Der Beschwerdeführer beteiligte sich im November 1993 mit einer Einlage von 800.000 S als atypisch stiller Gesellschafter an der O-2-GmbH mit Sitz in Luxemburg. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 wies der Beschwerdeführer neben seinen positiven inländischen Einkünften einen Verlustanteil von ca 1,6 Mio S aus der Mitunternehmerschaft (O-2-GmbH und stille Gesellschafter) aus. Er beantragte, den Verlustanteil nach dem DBA-Luxemburg bei der Einkommensteuerveranlagung i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0164 E 27. Mai 1999
Rechtssatz: Wenn ein Leasingnehmer bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise von dem ihm unwiderruflich eingeräumten Optionsrecht Gebrauch machen muss, sind di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1972 §6 Z1 impl;EStG 1972 §6 Z2 impl;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0164 E 27. Mai 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/17 91/15/0083 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0164 E 27. Mai 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0107 2 Stammrechtssatz Mietkaufverträge enthalten Elemente eines Kauf... mehr lesen...
Mit Bescheid der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See vom 1. August 1983 wurde dem Bauwerber Arnold P. die Baubewilligung zur Errichtung eines Appartementhauses "Schlanitzen" auf der Grundparzelle Nr 2143/8 KG Tröpolach erteilt. In einem Schreiben der Bauunternehmung I. GmbH vom 2. Juli 1986 wurde gegenüber einer "Bauherrengemeinschaft Carinthia" ein Kostenvoranschlag für ein Bauvorhaben auf der Liegenschaft erstellt. Bei einer Besprechung am 6. September 1986 wurde vom Bes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 28. Februar 1987 verstorbenen Vater. Dieser war niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend das Jahr 1987 vertrat der Prüfer die Auffassung, aufgrund des Todes des Abgabepflichtigen sei eine Betriebsaufgabe erfolgt. Der zu ermittelnde Übergangs- und Aufgabegewinn sei den Beschwerdeführern als Erben zuzurechnen. Dieser Auffassung folgte die belangte Behörde in ihrem im Instanz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Rückstellungen für ungewisse Schulden können bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 gebildet werden. Dies gilt auch für die Abschlusskosten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Tz 55 f) (hier: Kosten der für den Erblasser, einen Arzt, noch zu erstellenden Abschlüsse). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Bildung einer Rückstellung für Abschlusskosten in der aufgrund der - durch den Tod des Betriebsinhabers erfolgten - Betriebsaufgabe notwendigen Übergangsbilanz ist kein "Vorziehen der Rückstellungsbildung in den Zeitraum der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1972", sondern stellt - im Hinblick auf das diesbez... mehr lesen...
An der im Jahr 1978 gegründeten KG war der Beschwerdeführer ab dem Jahr 1983 mit einem Kommanditanteil von 7 % und ab dem Jahr 1990 mit einem Kommanditanteil von 26 % beteiligt. Im Zusammenhang mit der Aufstockung der Beteiligung im Jahr 1990 übernahm der Beschwerdeführer die Bürgschaft für von der A-Bank der KG gewährte Sanierungskredite. Zum 1. Jänner 1993 erfolgte die unentgeltliche (schenkungsweise) Übertragung des Kommanditanteiles vom Beschwerdeführer an seine - bereits an ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Die Leistung des Gesellschafters einer Personengesellschaft aus der von ihm für Schulden der Gesellschaft übernommenen Bürgschaft während des aufrechten Gesellschaftsverhä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft auf Grund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken (Hinweis E 20.11.1996, ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Streitzeitraum aus dem Zweitbeschwerdeführer, Dipl. Ing. Erwin B., Dipl. Ing. Dr. Helmut W. und Dipl. Ing. Armin H. gebildet wurde. Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung einer Patentanwaltskanzlei. Der Gewinn wurde in den Streitjahren durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, wobei aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten nicht erkennbar ist, auf welche Weise die Aufteilung der Einkü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Anläßlich seiner Emeritierung übertrug er mit Vereinbarung vom 31. März 1988 die Hauptmietrechte an der Kanzlei sowie die gesamte Kanzleieinrichtung an seine Tochter, die ebenfalls Rechtsanwalt ist. Weiters wurden die Ansprüche aus einer "Reihe laufender Akte" übertragen und der Tochter das Recht eingeräumt, die betreffenden Forderungen "einzuziehen". Die Forderungen wurden einvernehmlich mit S 5,660.000,-- bewertet; da dem Beschwerdeführer aber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, erklärte für das Jahr 1992 gesondert gemäß § 187 BAO festzustellende Einkünfte aus selbständiger Arbeit von S 77.792,-- und legte der Erklärung eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei. Laut einer Beilage zu dieser Erklärung errechnete sich dieser Betrag aus einem "Gewinn Rechtsanwaltskanzlei" von S 839.046,-- abzüglich "nachträglicher Betriebsausgaben (Forderungsabwertung Dr. D aus Bilanz zum 31.12.1987)" in Höhe von S 761.254,--. In der vorgelegte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Als notwendiges Betriebsvermögen werden alle Wirtschaftsgüter angesehen, die ihrem Wesen bzw ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheiten des Betriebes und des Berufszweiges des AbgPfl sow... