B 2035/97, abgelehnt wurde - der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender, für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt: Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH waren die P & F GmbH zu 74 %, die P & F L GmbH zu 12 % (Gesellschafter zu 98 % P & F GmbH, Liselotte S 2 %), Li... mehr lesen...
Aus der Beschwerde - deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. Februar 1998, B 2034/97, abgelehnt wurde - der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender, für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt: Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH waren die P & F GmbH zu 98 % (Alleingesellschafterin Liselotte S) und Liselotte S zu 2 %. In der Generalversammlu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998130077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998130079.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 30. September 1993 mit R.F. einen Kaufvertrag. R.F. verkaufte ihr zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von 32.372 m2. Die Kaufvertragsurkunde lautet auszugsweise: "II. BELASTUNGEN Die kaufgegenständlichen Liegenschaften sind bücherlich belastet. Die bücherlichen Belastungen ergeben sich aus den als integrierender Vertragsbestandteil angeschlossenen Grundbuchsauszügen, mit dem Grundbuchsstand vom Tage der Vertragsunterfertigung. Für die den grundb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige GmbH & Co KG. Zu ihren Kommanditisten gehören u.a. Andreas, Judith und Bernhard P, die Kinder von Susanne P. Susanne P war das bis zum 4. März 1987 (Tag der Volljährigkeit des jüngsten Kindes) befristete Fruchtgenußrecht an den Kommanditanteilen ihrer Kinder eingeräumt; sie war auch als Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH tätig, war aber nicht Gesellschafterin der Beschwerdeführerin. Der Gewinn der Beschwerdeführerin wird nach ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, behauptet, die Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 zum 1. Jänner 1986 gewechselt zu haben. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Ausführungen im aufhebenden hg Erkenntnis vom 10. Mai 1994, 90/14/0173, verwiesen. Offen blieb, ob der Beschwerdeführer einen Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1. Jänner 1986 tatsächlich vorgenommen hat. Im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der StPfl trifft mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung die Wahl, ob er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1972 oder nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermitteln will (Hinweis E 20.6.1995, 92/13/0268). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:19951400... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die nachträgliche Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag erfüllt nicht die Voraussetzung für eine laufende Buchführung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995140054.X02 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;ABGB §509;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb kommt Ähnlichkeit mit der Verpachtung eines Betriebes zu. Zwar setzt der Pächter im Rahmen seiner Gewinnermittlun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0256 1 Stammrechtssatz Zur Führung von Büchern Verpflichtete haben alle Geschäftsfälle - seien sie bar oder unbar - bereits im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der Kriterien des § 131 Abs 1 Z 2 BAO laufend auf Bestands... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 erwarben die Beschwerdeführer (und andere) diverse, dort näher bezeichnete Anteile an der Liegenschaft EZ 179 KG Alsergrund, Grundstück Nr. 444 (1090 Wien, Exnergasse 1), wobei im Kaufvertrag festgehalten wurde, daß sich auf der Liegenschaft ein denkmalgeschütztes Haus befindet und daß "im Hinblick auf die geplanten umgreifenden Renovierungsarbeiten" von den Käufern ein auf der Liegenschaft lastendes Pfandrecht ohne Anrechnung auf den Kaufpreis üb... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der beiliegenden Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich der folgende unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer nahm für einen am 26. Mai 1987 erfolgten Liegenschaftserwerb zunächst die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 in Anspruch. Im Zuge eines im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahrens zum Zwecke der Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit durchgeführten Augenscheins... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0277
97/16/0278
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0272 E 2. Juli 1998
97/16/0273 E 2. Juli 1998
97/16/0274 E 2. Juli 1998
97/16/0275 E 2. Juli 1998
97/16/0279 E 2. Juli 1998
97/16/02... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2;
Rechtssatz: Das Höchstausmaß von 130 m2 Nutzfläche bei einer Arbeiterwohnstättte darf aus dem Grunde der Rechtssicherheit ungeachtet der dadurch für den Betroffenen allenfalls bewirkten Härte auch nicht geringfügig überschritten werden (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0042, 0043). European... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Loggien und Windfänge sind (anders als offene Balkone) zur Nutzfläche zu rechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160151.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zum Betriebsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH gehört die Herstellung von Prozeßsteuerungsanlagen, Zeiterfassungsgeräten und Automationssystemen. In den Jahresabschlüssen für die Jahre 1990 und 1991 hatte die Beschwerdeführerin Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für EDV-Programme als "Warenvorräte" aktiviert. Bei Erlassung der Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer ging das Finanzamt davon aus, daß ein Anwendungsfall des in § 4 Abs. 1 EStG 1988 geregelten Akti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Hat der AbgPfl Software entwickelt, wobei ihm hinsichtlich dieser der urheberrechtliche Schutz zukommt und überläßt er seinen Kunden jeweils die Rechte auf Nutzung der Software, wobei den Kunden entweder die Datenträger zur Verfügung gestellt werden oder die Software auf den an die Kunden verkauften Hardwareprodukten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Wirtschaftstreuhänder. Mit seinem wichtigsten Klienten vereinbarte er ein Honorar in Form von 14 "Monatspauschalen" und einer jährlichen Prämie. Im Zusammenhang mit der Beendigung der langjährigen Tätigkeit gegenüber diesem Klienten im Jahr 1994 erhielt er von diesem nachträgliche Honorarzahlungen für die Jahre 1991 bis 1993 in Höhe von 736.542 S sowie eine "Abfertigung" von 840.000 S. In der Berufu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen, die ein Steuerberater iZm der Beendigung des Auftragsverhältnisses gegenüber einem seiner Klienten von diesem erhält, können nicht mit einem Aufgabegewinn gleichgesetzt werden, zumal ein solcher durch die Aufdeckung der stillen Reserven des Betriebsvermögens ensteht. Soweit der AbgPfl darauf verweist, es wär... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 (im folgenden: GrEStG) vom 19. Dezember 1986 gaben die Beschwerdeführer an, sie hätten die Parzelle (Teilfläche) 6/3 der Gemeinde Sulz im Wienerwald mit einer Gesamtgröße von 954 m2 aufgrund des Kaufvertrages vom 18. Dezember 1986 um den Kaufpreis von S 320.175,-- und S 105.565,-- Aufschließungskosten erworben. Sie begehrten darin die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG. Grundlage des Kaufvertrages war der Tei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0247
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begüns... mehr lesen...