RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0051

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1988 §28;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Vermietete Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041; E 3.4.1990, 87/14/0122; E

9.5.1995, 94/14/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150051.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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