Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit die Abgabepflichtige (Verkäuferin des Grundstücks) meint, sie hätte bei einer Ermessensabwägung iSd § 20 BAO nicht zur Abgabenleistung herangezogen werden dürfen, ist ihr entgegenzuhalten, daß eine Zustellung eines Grunderwerbsteuerbescheides a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0179 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist auf objektive Merkmale abgestellt. Für die Beurteilung des Begriffes einer Arbeiterwohnstätte im Sinne der genannten Gesetzesstelle kommt es auf die Förderungswürdigkeit und die soz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Gelangt man nach der Eingangstüre in den Windfang, von dort zum einzigen im Erdgeschoß befindlichen WC, zu einem Gang zu Wohnräumlichkeiten und zum Arbeitsraum, so besteht kein Zweifel am Vorliegen eines einheitlichen Wohnungsverbandes. Von einer abgemauerten, nicht zugänglichen Teilfläche ei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ist der Erwerber an ein bestimmtes, durch Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf eines Grundstückes mit - herzustellendem - Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wird (Hinw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Rechtsmeinung, daß das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses erst ab Kenntnisnahme der Behörde von der Nichterfüllung des begünstigten Zweckes nach § 4 GrEStG 1955 "denkbar" ist. Ebensoweni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob der Erwerber einer Liegenschaft als Schaffender (Bauherr) des darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL; das muß nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Gegenstand eines K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Es entspricht der stRsp des VwGH, daß ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befindet, der Wohnnutzfläche zuzurechnen ist; unter einem Windfang ist ein Vorraum zu verstehen, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Käl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das preisliche Risiko der Bauherstellung wird nicht vom Erwerber eines Gebäudes zu einem "Fixpreis" getragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993160017.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bemessungrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gesellschaftsrechte, nicht der Wert des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit eines Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 tritt nur ein, wenn der Erwerber die Arbeiterwohnstätte selbst geschaffen hat (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971, E VS 14.9.1972, 1741/71, VwSlg 4425 F/1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Risiko, daß der Eigentümer der zu bebauenden Liegenschaft infolge einer Insolvenz während der Bauführung den Bau durch Aufbringung eigener Mittel fortsetzen muß, ist kein typisches Baurisiko, welches über die Frage, wer als Bauherr anzusehen ist, Aufschluß geben könnte (Hinweis E 27.1.1978, 2078/76). European Cas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Innere Medizin, erwarb im Jahr 1980 ein in F gelegenes Einfamilienhaus, das er unter Aufnahme von Krediten um- und ausbaute. Nach Beendigung der Um- und Ausbauten im Jahr 1983 beträgt die nutzbare Fläche 233,70 m2. Seit dem Jahr 1982 ist der Beschwerdeführer im Landeskrankenhaus F als Primar beschäftigt. Aus dieser Tätigkeit bezieht er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch aus Klassegebühren Einkünfte aus selbständiger Arbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Baumeister, der den Gewinn aus seinem Einzelunternehmen gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, schloß mit einer ausländischen Stiftung, die einen im Inland gelegenen Hotelkomplex betreibt, und mit der er seit Jahren in Geschäftsverbindung steht, in den Jahren 1984 und 1985 vier Werkverträge über die Neuerrichtung des Betriebsgebäudes, die Erweiterung des Wintergartens, die Sanierung bzw Erweiterung des Hauses W und die Erweiterung des H-Hofes ab. Die eben genannten G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Ausmaßes der betrieblichen bzw außerbetrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsguts ist auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Streitjahren, nicht jedoch auf mögliche Änderungen in den Folgejahren abzustellen (Hinweis E 29.6.1995, 93/15/0110). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der aus der Werklieferung der Errichtung eines Hauses erzielte Gewinn wird in dem Jahr realisiert, in dem der Auftraggeber die Verfügungsmacht über dieses Haus erlangt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1991140190.X03 Im RIS seit 20.11.2... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 4. Jänner 1995 und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem genannten Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von der I. GmbH 121/1111 Anteile der Liegenschaft EZ 2835 Grundbuch I. In der Vertragsurkunde ist auszugsweise ausgeführt: "III. Der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgesetzte Kaufpreis beträgt pauschal ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde wurde über das Vermögen des Wolfgang W. am 16. Juni 1993 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner hatte mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 1985 die Liegenschaft EZ 1550 Grundbuch Z erworben und gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern beantragt, den Erwerbsvorgang im Sinne der Bestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Nach Ablauf von acht Jahren gab Wo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0122 2 Stammrechtssatz Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht es dem Gesetz, der Bemessungsrundlage auch die ante... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Absicht, den begünstigten Zweck zu erfüllen, ist vorerst nur ein Willensentschluß. Solche Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserkl... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid hatte die Gattin des Beschwerdeführers für das auf ihren Familiennamen mit dem Zusatz "& Co" lautende Einzelunternehmen (in der Folge T & Co) am 1. Jänner 1985 mit dem Beschwerdeführer eine "Arbeitsvereinbarung für Vertreter" abgeschlossen, wonach der Beschwerdeführer als Handelsvertreter beschäftigt und verpflichtet worden sei, alle mit dieser Verwendung verbundenen Dienste zu verrichte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt haben und auch unter Fremden so abgeschlossen worden wären. Dies vor... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Anläßlich einer Kapitalverkehrsteuerprüfung am 5. Juli 1991 fand das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) eine von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vereinbarung zwischen der "K"-Aktiengesellschaft für Werkzeug- und Metallindustrie und der Beschwerdeführerin vom 6. April 1988 vor. Diese Vereinbarung lautet auszugsweise (S = Beschwerdeführerin, K = K-AG): "Inhaltsverzeichnis: Artikel 1: Definitionen 2: Präambel 3: Verkauf d... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0179 4 Stammrechtssatz Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt (Hinweis E 15.4.1993, 93/16/0056; E 20.6.1990, 89/16/0101). Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird für ein Grundstück und rechtlich selbständige Sachen (also kein Zubehör) ein Gesamtpreis vereinbart, ist stets eine Aufteilung vorzunehmen, wobei der Gesamtpreis nach dem Verhältnis aufzuteilen ist, in dem der Wert des Grunsdtrückes zum Wert der beweglichen Sache steht. Zur Ermittlung des ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1980 und 1981 ua Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, welche er nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte. Im Jahr 1980 veräußerte er einen Teil der zu seiner Landwirtschaft gehörenden Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) an die Gemeinde T. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die veräußerten Holz- und Streunutzungsrechte hätten zum Betriebsvermöge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März 1988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit S 16,813.932,-- (Grunderwerbsteuer S 209.397,-- zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag S 16,604.535,--). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (S 624.048,--)... mehr lesen...