Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;GewStG §6 Abs2;HGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Dem eingeschränkten Unternehmerrisiko des Kommanditisten steht das uneingeschränkte Unternehmerrisiko des Komplementärs gegenüber. Soweit Verluste nicht von den Kommanditisten getragen werden, hat sie der Komplementär zu tragen. Diesem wirtschaftlichen Belastungssituation folgend werden... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;GewStG §6 Abs2;HGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß Verluste, die im Rahmen einer Kommanditgesellschaft erwirtschaftet werden, den Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer bedungenen Einlage und danach dem Komplementär zuzurechnen sind, beruht auf § 4 Abs 1 EStG 1972, wonach das Betriebsergebnis durch Vermögensvergleich ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;GewStG §6 Abs1;GewStG §6 Abs2;GewStG §8 Z2;HGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum bei der Gewerbeertragsermittlung der beschwerdeführenden GmbH für ein bestimmtes Kalenderjahr der gesamte aus ihrer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft stammende Gewinn unter die Kürzungsbestimmung des § 8 Z 2 GewStG gefal... mehr lesen...
Der Vater von LS führte als Einzelunternehmer einen den Handel und die Reparatur von Landmaschinen umfassenden Betrieb, für den er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelte. Er kaufte am 27. Juli 1978 die Liegenschaft in EZ 267 Grundbuch T, zu welcher das Gebäude T, E-Straße, gehört, und übertrug unmittelbar darauf das Hälfteeigentum an seine Gattin. Der Betrieb und auch die Liegenschaft wurden zum 1.1.1987 unentgeltlich an LS übergeben, der den Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dient ein Grundstück (Gebäude) zum Teil dem Betrieb, zum Teil außerbetrieblichen Zwecken, so stellt der betrieblich genutzte Teil notwendiges Betriebsvermögen dar. Es kommt in einem solchen Fall also, wenn nicht das Ausmaß einer Nutzungsart von untergeordneter Bedeutung ist, zu einer räumlichen Aufteilung des Gebäudes (Hinweis Doral... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Entnahme von notwendigem Betriebsvermögen erfolgt durch die dauerhafte betriebsfremde Verwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994140151.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 28.02.2019 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041; E 3.4.1990, 87/14/0122) gehören vermietete Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wennn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer GmbH. Nachdem er aus der Gesellschaft ausgeschieden war, erlangte er Kenntnis von einer Betriebsprüfung, die bei der zwischenzeitig in Liquidation befindlichen GmbH vorgenommen worden war. Im Zuge dieser Betriebsprüfung waren verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer festgestellt worden. Mit der Begründung: , daß ihn die Auswirkungen des Betriebsprüfungsverfahrens in Form der für die Jahre 1984 bis 1986 an ihn ergangenen Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §78 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Weder rechtliche noch wirtschaftliche Beziehungen zwischen verschiedenen Steuersubjekten (hier: GmbH, Gesellschafter) führen dazu, ihnen im Abgabenverfahren des jeweils anderen Steuersubjektes Parteistellung zu gewähren. ... mehr lesen...
Auf Grund eines Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit sieben Wohnungen in Wien, S.-Straße 126, vom 21. Juni 1979 erging an den Bauwerber Dipl.-Ing. Norbert K. (gleichzeitig Planverfasser) am 17. März 1980 ein Bescheid des Magistrates der Stadt Wien über die Erteilung der Baubewilligung. Mit einem an die W. GmbH "als Bauwerber und Grundeigentümer" ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 wurde auf Grund eines von Dipl.-Ing. K. verfaßten Auswechslungsplanes eine Änderung der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 916-918)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0032
93/16/0033
93/16/0034
93/16/0035
93/16/0036
93/16/0037
93/16/0038
Rechtssatz: Erst durch die Angaben, auf Grund derer die Abgaben... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Ermittlung des Gewinnes für den Betrieb berücksichtigt alle durch diesen Betrieb veranlaßten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und daher auch den Veräußerungserlös. Der Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 ist sohin ein Teil des Betriebsgewinn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Art (Reihenfolge) der Verrechnung eines mit dem Betrag des Gewinnes aus einem bestimmten Betrieb (hier: Steinmetzbetrieb und Bestattungsbetrieb) übereinstimmenden Veräußeru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über d... mehr lesen...