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zugehörigkeit eines Personenkraftwagens zum - notwendigen - Betriebsvermögen ist, dass das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Wurde der PKW der Marke Audi Quattro nach den Angaben des AbgPfl von diesem dazu benutzt, im Winter bei glatter Fahrbahn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Behandelt die AbgBeh Kraftfahrzeuge als zum Betriebsvermögen gehörig, so sind auch die Einstellplätze grundsätzlich dem Betriebsvermögen (Sonderbetriebsvermögen) des AbgPfl zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130046.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wird eine Kapitaleinlage laufend bei der Abwicklung betrieblicher Geschäftsfälle eingesetzt , so liegt notwendiges Betriebsvermögen vor. Werden Betriebseinnahmen auf ein Sparbuch übertragen, so liegt notwendiges Betriebsvermögen vor, solange das eingelegte Geld nicht außerbetrieblichen Zwecken dient (Hinweis E 11.5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §32;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Soweit der AbgPfl eine Verletzung von Verfahrensvorschriften darin erblickt, dass sich die Beh mit seinem Vorbringen, es lägen nachträgliche Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd § 32 EStG 1988 vor, nicht auseinander gese... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Auch in Fällen, in denen statt eines Veräußerungsgewinnes ein Veräußerungsverlust entsteht, liegt eine Betriebsveräußerung vor. Dies führt nach stRsp zu Übergangszuschlägen und Übergangsabschlägen, wenn der Gewinn vor der Veräußerung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 durch Gegenüberstellung der Betriebseinnah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für das Jahr 1988 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb von rund 22.000 S für Vermittlungstätigkeiten bei einer Versicherungsgesellschaft sonstige Einkünfte von 250.000 S aus von ihr in den Jahren 1985 bis 1987 auf Grund eines Werkvertrages erbrachten Schreib- und Sekretariatsarbeiten. Sie beantragte, die Einkünfte von 250.000 S tarifbegünstigt iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zu besteuern. Das Finanzamt sah d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Betriebsvermögensvergleich kann nicht im Wege einer schätzungsweisen Rekonstruktion, sondern nur mittels laufend geführter, ordnungsmäßiger Bücher vorgenommen werden (Hinweis E 21.7.1998, 95/14/0054) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140152.X07 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber der Beschwerdeführerin für die Jahre 1987 bis 1989 Umsatzsteuer festgesetzt und die Einkünfte festgestellt. In der Begründung: des Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin beziehe als Fachärztin Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Gewinn werde nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Sie sei in HA wohnhaft, ihre Ordination befinde sich in HO. Die Ordinationsräume lägen im Erdgeschoß ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Vermietete Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen zählt, ist im allgemeinen für das Wirtschaftsgut als Ganzes zu beurteilen; es ist entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder zur Gänze dem Privatvermögen zuzurechnen (Hinweis E 19970729, 93/14/0062). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei gemischt genutzten Liegenschaften bzw Gebäuden kann eine anteilsmäßige Zurechnung zum Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen Platz greifen. Werden einzelne bestimmt abgegrenzte Grundstücksteile (Gebäudeteile) betrieblich, andere hingegen privat genutzt, ist das Grundstück (Gebäude) in einen betrieblichen und in e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/22 93/13/0267 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 kann nur notwendiges Betriebsvermögen Berücksichtigung finden. Maßgebend für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen sind die Zwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat genutzt, führt überwiegende betriebliche Nutzung grundsätzlich zu notwendigem Betriebsvermögen, überwiegende private Nutzung grundsätzlich zu Privatvermögen (Hinweis EB E 22.11.1995, 94/15/0147; Doralt-Ruppe, Steuerrecht I/6, 82). Eu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es geht bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen um die Frage, ob das Wirtschaftsgut dem Betrieb dient. Ob dies im Zusammenhang mit einer konkreten Verwendung von Gebäudeteilen der Fall ist, hängt nicht davon ab, ob (abstrakt) die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorlägen. ... mehr lesen...