Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Arbeiterwohnstätte ist dann geschaffen bzw errichtet, wenn die baulichen Arbeiten daran beendet sind. Dies wird in der Regel dann anzunehmen sein, wenn das Wohnhaus benützbar bzw seinem Zweck entsprechend bewohnbar fertiggestellt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160011.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §2 Abs3;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2975/80 E 19. Mai 1983 RS 3 Stammrechtssatz Wenn sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke bezieht die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, dann ist es unzulässig, den Rechtsvorgang in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu zerlegen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0506/75 E 18. Juni 1975 VwSlg 4862 F/1975 RS 1 Stammrechtssatz Der Erwerber eines Grundstückes muß den begünstigten Zweck - hier die Errichtung von Arbeiterwohnstätten - SELBST erfüllen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160011.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer errichtete in den Jahren 1987 bis 1990 ein in einer Fremdenverkehrsgemeinde gelegenes Haus, in dem sich im Untergeschoß eine Backstube samt Nebenräumen, im Erdgeschoß ein Verkaufslokal für Backwaren mit einem kleinen Cafe (in der Folge nur mehr: Bäckerei) sowie Wohnräumlichkeiten und im Obergeschoß drei Ferienwohnungen mit insgesamt 14 Betten befinden. Die Bäckerei wurde im Dezember 1987 eröffnet. Die Ferienwohnungen wurde erstmals im Dezember 1990 vermietet. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufverträgen vom März 1984 aus einer Konkursmasse Teile einer Liegenschaft in N samt den darauf befindlichen Baulichkeiten und Kraftwerksanlagen um einen Gesamtkaufpreis von S 4 Mio. Die Übergabe des Kaufgegenstandes war diesen Verträgen zufolge bereits mit 1. April 1983 erfolgt. Am 25. April 1983 schloß der Beschwerdeführer mit der T-AG ein Stromlieferungsübereinkommen, in welchem sich diese verpflichtete, den im Kraftwerk erzeugten Stromüberschuß zu ... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1988 bis 1990 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Sägewerksanlage des Beschwerdeführers in M sei am 7. Juni 1987 durch einen Großbrand vernichtet worden, der Beschwerdeführer habe den Betrieb in der Folge nur mehr im eingeschränkten Ausmaß als Holzhandel und Palettenerzeugung fortgeführt (Tz 37). Um die (erhöhte) Versicherungsentschädigung für den Schaden aus der Vernichtung der Sägewerks... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Beachte Besprechung in ÖStZ 1997/9, S 206-207;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 12.12.1995, 94/14/0091) gehören alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden, zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei ist insbeson... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Eine Buchführung ist Voraussetzung für eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Bloße Bestandsübersichten zum Schluß eines Wirtschaftsjahres genügen nicht (Hinweis E 11.6.1991, 91/14/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1992140039.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;GewStG §7 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140118.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin gemeinsam, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer gemeinsam sowie der Fünftbeschwerdeführer haben von der F-GesmbH (im folgenden: GesmbH) jeweils ein Fertigteilhaus zu einem Fixpreis gekauft. Weiters haben sie jeweils danach von der F-GesmbH & Co KG (im folgenden: KG) Grundparzellen aus der der KG gehörigen Liegenschaft EZ xy, KG M ("Wohnprojekt Obere F") erworben. Strittig ist zwischen den Parteien des ve... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1955 §10 Abs1 impl;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0117
95/16/0118
95/16/0119
95/16/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987 anzuwenden) Stam... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben von Dr. W. am 25. April 1986 zusammen 2.108/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1218, KG G, mit der Absicht, mit anderen Erwerbern ein Mehrwohnungshaus (Eigentumswohnungen) zu errichten. Die Berufungsbescheide vom 7. Februar 1992, mit denen die belangte Behörde den Beschwerdeführern die Bauherreneigenschaft absprach, hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1992, Zl. 92/16/0050, 0051, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von V... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 91/16/0006 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat in stRsp dargetan, daß es sich bei Arbeiterwohnstätten um Wohnungen handelt, die nach ihrer Lage und Größe geeignet sind, einem dauernden Wohnbedürfnis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005