Im Beschwerdefall steht in Streit, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (Schaffung einer Arbeiterwohnstätte) erfüllt sind. In der anläßlich einer Prüfung mit der Zweitbeschwerdeführerin aufgenommenen Niederschrift vom 17. September 1991 heißt es: "Im gegenständlichen Reihenhaus wurde nach Naturmaßen eine Wohnnutzfläche von 134,33 m2 ermittelt. Darin ist auch der ausgebaute Dachraum enthalten. ...". Für diesen Dachraum wird in d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0072
Rechtssatz: Wenn ein Dachbodenraum im Wohnungsverband liegt bzw an den zum Wohnen geeigneten Raum anschließt, führt das noch nicht dazu, daß dieser Raum, sofern er ein "Dachboden" ist, in die Nutzfläche mitei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0072
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob ein Wohnhaus als Arbeiterwohnstätte anzusehen ist, ist nach ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 4.12.1994, 94/16/0020) eine Orientierung an den Bestimmungen über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb das streitgegenständliche Grundstück mit Kaufvertrag vom 30. Juni 1987 und machte in der über diesen Erwerbsvorgang eingereichten Grunderwerbsteuererklärung die Steuerfreiheit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 geltend. Auf eine entsprechende Anfrage des Finanzamtes legte der Beschwerdeführer am 9. August 1991 einen Bauplan über das von ihm auf der Liegenschaft geschaffene Wohnhaus vor. Das Finanzamt schrieb hierauf mit Bescheid vom 14.... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 29. Dezember 1983 erwarb der Beschwerdeführer ein Grundstück, auf dem er in der Folge ein Wohnhaus errichtete. Im Jahre 1992 legte der Beschwerdeführer nach entsprechender Aufforderung des Finanzamtes den Bauplan des von ihm geschaffenen Wohnhauses vor. Mit Bescheid vom 2. März 1993 schrieb das Finanzamt dem Beschwerdeführer mit der Begründung: Grunderwerbsteuer vor, daß die Nutzfläche des von ihm errichteten Wohnhauses mehr als 130 m2 betrage. In der gegen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH sind Abstellräume in die Nutzfläche eines Wohnhauses einzubeziehen (Hinweis: E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160283.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;VwRallg;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Ob der als "Schrankraum" bezeichnete Raum als solcher zur Aufstellung von Schränken geeignet ist, ist nicht von Bedeutung, zumal die Bezeichnung wohl in dem Sinne gemeint ist, daß der Raum zur Aufbewahrung von Kleidung und Wäsche ohne entsprechende Schränke in Regal... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Treppenvorräume gehören zur Nutzfläche (Hinweis E 17.11.1988, 87/16/0153). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160283.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0006 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) heranzuziehen; Kelle... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Auch Flächen unterhalb einer Dachschräge sind in die Nutzfläche einzubeziehen (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160283.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der vom Abgabepflichtigen als "Werkstätte" bezeichnete Raum tatsächlich als für gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestatteter Raum innerhalb der Wohnung anzusehen ist, kommt es allein auf die tatsächliche Beschaffenheit der Wohnstätte (Hinweis: E VS 24.5.1971, 1251/69, Vw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0001 1 Stammrechtssatz Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt - abgesehen von anderen Voraussetzungen nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche,... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. Oktober 1982 erwarben die Beschwerdeführer das Grundstück Nr. 656/6, KG G, um den Kaufpreis von S 387.440,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Arbeiterwohnstättenbaues (§ 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955) beantragt. Mit Schreiben vom 13. November 1990, also nach Ablauf der 8-Jahresfrist des § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 richtete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) eine Anfrage an die Beschwerde... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 9. Jänner 1982 erwarb die Beschwerdeführerin die streitgegenständliche Liegenschaft EZ 1599 der KG H. Gegenstand des Kaufvertrages war die Liegenschaft samt dem von der Verkäuferin, einem Bauunternehmen, darauf zu errichtenden Wohnhaus. In der Grunderwerbsteuererklärung vom 15. Jänner 1982 wurde für den Erwerbsvorgang die Steuerfreiheit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 geltend gemacht. Am 12. Juni 1986 richtete das Finanzamt mittels eines Vordruckes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und Frau J.H. erwarben mit Anwartschaftsvertrag vom 22. Juni 1987 gemeinsam die Ansprüche auf Übereignung eines Anteiles an einem Grundstück, auf welchem eine Reihenhausanlage geschaffen werden sollte, zur Begründung: von Wohnungseigentum. In ihrer Abgabenerklärung vom 22. Juni 1987 begehrten der Beschwerdeführer und J.H. Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 Grunderwerbsteuergesetz 1955 und legten den Anwartschaftsvertrag vor. Der Abschluß (aller) Wohnu... mehr lesen...