Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2 Stammrechtssatz Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Steht ein Wirtschaftsgut in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und ist es geeignet, eine Funktion im Betrieb zu erfüllen, liegt Betriebsvermögen vor (Hinweis E 17.4.1974, 732/72, VwSlg 4672 F/1974). Ein Computer kann nach der Verkehrsauffassung sowohl zum notwendigen Betriebsvermögen einer Rechtsanwaltskanzle... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Computer stellen nur dann notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn außer Zweifel steht, daß diese zumindest überwiegend betrieblichen Zwecken dienen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X08 Im RIS seit 20.11.2000 Z... mehr lesen...
Gesellschafter der Beschwerdeführerin, der W-GmbH, sind Hermann W, Günter W und die M-GmbH. An der M-GmbH hält Hermann W einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 % ihres Stammkapitals und Günter W einen solchen im Ausmaß von 50 % (vor 1987: 25 %). Hermann und Günter W sind die Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1986 bis 1988 traf die Prüferin u.a. folgende Feststellung (Tz 33 des ... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer eine von ihm als Bürge geleistete Zahlung in Höhe von S 208.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie führte zur Begründung: aus, die E-GmbH & Co KG habe im Jahre 1992 einen Kredit aufgenommen, hinsichtlich dessen der Beschwerdeführer gemäß § 1357 ABGB a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren (1980 bis 1982) laut den von ihm abgegebenen Steuererklärungen einen Textilbetrieb (Blusenerzeugung und Textilwarenhandel) und eine Werbeagentur. Außerdem erklärte er Einkünfte als Universitätslektor, Wissenschafter, Publizist sowie aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für den genannten Zeitraum traf die Prüferin verschiedene Feststellungen, die unter anderem den Einkom... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei der Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten durch die als Bürgen haftenden Personengesellschafter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996
Rechtssatz: Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;BAO §124;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 119 BAO gehört es zu den Obliegenheiten des Abgabepflichtigen, die Bemessungsgrundlagen für die Abgabenfestsetzung bekanntzugeben. Bei Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit ist das Betriebsergebnis mi... mehr lesen...
Gegen die Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide 1989 und 1990 mit Ausfertigungsdatum 4. November 1992 brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein, weil das Finanzamt bestimmten, von ihr gebildeten Rückstellungen die Anerkennung versagt hatte. Mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1994 erweiterte sie ihren Berufungsantrag; sie begehrte die Anerkennung der Bildung einer "Energieförderungsrücklage" gemäß § 1 Energieförderungsgesetz 1979, BGBl. 567/1979, in der Folge EnFG, für das Jahr 1989,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;VwRallg;
Rechtssatz: Die Normen, die die Besteuerung des Einkommens regeln, knüpfen zum Teil auch an tatsächliche Umstände an, die nach Ablauf des Veranlagun... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vermittelt Renovierungsarbeiten in Altbauten, und zwar den Einbau von Fenstern und Zentralheizungen. Im Bericht über eine für den Zeitraum 1986 und 1987 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung sind ua folgende Feststellungen enthalten: Den Prüfern seien zu Beginn der Prüfung die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für 1986 und 1987 sowie Spesenverteiler, Bankkontoauszüge, Belegsammlung und Anlageverzeichnis vorgelegt worden (Tz 13 des Berichtes). Es sei festgeste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige zur Buchführung verpflichtet ist oder freiwillig Bücher führt, ist das Ergebnis der betrieblichen Einkunftsquelle durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1972 Tz 6). Eine Buchführung muß jederzeit über den Stand des betrieblichen Vermögens ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Innere Medizin, hat im Anhang zur Einnahmen-Ausgabenrechnung für das Streitjahr 30 % der Erlöse aus der Pkw-Veräußerung als Privatanteilsminderung abgezogen. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß eine Minderung des Privatanteiles im Zuge des Verkaufes eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgutes nicht in Erwägung gezogen werden könne und der Veräußerungserlös somit wieder um S 54.000,-- zu erhöhe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr unter anderem gewerbliche Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Gastwirt. Seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Zum 31. Juli 1987 hatte er die als Teilbetrieb zum Betriebsvermögen der Gastwirtschaft zählenden fünf Ferienhäuser (Chalets) in sein Privatvermögen übernommen. Bei der Berechnung des Aufgabegewinnes setzte der Beschwerdeführer den Entnahmewert der Ferienhäuser mit S 1,035.965,-- an. Anläßlich einer das Streitjahr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Fachärztin für Zahnheilkunde, hat in ihrer Einnahmen-Ausgabenrechnung für das Streitjahr 30 % der Erlöse aus der Pkw-Veräußerung als Privatanteilsminderung abgezogen. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß eine Minderung des Privatanteiles im Zuge des Verkaufes eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgutes nicht in Erwägung gezogen werden könne und der Veräußerungserlös somit wieder um S 25.500,-- zu erhöhen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, weshalb es nicht unsachlich erscheint, daß bewegliche Wirtschaftsgüter nur einheitlich entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet werden können. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150044.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/10 96/15/0125 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage, weshalb es nicht unsachlich erscheint, daß bewegliche Wirtschaftsgüter nur einheitlich entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet werden können. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Für den am 26. Jänner 1987 verstorbenen Ehemann der Beschwerdeführerin, einen ungarischen Staatsbürger, wurden zwischen Dezember 1987 und Juni 1989 für die Jahre 1985 bis 1987 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1986 und 1. Jänner 1987 eingereicht, in welchen als Art des Unternehmens, Beruf oder Art der Tätigkeit bzw. Art des Gewerbebetriebes Dolmetscher und Außenhandelsberater angef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Forderungen, die sich aus einer bereits im abgelaufenen Wirtschatsjahr erbrachten Leistung ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw. im Rahmen der Ermittlung eines Übergangsgewinnes in Ansatz zu bringen (Hinweis E 6.4.1962, 2222/61). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Aus der (ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide, den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten und dem Mängelbehebungsvorbringen der beiden Beschwerdeführer folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 7. August 1985 Hä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0309
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160301.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren Schönheits- und Fußpflegesalons in G, T und S (O Nr. 44). Hinsichtlich der Wohnung im 1. Stock des Hauses in O Nr. 44 (31 %-Anteil am Gesamthaus) gewährte das Finanzamt der Beschwerdeführerin im Hinblick auf die von ihr erklärte Vermietungsabsicht ursprünglich den im Zusammenhang mit dem Um- bzw. Ausbau des Gebäudes stehenden anteiligen Vorsteuerabzug. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/07 90/14/0195 1 Stammrechtssatz Wirtschaftsgüter (hier Einrichtungsgegenstände), die nach ihrer objektiven Beschaffenheit der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen, sind nur dann dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie ausschließlich (nicht bloß überwiegend) betrieblich verwendet werden (Hinwei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. August 1993, 93/14/0044, verwiesen. Daraus ist ersichtlich, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 2. Februar 1993, Zl. 30.887-3/92, den Antrag der beschwerdeführenden Miteigentümergemeinschaft auf Wiederaufnahme der mit Berufungsentscheidung vom 8. Juli 1988, Zl. 30.029-3/88, abgeschlossenen Verfahren (Umsatzsteuer 1984 bis 1986 und Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis August 1987) abw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen. ... mehr lesen...
Die im Jahr 1986 gegründete Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, hat die Bereitstellung und den Betrieb von Automaten zum Unternehmensgegenstand. Für die Streitjahre gab sie Nullerklärungen betreffend Umsatzsteuer sowie Einkünfte von Personengesellschaften ab, wobei sie dies mit dem Vorliegen von Liebhaberei begründete. Wegen der hohen Belastung durch Lustbarkeitsabgaben und des wesentlichen Umsatzrückganges in der Automatenbranche könne sie keine Gewinne erzielen. Unstr... mehr lesen...