RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0165

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs4;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §7;

Rechtssatz

§ 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine Ausnahmebestimmung, deren Zweck darin gelegen sein mag, in Anbetracht der Geringfügigkeit des Afa-Betrages, der bei Ermittlung des Spekulationsgewinnes berücksichtigt werden müßte, eine Vereinfachung der Einkunftsermittlung herbeizuführen. Diese Ausnahmebestimmung läßt sich jedoch nicht entgegen ihrem klaren Wortlaut auf andere Aufwendungen übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140165.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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