Rechtssatz: Steuerfrei ist der Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung eines Wohnhauses mit mehreren Wohnungen, wenn der Erwerber allein das Wohnhaus schafft; steuerfrei ist auch der Erwerb eines Grundstücksanteiles, ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2 Stammrechtssatz Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;StGG Art2;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005
Rechtssatz: Nur wenn flächenmäßig zur Begünstigung geeignete Wohnungen errichtet werden, ist das Haus als Gan... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0047 1 Stammrechtssatz Die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 gilt auch für die Schaffung bloß einer Arbeiterwohnstätte und eine solche kann auch e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0179 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist auf objektive Merkmale abgestellt. Für die Beurteilung des Begriffes ein... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Oktober 1989 erwarb die Beschwerdeführerin eine inländische Liegenschaft. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie ein Darlehen auf. Aus der Vermietung dieses Objektes erzielte sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; die laufenden Darlehenszinsen fanden bei Ermittlung dieser Einkünfte Berücksichtigung. Im Jahr 1994, sohin innerhalb der Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988, verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegenschaft. Den "Spe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Grundstück des Betriebsvermögens ist es ausgeschlossen, daß derselbe Zinsaufwand sowohl laufend als auch (zusätzlich) bei der Veräußerung gewinnmindernd geltend gemacht wird (Hinweis E 10.10.1996, 94/15/0187). Selbst wenn ein G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sollten positive Komponenten von Einkünften (Betriebseinnahmen, Einnahmen) durch verschiedene Betätigungen iSd § 21 bis § 31 EStG 1988 veranlaßt sein, dürfen sie, weil sie in Wirklichkeit vom Steuerpflichtigen nur einfach erz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs1;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStR 1984 Abschn84 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH teilt die in Abschnitt 84 Abs 2 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 zum Ausdruck gebrachte Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen (wiedergegeben ua bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 30 Tz 31) zur Ermittlung des Überschusses aus einem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine Ausnahmebestimmung, deren Zweck darin gelegen sein mag, in Anbetracht der Geringfügigkeit des Afa-Betrages, der bei Ermittlung des Spekulationsgewinnes berücksichtigt werden müßte, eine Vereinfachung der Einkunftsermittlung herbeizuführen. Diese Ausnahm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft eine Metallwarenfabrik. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögensbeteiligung ist die M GmbH (mittlerweile L GmbH; in der Folge: M-GmbH). Beschränkt steuerpflichtige Kommanditisten sind Dkfm. U. M. und R. D. mit einer Vermögenseinlage von jeweils S 8 Mio. An der M-GmbH sind U.M. mit 75,5 % und R.D. mit 24,5 % des Stammkapitals beteiligt. Die aus dem von der Beschwerdeführerin unterhaltenen Gewerbebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänger setzt vora... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb bis zum 30. September 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1985 betreiben die Beschwerdeführer die Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR, wobei sie - mit noch darzustellenden Ausnahmen - je zur Hälfte an deren Betriebsergebnis, das nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt wird, beteiligt sind. Die vom Erstbeschwerdeführer vor Gründung der GesBR begonnenen Causen wurden von ihm allein zu Ende geführt, weswegen er ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1984 bis 1986 Pächterin einer Tankstelle. Anläßlich einer für diese Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hielt der Prüfer ua unter Tz 6 des Prüfungsberichtes zur Buchführung fest, daß über den "Tausch des Betriebs-Kfz" kein Beleg ausgestellt worden sei und "die Aufzeichnungen über die Zapfsäulenzählerstände" nicht aufbewahrt worden seien. Laut Tz 8 seien auf Grund der Mängel laut Tz 6 und wegen unglaubwürdiger Rohaufschlagsschwankun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Für die Frage der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum notwendigen Betriebsvermögen ist dessen Zweckbestimmung, die Besonderheit des Betriebes bzw der Beruf des Steuerpflichtigen für die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 10.10.1978, 195/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...